Uncut Filme kaufen

vom 24.03.2008, 12:04 Uhr

Entertainment hat geschrieben:Dadurch, das Österreich in der EU ist, gibt es de facto auch keinen Zoll. Somit kann man ohne viel Aufsehen dort seine Filme bestellen, Filme, die man hier nicht bekommt. Einzig bei einen begründeteten Verdacht, man würde sich in Österreich verbotene oder beschlagnamte Filme besorgen, dürfte das pekt geöffnet werden.

Genau - innerhalb der EU gilt Zollfreiheit. Zumindest für die Waren die wir hier besprechen, gibt auch Ausnahmen (Drogen usw.).

Neben dem begründetem Verdacht sind allerdings auch weiterhin Stichproben zulässig.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



SambaBoy hat geschrieben:Das 18+ Rating darf man nicht mit dem "keine Jugednfreigabe" Rating bei uns verwechseln! In Großbritannien ist nur eine R18 Freigabe und in den USA eine NC-17 / X - Rating Freigabe äqzuivalent!


Einen Hinweis noch, jedes Importspiel, welches nicht durch die FSF/USK geprüft wird, ist automatisch ab 18 freigegeben. Und da Ausländische Spiele kaum zur Prüfung geschickt werden, kann man sich diesen Irrsinn ja mal ausdenken, da gibt es sogar Kinderspiele aus England, den USA oder Frankreich, die ab 18 freigegeben sind, weil diese nicht geprüft wurden.

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich frage mich, ob die in Deutschland beschlagnahmten Filme ausm EU-Ausland bestellt werden dürfen.

» MaxCalifornia » Beiträge: 3 » Talkpoints: 1,14 »



Das kommt teilweise auf den Grund der Beschlagnahmung an. Generell kann man sagen:

Führt man Sachen privat ein, welche man eigenhändig im Ausland erworben hat ist dies zumindest nicht strafbar - denn ein "normaler" Bürger kann unmöglich alles kennen, was auf der Liste steht und zum Beispiel wegen extremer Gewaltdarstellung beschlagnahmt wurde. Das gleiche gilt für den Versandimport - aber: Der Zoll kann es trotzdem zurückschicken (Versand) oder konfiszieren (Versand / Eigenimport).

So - das war`s aber noch nicht, denn: Das gilt nur für den absoluten Privatgebrauch. Sobald ersichtlich ist, dass man damit Handel treiben, werben oder es öffentlich zugänglich machen will kann es schnell strafbar werden.

Und: Ausgenommen davon sind natürlich Werke die "offensichtlich" rechtswidrig sind, beispielsweise Kinderpornographie. Da ist es egal ob Versandimport oder eingeführter Eigenkauf - obwohl Nazipropanda und anderes wiederum (wenn für den Privatgebrauch) wieder straffrei ist. Man kann ja mal spaßeshalber beim Zoll anfragen wie oft die "Mein Kampf" Ausgaben abfangen - das sind nicht gerade 2 im Jahr.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Es gibt Zoll-Kontrollen innerhalb der EU? Ich dachte, die Grenzen seien jetzt offen. Ja, ich dachte schon an privaten Gebrauch, und zwar konkret an Spielfilme. Und meine Frage ging eher in die Richtung, ob es strafbar ist oder ob lediglich der betreffende Spielfilm eingezogen wird und fertig. AUßERDEM (weil du das erwähnt hast und weil mich das schon seit je beschäftigt), frage ich mich bezüglich der Beschlagnahmung und ganz generell: Gerade wir hier in Deutschland ;) haben ja das wunderschöne Sprichwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", und wie ist es dann mit Unwissenheit bezüglich beschlagnahmter Filme, selbst wenn es strafbar wäre (s. meine Frage oben)?

Ja, zum einen können Privatpersonen sich unmöglich über alles informieren, ABER - können die Gesetzeshüter einem vorwerfen - über die konkrete Bestellung (den konkreten Spielfilm) hätten sie sich doch informieren können! NUN gerne, wird man entgegnen: ABER WO, bitte schön? Gibt es offizielle(!), verbindliche(!) und frei zugängliche Auskünfte über Filme und deren "juristischen Status"? Man könnte also weiter entgegen, dass man ja bereit ist das tolle Gesetz zu befolgen, wenn man einem auch die Möglichkeit dazu gibt!

(Mal nebenbei: man macht - gerade hierzulande ganz besonders - so eine große Furore mit den Filmen, Spielen etc., "schützt" die Jugend, achtet auf alles damit Zusammenhängende mit pedantischer Genauigkeit und der geballten Ladung der Bürokratie und Juristerei. Der Staat spielt Staat! Aber man bringt das alles nicht "an den Mann"! Gesetzte gibt es zuhauf, aber keiner weiß so richtig - gerade bei "heiklen" Sachen -, was denn nun erlaubt ist, und das Schlimmste ist: keine weiß, wo man sich informieren kann. Toll!)

» MaxCalifornia » Beiträge: 3 » Talkpoints: 1,14 »


Servus!

