Ein Betrunkener stoppt einen Zug
Hallo
Ich habe in den Nachrichten gelesen das ein Betrunkener seinen verpassten Zug gestoppt hat indem er sich einfach auf die Gleise gestellt hat. Der Zug musste Notbremsen, das gelang auch noch rechtzeitig da der Zug noch keine volle Fahrt erreicht hatte. ALs der betrunkene zum verlassen der Gleise aufgefordert wurde, legte der sich kurzerhand darauf und vorderte das die Türen geöffnet werden. Die bereits verständigte Polizei nahm den Mann fest und stellte bei einem Alkoholtest mehr als zwei Promille fest. Ihm droht jetzt ein Stafverfahren.
Aber ich frage mich wie man so jemanden bestraft? Welches Strafmaß haltet ihr für angemessen? Bewährung oder Gefängnis?
viele Grüße von mir
Hallöchen,
man kann von Glück reden das der Zug noch nicht volle Kanne Stoff unter der Haube hatte, sonst wäre es sicherlich gefährlich geworden für die vielen Reisenden im Zug. Und das dann nur wegen so eines Betrunkenen. Er hatte soviele Menschen in Gefahr bringen können.
Ob Bewährung oder Gefängnis ist schwer zu sagen, aber er ist definitiv selbst schuld an seinem Alkoholkonsum. Ich denke er bekommt Bewährung, wenn er das erste Mal aufgefallen ist. Wenn er natürlich dies nich das erste Mal getan hat, dann braucht er sich nicht wundern wenn er ins Gefängnis muss. Ich verstehe solche Menschen nicht. Wenn man nicht viel verträgt, dann sollte irgendwann "Stopp" sein, doch nicht alle Menschen merken es, wann Ende ist.
Naja, zum Glück ist nichts passiert!
oogiftzwergoo hat geschrieben:Aber ich frage mich wie man so jemanden bestraft? Welches Strafmaß haltet ihr für angemessen? Bewährung oder Gefängnis?
Sehr seltsame Frage, aber wundert mich nicht. Als ob das der Laie beurteilen könnte...
Schonmal was von gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr gehört? Siehe Eisenbahnbetriebsordnung § 64b! Ist eine Ordnungswidrigkeit für die die Bahn bis zu 10.000 Euro verlangen darf. Dazu kommt § 315 StGB (Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr), was aber irrelevant ist da hier de facto alle Straftatbestände unter § 315 (1) nicht in Betracht kommen bzw. nur bei großzügiger Auslegung § 315 (1) 4 angewendet werden kann.
Ergo: Höchstwahrscheinlich keine Strafe und somit keine Bewährung, sondern nur eine hohe Geldbuße.
Daher sind auch solche Aussagen:
SybeX hat geschrieben: Ich denke er bekommt Bewährung, wenn er das erste Mal aufgefallen ist. Wenn er natürlich dies nich das erste Mal getan hat, dann braucht er sich nicht wundern wenn er ins Gefängnis muss.
total sinnfrei. Würde mich mal interessieren wie man drauf kommt. Ahnung steckt jedenfalls nicht dahinter.
Wie ich darauf komme ?
Weil ein "damaliger" Schulkamerad mal auf so eine Idee gekommen ist. Ich saß im Zug "Richtung" meiner Arbeitsstelle (verpasste dadurch meinen Arbeitsbeginn) und er hatte morgens um 08:00 Uhr nichts besseres zu tun, als sich "betrunken" vor einen Zug zu stellen "aus Langeweile".
Da er nicht weit weg gewohnt hatte von meinem damaligen Zuhause, konnte ich es auch live verfolgen und er bekam eine Bewährungsstrafe (weil es das erste Mal war und sein erster Alkohol mit "Kumpels").
Und wonach soll er dann bitte genau verurteilt worden sein? Fürs bloße rumstehen vor einem stehenden Zug gibt`s keine Bewährungsstrafe!
Er stand ja nicht direkt am Bahnhof, sondern zwischen 2 Bahnhöfen mittendrin auf den Gleisen. Der Lokführer hat dadurch die Notbremse gezogen (ob er durch Funk verständigt wurde : Keine Ahnung), aufjeden Fall war das schon sehr schlimm (nachdem alles im Abteil umher flog, selbst die Fahrgäste).
So wie ich das mitbekommen habe, hat keiner der Bahnbeamten ihm vom Gleis entfernen können, da er ausgerastet ist und handgreiflich wurde (laut seines Vaters hatte er ein Messer dabei, dies habe ich aber nicht gesehen), sodass die Polizei anrücken musste und ihn erstmal mitnahm.
Aha, nur sieht mit den Fakten der Fall schon ganz anders aus. Wenn er nur auf den Gleisen steht wie hier ist es etwas völlig anderes als wenn er noch gewalttätig wird oder andere mit einer Waffe bedroht.
Und für Gewaltdelikte in Verbindung mit einer Ordnungswidrigkeit kann wiederum eine Strafe ausgesprochen werden, allerdings wird dann hier die Gewalttat (was in dem Fall alles mögliche sein kann) verurteilt und ansonsten darf die Bahn eine Rechnung schicken.
Ich bin ja nun auch keine Rechtsexpertin, aber ist sowas nicht schlichtweg grob fahrlässig? Er gefährdet dabei immerhin den Zugführer sowie die Fahrgäste als auch sich selbst. Und die Bahn ist nicht nur ein privates Unternehmen - sondern auch ein öffentliches Verkehrsmittel und damit wäre es ja auch eine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs.
Außerdem muss die Polizei ja irgendeinen Grund gehabt haben ihn festzunehmen - oder darf man auch wegen Ordnungswidrigkeiten verhaftet werden?
Korrigiert mich gerne wenn ich falsch liege, ich bin ja auch nur Laie. Aber es würd mich ehrlich interessieren.
Gefährung des öffentlichen Verkehrs gibt es nicht. Und man kann auch wegen Ordnungswidrigkeiten festgenommen werden, beispielsweise zur Feststellung der Personalien wenn man diese nicht herausgeben möchte oder wenn man den Anweisungen nicht Folge leistet. Bestes Beispiel: Man bekommt einen Platzverweis ausgesprochen und leistet dieser Anordnung Widerstand.
Man könnte das auch als Gewarsamnahme ansehen um zu verhindern das weitere Störungen erfolgen.
Wenn er sehr Betrunken war, wird er wohl auch nur zur einer Geldstrafe bestraft werden, denke wohl kaum, das sie so jemanden ins Gefängnis stecken werden. Er kann ja von Glück sagen, das ihm nichts passiert ist. Er wir sicher als Unzurechnungsfähig dargestellt, bezahlt einen tausender und gut ist. Und er hat seinen eigenen Artikel, den er sich jetzt an die Wand hängen kann.
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