Betrunken Roller schieben?
Hallo,
ich bin gestern spontan zu Freunden gefahren, weil wir mal wieder Poker spielen wollten. Aber wie es so sein muss gab es natürlich wieder reichlich an Alkohol. Anfangs wollte ich nichts trinken, denn ich war ja mit meinem Roller da, aber dann musste ich einfach doch zu schlagen. Ich war dann auch relativ gut dabei und gegen 4 Uhr morgens habe ich mich dann auf den Weg gemacht. Ich bin natürlich nicht gefahren, sondern ich habe meinen Roller geschoben. Habe ich ja auch früher immer so mit meinem Fahrrad gemacht. Heute meint dann mein Vater zu mir, ob man das überhaupt darf. Also wenn man betrunken ist seinen Roller schieben.
Wie seht ihr des oder weiß es sogar einer ganz genau?
Viele Grüße PPlus
Hallo PPlus,
naja soetwas dürfte eigentlich nicht verboten sein, es sei denn du hast den Roller auf dem Fahrstreifen geschoben, und warst damit eine Gefährdung des Straßenverkehrs Wenn die ihn jedoch auf dem Gehweg geschoben hast, dürfte auch die liebe Polizei nichts sagen dürfen.
Also fahren darf man selbstverständlich nicht mehr, ds hast du ja auch umgesetzt. Aber schieben müsste man ihn eigentlich dürfen (wie gesagt: auf dem Gehweg!), denn man darf ja auch ohne einen Roller-Führerchein zu besitzen einen Roller durch die Gegend schieben undso. Also ich hätte mich das gar nicht gefragt, ob man das darf oder nicht.
Außer natürlich, man ist so betrunken, dass man auch zum Schieben nicht mehr in der Lage ist. Aber davon gehe ich jetzt mal nicht aus?
Irgendwo habe ich mal gelesen, dass man, wenn man betrunken ist, dem Straßenverkehr ganz fernzubleiben habe, jedenfalls in aktiver Form. Damit wäre auch das nach Hause laufen in alkoholisiertem Zustand untersagt und man ist praktisch gezwungen sich fahren zu lassen und das am besten bis vor die Haustür.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass das tatsächlich stimmt. Das erinnert mich dann ja schon fast an die Zeiten der Prohibition, als das Ausschenken und Trinken von Alkohol gesetzlich untersagt war. Es wäre zwar dann nicht verboten, aber es wird einem so gut wie möglich schwer gemacht. Von daher denke ich mal, dass es völlig okay ist, wenn du deinen Roller schiebst. Da soll die Polizei lieber dankbar sein, dass du os vernünftig bist und das so handhabst anstatt zu fahren, wie so mancher Schwachkopf.
Hallöchen,
Es ist sogar so,dass du den Roller schieben MUSST wenn du Alkohol getrunken hast. Man kann ihn ja nicht einfach irgendwo stehen lassen. Du darfst dich aber nicht mal draufsetzen und die rollen lassen ,auch wenn der Roller aus ist. Das ist schon verboten. Wenn man dich da anhällt kannst du nur hoffen,das man dich dazu auffordert, zu schieben und du nichts zahlen musst.
Das gleiche gilt übrigens auch fürs Fahrrad. Das ist im Grunde das gleiche.
Liebe Grüße
winny
Ich habe gehört das es erlaubt ist, dass Fahrezug zu schieben, aber du darfst es nicht starten. Aber ich glaube da bekommst du keine Probleme wenn du es so machst. Ich würde dir nur raten den Roller auf dem Gehsteig zu schieben, dann kan eigentlich nichts passieren
Sorcya hat geschrieben:Irgendwo habe ich mal gelesen, dass man, wenn man betrunken ist, dem Straßenverkehr ganz fernzubleiben habe, jedenfalls in aktiver Form. Damit wäre auch das nach Hause laufen in alkoholisiertem Zustand untersagt und man ist praktisch gezwungen sich fahren zu lassen und das am besten bis vor die Haustür.
Genau das hat mein Vater auch gesagt. Leute durften ihren Führerschein nicht machen, weil sie zu betrunken waren und nur auf dem Gehweg gegangen sind. Ich denke mir halt das man eben auch als Gefährdung eingestuft werden kann, wenn man eben besoffen mit seinem Roller nach Hause schlendert. Man könnte ja ab und zu vom Gehweg abkommen und auf die Straße kommen.
Viele Grüße PPlus
Hallöchen,
ich habe mal gelesen, das wenn man betrunken ist, das Fahrzeug (auch Fahrrad damit gemeint) nicht fahren darf. Schieben wäre erlaubt, aber nur auf dem Gehweg. Man soll also dem Straßenverkehr somit fern bleiben.
Nur man darf eben das Fahrzeug nicht starten, sonst kann es Probleme geben, wenn du von der Polizei angehalten wirst!
lG,
SybeX
@einige hier
Quatsch, man kann auch betrunken nach Hause laufen, es kommt auf den Zustand an - seit wann ist das denn bitte sehr verboten! Nur eine Teilnahme am Straßenverkehr ist eben untersagt.
Wegen des Zustands: Wer so besoffen ist dass er nicht einmal mehr laufen kann oder den Orientierungssinn verloren hat usw., also schon deutliche Ausfälle hat, der kann allenfalls in Gewahrsam zur Ausnüchterung genommen werden, das war`s dann auch schon! Dann sitzt man eine Nacht in der Ausnüchterungszelle und wird am nächsten morgen von den diensthabenden Beamten entlassen mit einem oft hämischen Grinsen - mehr nicht.
Wenn man grad das Fahrrad / den Roller durch die Gegend geschoben hat wird das meist vor Ort gesichert bevor man dann mit aufs Revier darf.
Holla,
Wie unsinnig wenn man sich überall hinfahrn lassen müsste sobald man betrunken ist. Einige sollten sich mal informieren!
Du kanns dein Rad schieben, du kannst deinen Roller schieben (nur das Auto wird schwer zumal es nicht auf der Straßen geschoben werden darf) und das auch wenn du sternhagel voll wärest. Allerdings rate ich davon ab. Denn wenn man so betrunken ist sollte man nicht mir einem Roller herumlaufen.
Was definitiv untersagt ist, ist das starten, ob du dann auf dem Roller sitzt oder du daneben stehst ist egal.
Gruß,
Der Kev
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