Geschäftswagen Kosten absetzen - Dienstwagen Rechner

vom 29.02.2008, 17:57 Uhr

Hallo zusammen,

wer einen Firmenwagen hat und diesen auch privat nutzt, muss für die private Nutzung natürlich Steuern zahlen.

Die Berechnung kann auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen und der Steuerzahler muss sich für einen davon entscheiden.

Es gibt die 1-Prozent Methode und die Fahrtenbuch-Methode. Die Entscheidung, welche Methode man nun wählen möchte, muss man übrigens jeweils vor dem 1. Januar treffen, denn es ist nicht möglich, einen Wechsel im laufenden Jahr vorzunehmen.

Zum Onlinerechner, sowohl für Methode 1 als auch für Methode 2, gehts hier:

Dienstwagen-Rechner: Billiger mit Einzelabrechnung

LG Helene

» helene32 » Beiträge: 703 » Talkpoints: -0,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge



helene32 hat geschrieben:Die Entscheidung, welche Methode man nun wählen möchte, muss man übrigens jeweils vor dem 1. Januar treffen, denn es ist nicht möglich, einen Wechsel im laufenden Jahr vorzunehmen.

So weit ich informiert gibt es eine Ausnahme: wenn man den Dienstwagen übernimmt und noch nicht absehen kann, welche Methode günstiger ist, dann hat man auch später noch die Möglichkeit zu wechseln.

Entschließt man sich ein Fahrtenbuch zu führen, so muss dieses Fahrtenbuch einigen (strengen) Anforderungen genügen. Es darf sich nicht um eine Lose-Blatt-Sammlung handeln, auch Excel-Sammlungen genügen nicht. Nachträglichen Änderungen müssen als solche kenntlich sein (das führt automatisch zum Ausschluss Loser-Blatt-Sammlungen und Excel-Dokumenten).

Die Aufzeichnungen müssen zeitnah erfolgen. Wer also nach einer langen Dienstreise erst am nächsten Tag das Fahrtenbuch aktualisiert handelt rechtens. Wer aber wochenlang Lose-Blatt-Sammlungen führt und diese nun in "einem Rutsch" ins Fahrtenbuch überträgt, dem wird dieses Fahrtenbuch mit großer Wahrscheinlichkeit nicht anerkannt. In diesem geschlossenen Fahrtenbuch müssen lückenlos
    * das Datum jeder (sowohl beruflichen als privaten) Fahrt,
    * Kilometerstand am Start und auch am Ziel (wieder) jeder (sowohl beruflichen als privaten) Fahrt,
    * bei beruflichen Fahrten Reiseziel und eventuell gefahrene Umwege sowie
    * Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner,
    * zwischen Wohnung und Betrieb gefahrene Kilometer,
    * Privat gefahrene Kilometer
Da das Finanzamt Fahrtenbücher akribisch kontrolliert, sollte man sich unbedingt an die Vorgaben halten, damit das Fahrtenbuch und damit die investierte Mühe auch anerkannt wird. Vordrucke für Fahrtenbücher kann man übrigens recht günstig in jedem Geschäft Bürobedarf erwerben.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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