Wie lange noch arbeiten an einem halben Berufsschultag?

vom 20.04.2008, 17:27 Uhr

Hallo!

In meiner Ausbildung habe ich momentan an zwei Tagen die Woche Berufsschule. Montags habe ich sechs Schulstunden und am Mittwoch acht Schulstunden. Mittwochs darf ich nach Schulende gleich nach Hause, muss also nicht mehr in den Betrieb. Am Montag habe ich um 12:50 Uhr Schulschluss und muss danach direkt in den Betrieb, der nicht ganz so weit entfernt von der Berufsschule ist. Im Betrieb kann ich dann noch kurz Mittagspause machen, so vielleicht bis 13:20 Uhr und dann muss ich noch ganz gewöhnlich bis 17 Uhr arbeiten, wie sonst, bis auf mittwochs, auch jeden Tag. Die Schule fängt aber auch schon um 7:50 Uhr an und mein normaler Arbeitsbeginn ist erst um 8 Uhr.

Von anderen Mitschülern habe ich gehört, dass sie teilweise am Montag gar nicht mehr arbeiten müssen oder nur noch zwei Zeitstunden. Gibt es da eine bestimmte Vorschrift, wie lange ein Auszubildender noch arbeiten muss, wenn er sechs Schulstunden hat?
Wie ist bzw. war das bei euch?

Viele Grü0e

» Mareikel » Beiträge: 1738 » Talkpoints: 6,97 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Meine Familie bietet ja auch genug Ausbildungsplätze an, daher:

Die Antwort ist ganz einfach: Nach der Berufsschule muss man prinzipiell in den Betrieb - außer der Betrieb "gibt einen frei".

Diejenigen von deinen Mitschülern die das nicht müssen haben halt Glück oder schummeln sich drumrum. Die Azubis meines Onkels erzählten mir z. B. (sie selbst haben den Tag frei solang die schulischen Leistungen stimmen) dass da andere die einen Arbeitsstag von 7 - 16 Uhr haben einfach etwas schummeln.

Die Berufschule ging bei den meisten von 8 Uhr bis 14.30. Also haben die einfach gesagt sie hätten keine Fahrgemeinschaft 8was nicht stimmte) und müssten mit dem Bus fahren, der knapp 1 Stunde übers Land getuckert ist. Dazu noch die Wartezeit auf den Bus und sie wären rein rechnerisch kurz vor Ende der Arbeit dort gewesen wenn alle anderen schon nach Hause gefahren wären - de facto waren sie natprlich schon oft kurz vor 3 zuhause dank Fahrgemeinschaft. Allerdings: Hätte das der Betrieb rausgefunden, tja, dann hätte das ernste Konsequenzen haben können.

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Hallo zusammen,

@ Subbotnik, das dies nicht falsch ist, war wohl eher weniger die Frage, denn bei zwei Berufsschultagen kann die Firma einfach verlangen das man nochmal in die Schule kommt, lernt man auch im BWL Unterricht in den ersten Stunden. Es ging wohl eher darum wie lange die Auszubildenden noch in den Betrieb müssen, ob es zulässig ist das sie dann noch bis Betriebsschluss in die Arbeit müssen.

Um aber auf die Frage einzugehen, ich meine es wäre vollkommen in Ordnung dass du dann bis Ende bleiben musst. Ansonsten würde ich einfach mal meinen BWL Lehrer Fragen, denn der sollte dir da Auskunft geben können.

Liebe Grüße von der
Laufmasche

Benutzeravatar

» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Da der Berufsschultag als Arbeitstag zählt muss an diesem Tag auch bis zum Ende gearbeitet werden, auch wenn man als Azubi keine Überstunden machen darf. Diese kann man sich aber auch aufschreiben - oder eben eher gehen wenn man so gesehen 2 Stunden länger pro Tag arbeiten würde. Ist halt die Frage wieviel Freunde man sich damit im Betrieb macht.

Bei einer "Mehrarbeit" von 10 Minuten werden die meisten Betriebe aber eher grantig, wenn man sich hier aufregt, vor allem da man den anderen Tag schließlich komplett frei hat, auch wenn der Betrieb verlangen könnte, dass man in diesen kommen muss wenn es sich nur um ein paar Minuten handelt.

Ich dachte das würde aus der Formulierung: "Man muss prinzipiell in den Betrieb" hervorgehen.

