Vererben ohne Testament - wer erbt was?
Wer kein Testament zu Lebzeiten aufsetzt, muss sich darüber im Klaren sein, dass Streit und Probleme bezüglich des Nachlasses vorprogrammiert sind.
Wer erbt was?
1. Eheleute sind geschieden
In dem Fall hat der ehemalige Ehepartner keinerlei Anspruch mehr auf den Nachlass des Verstorbenen
2. Nicht verheiratet, Kinder vorhanden
Hier sind die Kinder des/der Verstorbenen vor allen anderen Verwandten bezüglich des kompletten Nachlasses erbberechtigt. Problem: ist das Kind / sind die Kinder minderjährig, muss ein Vormund zur Verwaltung des Vermögens durch das Familiengericht bestimmt werden. Einen Vormund also am besten im Vorfeld festlegen, sofern kein Testament besteht.
3. Lebensgemeinschaft oder Alleinstehend/Single
Anspruch auf den Nachlass haben nur die Eltern und die Nachkommen der Eltern des Verstorbenen. Nicht erbberechtigt ist der/die Lebensparter(in)
4. Verheiratet, Kinder vorhanden
Kinder und Ehepartner bilden eine so genannte Erbengemeinschaft, der Nachlass wird gemäß der Erbanteile aufgeteilt. Die Kinder haben zum Beispiel das Recht auf eine sofortige (3 Monate Frist) Auszahlung ihres jeweiligen Anteils -> Ehepartner ist bei zu wenig Bargeld eventuell gezwungen, Immobilien etc. zu veräußern.
5. Verheiratet aber kinderlos
Als erstes erbberechtigt ist der Ehepartner, entsprechend der Erbfolge dann Eltern und die Nachkommen der Eltern. Haushalt und Auto bekommt der Ehepartner; Vermögen, Immobilienbesitz und Bargeld werden aufgeteilt (Erbanteile)
hallo cala,
interessant wäre noch gewesen zu erwähnen, das auch wenn ein testament vorhanden ist, das die kinder erben, auch wenn sie im testament nicht aufgeführt sind, den soganannten pflichtteil.
wirklich informiert habe ich mich jedoch noch nicht weiter, vielleicht weisst du darüber noch näheres
liebe grüße von der
laufmasche
den Thread "wer erbt was - Testament vorhanden" oder so ähnlich... werd ich demnächst erstellen, hier geht es um das Vererben ohne Testament
Laufmasche hat geschrieben:interessant wäre noch gewesen zu erwähnen, das auch wenn ein testament vorhanden ist, das die kinder erben, auch wenn sie im testament nicht aufgeführt sind, den soganannten pflichtteil.
Es geht doch ums Vererben OHNE Testament, nicht Vererben Testament oder Vererben mit Testament.
Für die Bestimmung eines Vormunds reicht übrigens meines Wissens ein bloßes Blatt Papier mit der Erklärung, wer der Vormund sein soll mit Datum und persönlicher Unterschrift.
Falls gar keine Erben vorhanden sind (alle Verwandten tot) bekommt es übrigens Vater Staat.
Cala hat geschrieben:1. Eheleute sind geschieden
In dem Fall hat der ehemalige Ehepartner keinerlei Anspruch mehr auf den Nachlass des Verstorbenen
--> sind dann die kinder die noch da sind nicht die die erben ?
und wenn es keine kinder gibt, erben doch meines wissens die eltern bzw. die geschwister des verstorbenen oder der verstorbenen.
liebe grüße von der
laufmasche
Ja, steht ja auch unter Punkt 2 und 3, nicht verheiratet kann auch geschieden bedeuten, da geschiedene selten noch miteinander verheiratet sind .
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