Ist die Bahn Beförderungspflichtig?

vom 10.06.2008, 15:55 Uhr

Am letzten Sonntag bin ich mal(seid langen) wieder Bahn gefahren. Ich hatte nur einen 50 Euro Schein und ein wenig Kleingeld(was leider nicht für ein Ticket gereicht hat).

Ich hatte wenig Zeit am Bahnhof und daher bin ich zum stehenden Zug gegangen. Dort habe ich den Zugbegleiter gesucht und ihn gefragt ob er mir eine Fahrkarte ausstellen kann, da anscheinend unsere heutige Technik noch nicht so ausgereift ist das man auch für einen 10 Euro Fahrschein Wechselgeld aus dem Automaten bekommt(Achtung: Sarkasmus!).

Er wollte/konnte mir kein Fahrschein ausstellen und begründete seine Aussage das ich selbst dafür sorgen müsse, passendes Geld dabei zu haben. Dies hatte er mir dann auch noch in den "AGB's" der Bahn gezeigt. Ich hatte seiner Meinung also Pech gehabt und müsse dann halt den nächsten Zug nehmen(da ich es unmöglich schaffen konnte, das Geld zu wechseln und mir ein Ticket zu ziehen).

Als ich mich Lautstark über den schlechten Service der Bahn aufgeregt habe, hatte mich glücklicherweise ein freundlicher Mann auf seinen Gruppenticket mitgenommen. Dies ist zwar auch nicht ganz korrekt, aber darüber hatte der Zugbegleiter großzügig hinweggeschaut. Was ich dann noch recht fair von ihm fand.

Später ist mir dann eingefallen das es doch die Beförderungspflicht für öffentliche Verkehrsmittel gibt. Zu dem Zeitpunkt war es dann zwar zu spät, aber mich würde es einmal interessieren wie es diesbezüglich aussieht. Hätte mich der Zugbegleiter mitnehmen müssen? Oder hätte ich in dem Fall wirklich Pech gehabt? Gilt die Beförderungspflicht nicht für die Bahn? Wie sieht es da aus?

Vielleicht weiß jemand von euch bescheid!

Benutzeravatar

» otsego » Beiträge: 1009 » Talkpoints: -2,08 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Was meinst du mit Beförderungspflicht? Ohne gültigen bezahlten Fahrschein wirst du wohl kaum in den Genuß der Beförderungspflicht kommen. Ansonsten könnte sich ja jeder Penner hinstellen und gefahren werden wollen. Ansonsten denke ich, dass es auch trotz Fahrschein möglichkeiten gibt dich nicht mitzunehmen (sei es durch pöbeln, schlechtes Verhalten).

Ansonsten gilt eine Beförderungspflicht der DB nur in DB-eigenen Zügen.

» MrKapital » Beiträge: 55 » Talkpoints: 2,15 »


Hallo!

Wie MrKapital schon sagt, gilt die Beförderungspflicht nur dann, wenn du einen gültigen Fahrausweis hast.
Das ist auch in Bussen der Fall. Wenn du da kein Kleingeld hast, ist auch der Busfahrer nciht verpflichtet, dich mitzunehmen.

Du musst ja einen Fahrausweis kaufen, bevor du den Zug betrittst. Und da gilt halt, dass du den im Automaten mit Kleingeld ziehst, oder am Schalter(wenn einer vorhanden) mit größerem Geld, was dann ja auch gewechselt wird.

Wenn du mit einem 50 Euro Schein in einen Bus einsteigst und für 2 Euro eine Fahrkarte willst, kann der Busfahrer dich wieder rauschicken und du musst erst schauen, dass du dein Geld gewechselt bekommst. Das gilt auch im Zug.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallöchen,

ich denke wenn dies in deren AGB´s steht wirst du da wohl schlecht was machen können im Nachhinein. Die Bahn kann sich somit leider alles rausnehmen, z.B. die Verspätungen, die "kurzfristigen" Ausfälle und die absolut frechen "Mitarbeiter" die ich oft auch schon zu spüren bekam.

Dadurch das es eben noch genug Menschen gibt die sich kein Auto leisten können und demnach auf die Bahn angewiesen sind, wird die Bahn immer die Preise erhöhen und weiterhin sich solche Dinge rausnehmen.

Was ich letztens gesehen habe ist, das wenn die 2. Klasse voll ist, man sich nicht in die 1. Klasse OHNE 1. Klasse Ticket stellen darf! Das finde ich mal der Oberhammer. Was ist daran 1. Klasse wenn man sich in das Abteil stellt um ein oder zwei Stationen zu fahren.

Bin froh das ich die Bahn nur selten nutzen muss und wenn ich sie nutze, dann mit ICE, sodass ich solche Späßchen wie die Bahn sich in RE, RB usw. nimmt nicht ertragen muss!

lG,
SybeX

Benutzeravatar

» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich kann mich nur MrKapital und Diamante anschließen - Beförderungspflicht besteht nur bei der entsprechenden Voraussetzung, eine davon ist eben der gültige Fahrschein den Du nicht hattest, die andere wäre dass man das Geld passend hat um passend zahlen zu können, was ebenfalls rechtens ist.

