Erbe annehmen aber die Schulden ausschlagen?
Meine Frage steht ja - knapp formuliert - bereits in der Überschrift des Themas. Ist das denn möglich? Es muss sich beim Erbe ja nicht unbedingt um Bargeld handeln, aber zum Beispiel um Immobilien, Schmuck o.Ä. Eigentlich haben solche Sachen ja nichts mit den Schulden zu tun, oder doch? Also geht das, Erbe annehmen und die Schulden "ablehnen"? Oder kann man eine Erbschaft immer nur als Ganzes an sich annehmen?
Würde mich mal interessieren, da ich schätzungsweise bald - ohne kaltherzig zu sein oder wirken zu wollen - in eben diese Situation kommen werde
Hallöchen,
also Erbe annehmen und Schulden ausschlagen ist keinesfalls möglich. Entweder Erbe + Schulden oder gar nichts. Meine Mutter ist somit mal sehr viel Schulden entgangen. Das Erbe war nicht sehr viel, hätte vielleicht gerade mal gereicht um die Schulden abzudecken und bevor sie am Ende mit Schulden dasteht, hat sie alles abgelehnt und ist somit dem Ärger entgangen.
Man muss für sich selbst wissen, ob man dies letzendlich annimmt oder ausschlägt. Wenn man natürlich die Immobilien gut kennt oder die Aktien und weiß das man am Ende mehr raus hat als die Schulden ist es eine Frage ob man es annimmt. Aber bei Schulden ist immer aufzupassen, wie hoch sie sind und ob auf den Immobilien nicht auch noch "Schulden" sind!
Also eine sehr heikle Frage!
lG,
SybeX
Ich meine die einzige Möglichkeit wäre, das du zu Lebzeiten der Person die Sachen geschenkt bekommst. Ich weiß aber nicht, wie lange vor dem Dahinscheiden dies gemacht werden muß. Ich würde mich da in jedem Fall mal von einem Notar beraten lassen.
Hallo nochmal,
wenn du von der Person Geschenke bekommst, müssen die 10 jahre vor Ableben verschenkt worden sein.
Liebe Grüsse, Yvonne
Holla,
Natürlich geht das nicht, dass du Schulden ausschlägst und das Erbe annimmst. Ganz nach dem Motto, das Übel schlag ich aus und das Gute nehm ich dann mal doch. Das hängt alles an einem und WENN erbst du den KOMPLETTEN Nachlass, sowohl das Hab und Gut des Verstorbenen als auch seine Schulden.
Ist auch ganz plausible wie folgendes Beispiel deutlich macht. Der Verstorbene hat 2 Häuser, eins abbezahlt und eines auf Kredit (bei der Bank). Er stribt nun und hinterlässt dir alles. Du willst nun sagen wir mal nur das abbezahlte Haus - dann säße die Bank auf den Schulden des Verstorbenen,während du es dir in dem abbezhalten Haus gemütlich machst. So wie die heutige rechtslage sit, bekommst du die 2 Häuser - und die Bank kann sicher sein, dass der Kredit des einen Hauses weitergezahlt wird, und sie weder auf dem Haus noch auf den Schulden sitzen bleiben.
Mein Uropa hatte auch ein Haus und ein Haufen Schulden - die Schulden waren soviel, dass wir das Erbe nur ausschlagen konnten - das Haus war dann eben mit weg. So ist das eben. Und wenn du das Erbe ausschlägst, wirds an den nächsten weitergereicht bis es der letzte ausgeschlagen hat.
Also Kurz: Ein Erbe kann man nur als ganzes annehmen.
Gruß,
Der Kev
Wenn Du dir nicht sicher bist, ob das "Vermögen" die eventuell bestehenden Schulden abdeckt, kannst Du das Erbe unter Vorbehalt annehmen. Den genauen Fachausdruck weiss ich nicht mehr.
Da ist es dann so, das erst die Schulden gedeckt werden und Du dann das bekommst was übrig bleibt. Wenn das "Vermögen" die Schulden nicht deckt, bleibst Du aber auch nicht auf den Schulden sitzen.
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