Seriös - Geld verdienen als Samenspender?
Diamante hat geschrieben:Und wenn dass Gesetzt dermaßen aufgelockert werden soll, wer gaantiet dann, dass, wenn der rechtliche Vater seine Vateschaft durch einen Gentest vor Gericht anzweifelt, dass der Samenspende nciht dann irgendwann mal zu Unterhalt vedonnert wird. Ich halte eine Samenspende egal in welchem Institut für unseriös.
Na was Du alles für unseriös hältst - liegt wohl am dünnen Hintergrundwissen.
So einfach ist das nicht mit dem Unterhalt - dazu sollte man sich mal die Thematik "Kuckuckskinder" zu Gemüte führen! Väter haben es jetzt schon schwer (bis unmöglich) eine Vaterschaft abzustreiten wenn sie diese erst einmal anerkannt haben und ihnen das Kind untergeschoben wurde. Und nach einer bestimmten Frist gilt es automatisch als anerkannt, die kürzer ist als viele denken.
Da kann man nicht nach 8 Jahren ankommen und die Unterhaltszahlungen verweigern sondern darf bis zum Schluss für das Kind eines anderen blechen - und hier wird einem bewusst ein Kind "untergeschoben" und die meisten Eltern wünschen sich dieses. Hier Unterhalt einzufordern - naja, das will ich mal sehen.
Ich hätte da eher ein anderes Problem mit der Thematik - wieviele Kinder von mir laufen dann da draußen herum. Und auch wenn man mir Anonymität zusichert, wer weiß, ob nicht einer der Kinder dann mal herausbekommt wer ich (naja mir kann das nicht passieren, da ich nicht spenden kann, da weiblich) bin und mich dann besucht.
Unterhalt muss man natürlich nicht (!) zahlen, aber trotzdem ist man ja irgendwo dann Vater.
Da würde ich als Mann doch lieber arbeiten gehen und meine Brötchen anders verdienen. Mal abgesehen davon fände ich das merkwürdig, dort Samen abzugeben. Weiß nicht, warum. Nicht für 350,00 Euro und nicht für das 10 Fache würde ich persönlich das machen.
Subbotnik hat geschrieben:[
Na was Du alles für unseriös hälst - liegt wohl am dünnen Hintergrundwissen.
So einfach ist das nicht mit dem Unterhalt - dazu sollte man sich mal die Thematik "Kuckuckskinder" zu Gemüte führen! Väter haben es jetzt schon schwer (bis unmöglich) eine Vaterschaft abzustreiten wenn sie diese erst einmal anerkannt haben und ihnen das Kind untergeschoben wurde. Und nach einer bestimmten Frist gilt es automatisch als anerkannt, die kürzer ist als viele denken.
Da kann man nicht nach 8 Jahren ankommen und die Unterhaltszahlungen verweigern sondern darf bis zum Schluss für das Kind eines anderen blechen - und hier wird einem bewußt ein Kind "untergeschoben" und die meisten Eltern wünschen sich dieses. Hier Unterhalt einzufordern - naja, das will ich mal sehen...
Das ist nicht so richtig, wie du es darstellst. Das Gesetz ist bereits so gelockert, dass Kuckucksväter mittleweile sogar Geld von den biologischen Vätern zuückfordern können. Und dass, wenn das Kind bereits volljährig ist und auch, wenn diese Kuckucksväter die Vaterschaft bei der Geburt anerkannt haben.
Es ist zwar schwer, dieses Geld auch zu bekommen, aber die Gerichte sind mittlerweile rigoros. Und genau dass ist es, was bei Samenspendern irgendwann auch sein wird.
Diamante hat geschrieben:
Das Gesetz ist bereits so gelockert, dass Kuckucksväter mittleweile sogar Geld von den biologischen Vätern zuückfordern können. Und dass, wenn das Kind bereits volljährig ist und auch, wenn diese Kuckucksväter die Vaterschaft bei der Geburt anerkannt haben.
Es ist zwar schwer, dieses Geld auch zu bekommen, aber die Gerichte sind mittlerweile rigoros.
Das haben sie zwar, aber die Frau muss ihnen nicht sagen mit wem sie noch verkehrt hat und wer der potentielle Vater ist ! Deswegen ist es unmöglich diesen rauszufinden, wenn die Frau rumbockt und es nicht erzählt. Auch kann ein Kuckuckskindsvater keinesfalls den potentiellen Vater zu einem Vaterschaftstest zwingen. Somit sind seine Chancen das Geld zurück zu bekommen nach wie vor gering. Trotz dieser Lockerung der Gesetzeslage.
Deswegen hat Subbotnik auch gesagt, dass es schwer bis unmöglich ist von dort etwas wieder zu bekommen.
@Diamante: Und wieder ist man beim Punkt: Untergeschoben oder nicht? Ein Kind welches kein Kuckuckskind ist da es von beiden Eltern gewollt wurde kann man seitens des Vaters der es anerkannt hat nicht einfach "zurückgeben" und den Unterhalt zurückverlangen.
Und da ist es auch Quatsch, dass hier etwas auf die Spender zukommt, wenn ich ein Auto kaufe, um es simplifiziert zu sagen, und der Verkäufer mir sagt: "Ist kaputt" und es mir als defekt verkauft und ich komm nach Jahren an und sage "Das Auto was sie mir verkauft haben war kaputt!" wird kein Gericht gegen den Verkäufer entscheiden.
Genauso ist es beim Unterhalt, wenn auch komplizierter: Wenn ich als Vater arglistig getäuscht werde sieht`s anders aus als wenn ich mein Einverständnis dazu gebe.
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