Nur mal als Beispiel warum das sinnvoll ist: Jedes Geschäft und jeder Betrieb der Privatwirtschaft verfährt genauso wie die Bahn und kann Zahlungen ablehnen solange diese nicht passend erfolgen. Sinn der Sache ist dass die Geschäfte keine Wechselstuben sind, sonst könnte bald jeder mit einem 500 Euro Schein einkaufen gehen oder mit einem Eimer voll Kleingeld und auf das Einwechseln bestehen - wozu das führt muss man ja nicht ausführen :wink:.

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Okay, ich sehe es ein. Aber die Bahn "schwärmt" von guten Service, obwohl es da schon hapert. Und dich dachte, wenn man gewillt ist ein Ticket zu kaufen und es ist nicht möglich tritt die Beförderungspflicht in kraft. Aber nun gut.

Wofür ist die Beförderungspflicht den genau gut? Wenn ich das Geld genau passend gehabt hätte, müsste er mir dann ein Ticket ausstellen müssen? Oder hätte er dann trotzdem mein Anliegen verweigern können(von wegen Schwarzfahrer etc.)?

Und es ist ja schon ein kleiner Unterschied zwischen 50 und 500 Euro. Bis zu einer bestimmt Anzahl, darf man auch mit viel Kleingeld zahlen(soweit ich weiß). :wink:

Benutzeravatar

» otsego » Beiträge: 1009 » Talkpoints: -2,08 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ja, zwischen 50 und 500 Euro ist natürlich ein Unterschied. Ob du mit einem Fünfziger zahlen kannst oder nicht kommt aber nunmal auf den Ticketwert an, so einfach ist das. Wenn ich mich recht erinnere liegt übrigens die Grenze bei der Annahme von Kleingeld (wir reden von bronzefarbenen Münzen) bei 2 Euro. Oder waren es zwei DMark? Ich will mich gerade nicht festlegen ;)

Trotzdem ist das mit dem Kleingeld noch anders als mit zu großem Geld, denn bei Kleingeld fällt es dir nicht schwer, passend zu zahlen. Bei Großgeld dagegen kann schnell mal das Wechselgeld knapp werden.

Die Berförderungspflicht ist übrigens dafür gut, dass die Bahn nicht sagen kann "Du bist schwarz, dich nehmen wir nicht mit" - als krasses Beispiel formuliert. Wer ein Ticket hat und sich nicht unangemessen verhält (rumpöbeln etc.), muss auch mitgenommen werden. Übrigens werden Tickets laut Beförderungsbedingungen auch noch innerhalb der Züge ausgestellt, sofern du dich von dir aus sofort bei Fahrtantritt beim Schaffner meldest.

Und das der "Service" der Bahn nun wirklich nicht als solcher bezeichnet werden kann ist wohl ein anderes Thema ;)

Benutzeravatar

» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



otsego hat geschrieben:Wofür ist die Beförderungspflicht den genau gut? Wenn ich das Geld genau passend gehabt hätte, müsste er mir dann ein Ticket ausstellen müssen? Oder hätte er dann trotzdem mein Anliegen verweigern können(von wegen Schwarzfahrer etc.)?

1. Die Beförderungspflicht ist nichts anderes als die andere Seite des Kaufvertrages - hast Du den abgeschlossen (Ticket ist der Kaufvertrag) muss auch der Vertragspartner die zugesicherte Leistung bei Vertragsabschluss "liefern".
2. Wenn Du nicht auf den Schaffner zukommst könnte er Dich als Schwarzfahrer sehen - heißt in der Regel: Wenn man in den Zug einsteigt sollte man gleich den Schaffner aufsuchen und bei diesem ein Ticket kaufen - "findet" einen der Schaffner weil man keine Lust hatte zum suchen usw. kann er einen des Schwarzfahrens beschuldigen. Einfach aus dem Grund: Woher will der Schaffner wissen dass wenn er nicht vorbeigekommen wäre man trotzdem ein Ticker erworben hätte?

Außerdem: Der Schaffner kann auch einen Aufschlag verlangen wenn Du bei ihm das Ticket erwirbst außer Du konntest kein Ticket erwerben weil der Automat kaputt war.

Was das Geld angeht: Es gibt keine fest Summe was zumutbar ist und was nicht. Rein theoretisch könnte der Verkäufer alles verweigern was ihm nicht passt - nur ist die Frage ob das verhältnismäßig ist und ob er dies wirklich machen würde. Im Sinne der Kundenfreundlichkeit bei konkurrierenden Anbietern (Supermarkt) macht man es meist trotzdem - die Bahn muss sich ja nicht um Kunden kümmern, die haben ja oft keine andere Wahl als mit dem Zug zu fahren.

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^