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Für den Fall, dass du noch minderjährig bist, gilt allerdings das Jugenarbeitsschutzgesetz, nach dem ein Schultag mit mindestens 5 Schulstunden á 45 Minuten als voller Arbeitstag gezählt wird. Dann müsstest du gar nicht mehr in den Betrieb.

Benutzeravatar

» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


@ Taline
Gesetze lesen und Gesetze verstehen sind immer zwei paar Schuhe. In §9 Abs. 1 Nr. 2 JArbSchG steht eigentlich unmissverständlich: "...an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche"

Der entscheidende Punkt ist "einmal in der Woche". Wenn der Azubi einen zweiten Berufschultag hat, muss er in diesem dem Betrieb auch zur Verfügung stehen.

@ Mareikel
Im Prinzip ist es ganz einfach. Als Azubi hat man, wie alle anderen Arbeiter auch, eine Verpflichtung dem Betrieb gegenüber. Das Gesetz sieht eine reguläre Arbeitszeit eines Auszubildenden von bis zu 40 Stunden abzüglich der Schulstunden vor. Hast man also pro Woche insgesamt 13 Stunden Schule, darf einen der Betrieb noch 27 Stunden beschäftigen unter Beachtung der Regelung, die ich weiter oben gepostet habe.

Schlupflöcher gibt es keine. Es mag sein, dass mach anderer bei dir in der Berufsschule, seinen Betrieb etwas veräppelt, gesetzeskonform ist das allerdings nicht und ist für den Betrieb jederzeit eine Möglichkeit für eine fristlose Kündigung wenn das auffliegen sollte. Als Azubi besitzt du in Sachen Kündigungsrecht zwar einen besonderen Status, aber auch da gibt es Grenzen. Ob es die 2 Stunden mehr Freizeit wirklich wert sind, seine Ausbildung aufs Spiel zu setzen, kannst du dir sicher selbst beantworten.

Eine weitere Ausnahmeregelung besteht, wenn man unter 16 Jahren ist. Hier sieht der Gesetzgeber zusätzlich eine 12-stündige Ruhepause zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn vor. Wenn man also am nächsten Tag um 7:50h Schule hast, darf einen der Arbeitgeber am Vortag maximal bis 19:50h beschäftigen. Die maximale Arbeitsdauer pro Tag darf 8,5 Stunden nicht überschreiten. Bei insgesamt 6 Stunden Schule, darf der Betrieb einen also noch maximal 2,5 Stunden an diesem Tag beschäftigen. Und dies gilt auch nur, wenn man an einem anderen Tag weniger als 8 Stunden beschäftigt ist (und somit nicht über einen Wochenschnitt von 40 Stunden kommt)

Stell doch mal einen kompletten Wochenarbeitsplan von dir hier rein (oder schick ihn mir per PN wenn du das hier nicht öffentlich posten möchtest), dann kann ich dir genau sagen, ob das rechtens ist was dein Betrieb verlangt.
Ich bin in unserem Betrieb zum Teil auch für die Ausbildung zuständig, und bin daher durchaus auf dem Laufenden was die gesetzlichen Regelungen angeht.

Benutzeravatar

» PitDesign » Beiträge: 375 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallo!

Also ich muss montags um 7:50 Uhr in der Berufsschule sein bzw. dann beginnt der Unterricht. Um 12:50 Uhr ist die 6. Stunde zu Ende und dann mache ich mich auf in den Betrieb, wo ich, wenn ich mich sehr beeile zehn bis 15 Minuten später bin. Dort kann ich dann noch eine kurze Mittagspause machen, vielleicht zehn Minuten und dann muss ich mit der Arbeit im Betrieb anfangen und um 17 Uhr kann ich gehen.

Dienstags, donnerstags und freitags muss ich um 8 Uhr im Betrieb anfangen und um 17 Uhr habe ich Feierabend. Anfangs wurde mir gesagt, dass ich pro Tag eine ganze Stunde Pause machen soll, aber nun hat mir vor ein paar Wochen die Chefin erlaubt, dass ich nur noch 45 Minuten pro Tag Pause machen kann und so erstmal Plusstunden sammeln kann, die ich dann irgendwann abfeiern kann. Inzwischen habe ich auch ein paar Plusstunden angesammelt, aber es gab sich bisher noch keine Gelegenheit, wann ich hätte früher gehen können.

Mittwochs habe ich nur Berufsschule von 7:50 Uhr bis 15 Uhr und danach muss ich nicht wieder in den Betrieb.

Viele Grüße

» Mareikel » Beiträge: 1738 » Talkpoints: 6,97 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^