Informationen zum Arbeitszeugnis
Hallo zusammen,
jeder, der in einem größeren Betrieb oder als Angestllter irgendwo arbeitet, darf die Beantragung eines Arbeitszeugnisses einfordern. Neben den einzelnen Fähigkeiten des Arbeitenden werden auch Aussagen über dessen soziales Verhalten getätigt. Einige Informationen rund um das Arbeitszeugnis sind da jedoch zu beachten.
Ein Arbeitsnehmer hat grundsätzlich maximal drei Jahre Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, danach verliescht dieser. Dabei ist zu beachten, dass man ein solches Zeugnis nicht automatisch erhält, sondern es nur auf Anfrage ausgestellt werden darf.
Nach der Theorie dürfte der Arbeitgeber nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sofort das Arbeitszeugnis erhalten. Da das Unternehmen oder der Betrieb jedoch noch einige Informationen zusammentragen muss, kann es bis zu drei oder vier Wochen dauern, bis dieses ausgestellt wird. Sollte es noch länger dauern, so hat der Arbeitnehmer gerichtlichen Anspruch auf dieses Zeugnis und dürfte den Arbeitgeber verklagen.
Eine bestimmte Bewertung oder die Nennung von gewünschten Kriterien hat der Arbeitnehmer nicht. Letzten Endes ist es der Arbeitsgeber, der über die inhaltlichen Kriterien entscheiden darf. Der Arbeitnehmer hat dabei nur die Wahl ziwschen einem "einfachen" und einem "qualifizierten" Arbeitszeugnis.
Beim einfachen Arbeitszeugnis wird nur aufgeführt, über welchen zeitraum er welche Arbeit ausgeführt hat. Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis darf der Arbeitgeber Aussagen über das soziale Verhalten des Arbeitenden machen.
Freie Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnises. Teilzeitkräfte oder Aushilfskräfte dürfen jedoch auf ein solches Zeugnis bestehen. Sie dürfen laut Gesetz nicht anders behandelt werden, wie ein Vollbeschäftigter.
IceKing32 hat geschrieben:Hallo zusammen,
jeder, der in einem größeren Betrieb oder als Angestllter irgendwo arbeitet, darf die Beantragung eines Arbeitszeugnisses einfordern.
Also quasi jeder Angestellter.
Ich habe mal davon gehört, das man ein neues Zeugnis verlangen kann, wenn man der Meinung ist das dort Verleumdungen stehen und nicht auf einem zutreffen. Ist natürlich ziemlich blöd, wenn es so wäre, da man sich dann nach belieben das eigene Zeugnis verbessern kann. Andererseits kann es auch ganz schnell mal passieren das der Arbeitgeber (aus Frust) einen absichtlich negativen Eintrag macht.
Im Zweifelsfall ruft der neue Arbeitgeber den alten mal an, um sich zu vergewissern wie man tatsächlich arbeitet. Daher gebe ich auf solch ein Zeugnis recht wenig und da ich bisher schon des öfteren den Betrieb gewechselt habe, habe ich noch kein einziges. Bisher wurde auch keins von meinen neuen Arbeitgebern verlangt.
...und Arbeiter .
Verbessern kann man das eigene Zeugnis nicht nach Lust und Laune - aber Kritik, wenn auch oft versteckt, muss berechtigt ausfallen und eine Schmähung durch den ehemaligen Arbeitgeber muss man nicht hinnehmen. Schließlich kann man sich so u. U. für jeden anderen Job schon im Vorfeld disqualifizieren. Keine besonders angenehme Vorstellung.
Aber woher weiß man was berechtigt ist und was nicht. Das dürfte doch ein recht schwieriges Thema vor Gerichten und Gewerkschaften sein. Man kann recht schwierig nachweißen wie man wirklich gearbeitet hat und am besten man hat gewisse Zeugen um seine Stellung zu bestätigen. Aber das wird wohl ein recht komplizierter Weg sein.
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