Bestellung storniert! Geld in Form eines Gutscheins zurück?!
Ein Freund von mir hatte letztens seine Bestellung in einen Onlineshop storniert, da der Release für ein Playstationspiel schon mehrere Monate verschoben wurde und kein Ende in Sicht war.
Was mich gewundert hat, ist das er dann einen Gutscheincode bekommen hat, denn er dann wieder auf dieser Seite einlösen muss. Es ist ein Onlineshop aus Österreich und der Gutscheincode ist wohl nur einige Monate gültig.
Soweit ich weiß, ist das eigentlich nicht rechtens(zumindest nicht in Deutschland). Ist die Regelung für Gutscheine dort anders oder was ist da passiert?!
Hi,
da kann er eigentlich Widerspruch einlegen, denn das ist nicht rechtens.
Kenne das von anderen aus dem H&M-Shop, die ebenfalls nur Gutscheine ausstellen, falls was schiefläuft. Aber damit wird der Kunde an den Shop gebunden, obwohl er wahrscheinlich nicht zufrieden ist.
gruß phpman
nunja ich kenne mich da nicht gwirklich mit aus, aber ich habe das auch schon öfters miterlebt, dass mir wein Gutschein bei einem Umtausch oder einer Reklamation ausgestellt wurde. Ich würde sagen, dass du schon einen verbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen hast, wenn du eine Bestellung machst. Möchtest du das stornieren, hast du denke ich keinen Anspruch mehr auf dein Geld, das ist wohl wie ein Umtausch, wo du nun deine noch nicht erhaltene Ware gegen eine andere umtauschen kannst. Wie gesagt, ich kenne mich damit nicht aus, ist nur eine Vermutung.
In Deutschland ist das so, aber ich weiß jetzt nicht wie das in Österreich gehandhabt wird. Oder ist das in ganz Europa so geregelt?
Hallo,
ich habe auch schonmal etwas bei einem Shop bestellt, wollte es dann aber in einer anderen Größe haben und in den AGBs stand, dass der Shop die Rücksendekosten ab 40 Euro übernimmt und der Preis war ja über 40 Euro. Ich habe für die Rücksendung auch nur einen Gutschein des Shops bekommen, anstatt das Geld zurück.
Habe mir aber keine weiteren Gedanken darüber gemacht, aber richtig zufrieden war ich ja auch nicht, da ich ja eigentlich lieber das Geld zurück haben wollte. Aber bei größeren Preisen finde ich das schon nicht mehr okay und das würde mich dann auch ganz schön ärgern, vor allem wenn es ein Shop ist, wo man sonst nicht bestellt.
Da er noch keine Ware erhalten hat, ist der Kaufvertrag seitens des Händlers auch (noch) nicht erfüllt worden. In Deutschland gilt ein Kaufvertrag erst dann als abgeschlossen, wenn beide Seiten ihre Pflichten erfüllt haben (also der Kunde bezahlt und der Händler geliefert hat). Wenn eine der beiden Seiten nicht in der Lage ist den Vertrag zu erfüllen, kann die andere Seite vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es in Österreich eine andere Regelung gibt, was solche Fälle angeht. Von daher sollte das auf jeden Fall anfechtbar sein.
Hallo,
ein Händler hat das Recht, seinem Kunden einen Gutschein auszustellen, wenn die zurück gesendete Ware beispielsweise Mangelhaft war. Auch darf der Verkäufer einen defekten oder mangelhaften Artikel bis zu 3 mal umtauschen, bevor der Kunde die Option hat, sein Geld zurück zu verlangen. In deinem konktreten Fall geht es aber um ein Teil, was fehlte und nicht frist gerecht geliefert werden konnte. Ich gehe mal davon aus, dass die Playstation noch original verpackt war und damit natürlich Mangelfrei.