Sofern ich da bereits einen Überblick habe, sind die sogenannten Uncut-Filme in Österreich meisten unproblematisch zu erwerben. Ansonsten würde sich noch ebay oder amazon anbieten, man müsste eben schauen, in welchen Ländern der Film erlaubt ist und in welchen Ländern nicht. Österreich hält in diesem Bereich die Regelung meistens etwas flacher als die Nachbarstaaten, das heißt, dass man es in Österreich nicht so eng sieht, was die Uncut-Filme betrifft. Allerdings ist es beim Versand aus einem anderen Land meistens nur ein Lotterie-Spielchen, sodass man fast schon sagen kann, man sollte sich freuen, wenn das bestellte ankommt. Natürlich kann es vorkommen, dass der Zoll die Ware einfach so zurückschickt oder sie gar konfisziert, da sollte man aus diesem Grund nicht wundern.

Hochachtungsvoll - Näugelchen
Cheerio!

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» Näugelchen » Beiträge: 1328 » Talkpoints: -13,09 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


MaxCalifornia hat geschrieben:Es gibt Zoll-Kontrollen innerhalb der EU? Ich dachte, die Grenzen seien jetzt offen. Ja, ich dachte schon an privaten Gebrauch, und zwar konkret an Spielfilme.

Natürlich, nur eben nicht mehr in der Form wie früher. Vor allem Sachen die in die EU eingeführt werden laufen durch den Zoll.
MaxCalifornia hat geschrieben:Und meine Frage ging eher in die Richtung, ob es strafbar ist oder ob lediglich der betreffende Spielfilm eingezogen wird und fertig. AUßERDEM (weil du das erwähnt hast und weil mich das schon seit je beschäftigt), frage ich mich bezüglich der Beschlagnahmung und ganz generell: Gerade wir hier in Deutschland ;) haben ja das wunderschöne Sprichwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", und wie ist es dann mit Unwissenheit bezüglich beschlagnahmter Filme, selbst wenn es strafbar wäre (s. meine Frage oben)?

Soviel zur "Unwissenheit":
Subbotnik hat geschrieben:denn ein "normaler" Bürger kann unmöglich alles kennen, was auf der Liste steht und zum Beispiel wegen extremer Gewaltdarstellung beschlagnahmt wurde.
[...]
Ausgenommen davon sind natürlich Werke die "offensichtlich" rechtswidrig sind, beispielsweise Kinderpornographie.

MaxCalifornia hat geschrieben:NUN gerne, wird man entgegnen: ABER WO, bitte schön? Gibt es offizielle(!), verbindliche(!) und frei zugängliche Auskünfte über Filme und deren "juristischen Status"? Man könnte also weiter entgegen, dass man ja bereit ist das tolle Gesetz zu befolgen, wenn man einem auch die Möglichkeit dazu gibt!

Ja die gibt es:
- per eMail und unter spezifischer Anfrage (Ist XYZ indiziert?) an liste@bundespruefstelle.de
- in der BPjM-Aktuell werden die aktualisierten Listen vierteljährlich veröffentlicht.

Die BPjM-Aktuell kostet 11 Euro, kann aber auch (ohne sie kaufen zu müssen) bei allen
- städtischen Bibliotheken
- Jugendämtern
- Polizeidienststellen
(- allen im Jugendschutz tätigen Behörden und Institutionen )
kostenlos eingesehen werden. Letztere erhalten die BPjM Aktuell ebenfalls kostenlos.

Näugelchen hat geschrieben:Österreich hält in diesem Bereich die Regelung meistens etwas flacher als die Nachbarstaaten, das heißt, dass man es in Österreich nicht so eng sieht, was die Uncut-Filme betrifft.

Warum eigentlich?

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Servus!

Ich habe ehrlich gesagt absolut keine Antwort dafür, ich weiß es nicht. Ich habe mich da bereits zwar eingelesen, doch wird der Grund nirgendswo genannt. Zum Beispiel gab es damals auch schon Kopfschütteln, als man in Deutschland gewaltverherrlichende Spiele verbieten wollte. Die österreichischen Politiker haben dann zeitlich nur geschmunzelt und sich einen runtergelacht, doch wieso es in Österreich so "locker" vor sich hingeht, kann ich nicht beantworten. Womöglich von der starken Rechtsordnung nicht vorgesehen beziehungsweise glauben die Verfassungsrechtler, dass derartige Verbote die Situation nicht verbessern werden. Was das Recht betrifft, hinkt Österreich ja doch etwas nach, aus diesem Grund lieber eine konservative Einstellung pflegen, somit kann man nicht viel falsch machen, falls doch, sagt man einfach, die alten Gesetze halt, diese derogieren wir einfach!

Hochachtungsvoll - Näugelchen
Cheerio!

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» Näugelchen » Beiträge: 1328 » Talkpoints: -13,09 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


So ja auch England. Auch dort ist es "locker" in diesen Dingen.
@ Subbotnik: Besten Dank!

» MaxCalifornia » Beiträge: 3 » Talkpoints: 1,14 »


Da du so direkt fragst: ich kann dir besten Gewissens die Cyberpirates aus Österreich empfehlen. Die liefern fix, haben gute Ware und teilweise auch noch ganz gute Sonderangebote. Nachteil ist, dass sie bei den regulätren Dvds ziemlich teuer sind.

Die Adresse hbae ich hier jetzt auch nicht verlinkt, aber suche mal bei Google nach cyberpirates, dann müsstest du sehr schnell fündig werden. Ein anderer Tipp wäre "DTM", bitte suche auch nach diesem Laden.

» DerDonster » Beiträge: 107 » Talkpoints: 0,23 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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