Überweisung unter Vorbehalt
Um mal eine wahrscheinlich selten dämliche Frage zu stellen. Ich weiß, was es bedeutet, eine Überweisung unter Vorbehalt zu machen - eben dass man die Zahlung bis zu 6 Wochen danach noch zurückziehen kann. Meine Frage wäre allerdings eher, wie dieses „unter Vorbehalt“ eigentlich auf den Empfänger wirkt? Ist das nicht irgendwie ein Zeichen von - na ja: "ich vertrau dir nicht"?
Würdet ihr zum Beispiel Ware bei Ebay verschicken, wenn der Käufer unter Vorbehalt gezahlt hat? Klar, das kann natürlich einfach nur zu seinem eigenen Schutz sein - auf der anderen Seite könnte es aber genauso gut passieren, dass der Käufer nach Erhalt der Ware die Überweisung zurückbuchen lässt. Oder was meint ihr dazu?
NiciP hat geschrieben:Ich weiß, was es bedeutet, eine Überweisung unter Vorbehalt zu machen - eben dass man die Zahlung bis zu 6 Wochen danach noch zurückziehen kann.
Unsinn - Statt "unter Vorbehalt" kannst Du auch "strgxxvjht" draufschreiben. Es gibt keinerlei rechtliche Grundlage für dieses Ammenmärchen auch wenn die Banken gerne was anderes erzählen. Hier gelten die "normalen" Regeln wenn man Zahlungen zurückholen möchte, keine Bank ist bei einer Überweisung mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" dazu verpflichtet das zu beachten und in der Praxis ist es den Banken egal.
Ansonsten: Natürlich wirkt der Vermerk "unter Vorbehalt" nicht vertrauensfördernd - auf der anderen Seite ist er wie gesagt völlig wertlos und es kann dem Empfänger egal sein.
Also das wäre mir komplett neu, dass man den Vermerk "unter Vorbehalt" machen kann oder irgendeine Rechtswirksamkeit hat. Ich habe mich da sehr ausführlich informiert, als ich damals angefangen habe eigentlich ab und zu über ebay zu verkaufen und kaufen, das wurde immer regelmäßiger und ich dachte irgendwann werde ich wohl auch den Betrug zum Opfer fallen und habe gefragt, was passieren würde wenn ich das Geld zurück haben möchte. Die Bank würde dann die Empfänger konaktieren und fragen, ob der andere Kontoinhaber einverstanden damit ist und das wird er bei Betrug wohl nicht sein, somit ist das Geld eindeutig verloren, die Bank darf es nicht zurück überweisen.
Etwas anderes ist, wenn man etwas auf "Bankeinzug" hat, den kann man rückgängig machen, so eine Zahlungsart haben zum Beispiel Handybetreiber. Ich glaube aber, dass es daran liegt, weil man ja die Überweisung aktiv und bewusst macht, beim Bankeinzug kann auch nur jemand versucht haben deine Kontonr. einzutragen und es funktioniere, das wäre zu einfach.
In Zusammenhang mit Ebay kenne ich so eine Vorgehensweise auch nicht. Mir ist das nur bekannt, wenn man Gebühren (bei uns wegen dem Abwassernetz) zahlen soll, wo aber noch offen ist, ob das wirklich von den Anwohnern getragen werden muss. Die müssen erstmal zahlen und der Wasserwirtschaft ein Schreiben schicken, das sie das unter Vorbehalt gemacht haben. Sollte sich mal am Ende der Diskussionen herausstellen, das die Kosten jemand anderes zu tragen hat, dann kriegen die Anwohner ihr Geld zurück.
Wenn du dir bei Ebay unsicher bist, dann zahle per Paypal. Dort kannst das wohl rückgängig machen, wenn die Ware nicht ankommt.
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