Verbraucherschützer warnen vor falschen Verbraucherschützern
Der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt Verbraucher vor dem „Deutschen Bundesverband für Verbraucherschutz“ - diese offerieren ungebeten per Telefonanruf einen „Schutz vor Belästigung durch Telefonwerbung“ (wie paradox). Hierbei handelte es sich um laut der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz betrügerische Machenschaften. Hinter diesen Anrufen soll der „Deutsche Bundesverband Verbraucherservice“ stecken welcher laut Verbraucherzentrale bewusst versucht eine Verwechslung mit den eigentlichen Verbraucherzentralen zu erreichen.
Dreist: Mit diesen Anrufen macht man sich selbst vom Bock zum Gärtner indem gegen geltendes Recht verstoßen wird. Dazu kommt, dass die Organisation kurz darauf die Angerufenen als Neumitglieder per Schreiben begrüßt - zusätzlich bucht man den Jahresbeitrag für Mitglieder in Höhe von 59,90 Euro vom Konto des neuen Mitglieds ab.
Bisher rätselt die Verbraucherzentrale woher die betreffende Organisation die Kontodaten der Betroffenen erhalten habe - viele die angerufen und als neues Mitglied begrüßt wurden teilten dieser mit auch bei einer Klassenlotterie gespielt zu haben.
Die Verbraucherzentrale rät allen Betroffenen die ein Willkommensschreiben erhalten und die sich getäuscht fühlen sich auf jeden Fall zu wehren und der Firma mitzuteilen mit dieser keinen Vertrag geschlossen zu haben oder die Absicht zu haben einen Vertrag zu schließen. Zusätzlich sollte dem Vertrag rechtzeitig widersprochen werden um die Widerrufsfrist von 14 Tagen auszunutzen - eine ausdrückliche Aufforderung zur Löschung der Daten sowie ein ausdrückliches untersagen weiterer Werbeanrufe sowie Abbuchungen sollte ebenfalls erfolgen.
Das ist ja echt dreist. Schon allein die Namensgebung dieses "Vereins" ist mehr als irreführend und könnte doch schon allein deswegen per Gerichtsbeschluss verboten werden. Nur sind bis dahinbestimmt etliche "Kunden" schon drauf reingefallen und wurden abgezockt. Da kann man nur hoffen, dass die echten Verbraucherzentralen vielleicht per einstweiliger Verfügung die Arbeit der Abzocker unterbinden können und die Hintermänner hart bestraft werden. Zum Glück sind wir bisher noch nie von so etwas betroffen gewesen.
Nur erst mal zum Verständnis: Handelt es sich hierbei tatsächlich um zwei verschiedene Verbände: „Deutschen Bundesverband für Verbraucherschutz“ und „Deutsche Bundesverband Verbraucherservice“?
Bekannt ist ja (leider) schon seit langem, dass einige Betrüger, den guten Ruf der richtigen Verbraucherschützer durch Namensähnlichkeiten ausnutzen. Dass dann aber gleich derart abgezockt wird ist eine neue Dreistigkeit.
Wie ist das eigentlich rechtlich gesehen: Wenn ich diesen Menschen nun gar keine Einzugsermächtigung erteilt habe, kann ich dann nicht sogar Strafanzeige stellen?
JotJot hat geschrieben:Nur erst mal zum Verständnis: Handelt es sich hierbei tatsächlich um zwei verschiedene Verbände: „Deutschen Bundesverband für Verbraucherschutz“ und „Deutsche Bundesverband Verbraucherservice“?
Dazu:
Subbotnik hat geschrieben:Der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt Verbraucher vor dem „Deutschen Bundesverband für Verbraucherschutz“ - diese offerieren ungebeten per Telefonanruf einen „Schutz vor Belästigung durch Telefonwerbung“ (wie paradox). [...] Hinter diesen Anrufen soll der „Deutsche Bundesverband Verbraucherservice“ stecken welcher laut Verbraucherzentrale bewusst versucht eine Verwechslung mit den eigentlichen Verbraucherzentralen zu erreichen.
Also laut Verbraucherzentrale steht die eine Organisation hinter der anderen.
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