In Deutschland wäre der Händler auf Verlangen hin verpflichtet, dass Geld zurück zu erstatten. Mich würde aber interessieren, ob er das nicht lieferbare Teil direkt mit bestellt hat oder diese zum paket zu gehörte und einfach nur nachgeliefert werden sollte. Wäre für diese Sachlage durchaus relevant.
Hallo,
dein Freund kann laut deutschem Recht vom Kaufvertrag zurücktreten und sein bezahltes Geld in voller Höhe zurückverlangen da der Verkäufer nicht zum im Kaufvertrag vereinbarten (Release Datum) Termin geliefert hat. Sollte deinem Freund ein Schaden dadurch entstanden sein könnte er Schadenersatz statt Leistung verlangen, aber da es nur um ein Videospiel geht glaube ich nicht das dein Freund einen Schaden erlitten hat.
Gilt allerdings nur wen ein genaues Datum festgelegt wurde (z.B. 01.03.2008), wen nur sowas wie Anfang März oder Lieferung frühstens 15. März vereinbart wurde muss der Verkäufer durch den Käufer angemahnt werden. Außerdem ist keine Mahnung erforderlich wen der Verkäufer sich selbst in Verzug gesetzt hat (= Verkäufer erklärt ausdrücklich das er nicht liefern kann)
Bei einem Umtausch (liegt hier nicht vor) hat übrigens der Käufer kein Recht auf die komplette Rückerstattung des Kaufbetrages, das liegt allein im Ermessen des Verkäufers da Umtausch immer eine freiwillige Serviceleistung ist, es besteht kein Rechtsanspruch.
Da ich vermute das der Verkäufer in seiner AGB seinen Geschäftssitz als Gerichtsstand festgelegt hat gilt österreichisches Recht und nicht deutsches. Wie das Recht in Bezug auf einer Nicht-Rechtzeitig-Lieferung in Österreich aussieht weiß ich leider nicht.
Liebe Grüße
Cally
Es ging um ein Playstationspiel. Nicht um eine Playstation.
Also noch ein wenig detaillierter: Er hat sich ein Game(also eigentlich ein Bundle) bei Gamesonly.at vorbestellt und hat das Geld überwiesen. Der Release wurde inzwischen schon mehrmals verschoben, da es wohl Probleme mit der Veröffentlichung in Europa gab. Es hat also nicht der Onlineshop schuld. Er hat nur dieses Bundle bestellt und sonst nichts weiter. Es hat ihm dann zu lange gedauert, da er schon mehrere Monate gewartet hatte. Also hat er die Bestellung storniert. Dafür hat er einen Gutscheincode bekommen, den er eintragen muss wenn er sich auf der Seite was neues bzw. anderes bestellen will. Soweit ich weiß hat dieser "Gutschein" eine Frist von etwa 3-4 Monaten. In dieser Zeit muss er wohl genutzt werden. Keine Ahnung ob er dann verfällt. Aber das nehme ich mal an.
Hallo,
das kann deinem Freund doch total egal sein ob nun der Hersteller oder der Verkäufer nicht liefern kann. Er hat rechtzeitig bezahlt und dadurch seinen Teil vom Kaufvertrag erfüllt, dann muss der Verkäufer hallt zusehen wie er an den Artikel rankommt.
Dafür das der Verkäufer unfähig ist den Hersteller in Verzug zu setzen kann dein Freund ja nicht bestraft werden. Dein Freund sollte sich auf jeden Fall mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und auf Nachlieferung bzw. Erstattung des Kaufbetrages bestehen.
Dem Verkäufer trifft keine Schuld wen die Ursache für die Nichtlieferung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist das würde bei Brand, Sturm, Krieg, Erdbeben, Hochwasser oder einem Streik zutreffen.
Interessant zu wissen wäre noch ob ein Verbindlicher Liefertermin schriftlich vereinbart wurde, trifft dies zu ist laut AGB von Gamesonly.de der Käufer berechtigt nach einer erfolglosen schriftlichen Nachfristsetzung dazu berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Liebe Grüße
Cally
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