Wann bei Personalgesprächen den Betriebsrat dazu holen?

vom 09.04.2019, 19:31 Uhr

Ich weiß von einer Bekannten, dass diese im nächsten Monat ein Personalgespräch mit dem Arbeitgeber hat und dass sie sich dafür extra Unterstützung vom Betriebsrat geholt hat. Der Arbeitgeber wird Unterstützung durch den Vorstand erhalten. Ich hatte schon einige Personalgespräche, aber diese fanden immer unter vier Augen statt.

Wann ist es üblich, dass man den Betriebsrat oder den Vorstand dazu holt? Hängt das möglicherweise von der Thematik ab? Wann würdet ihr persönlich Unterstützung dazu holen und warum?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Die Bekannte wird schon wissen, warum sie sich Beistand in Form des Betriebsrates zum Gespräch dazu holen will. Ob das bei anderen anders ist, kann ihr doch ganz egal sein. Sie hat ihre Prinzipien und eventuell auch schon Vorkenntnisse, worum es im Personalgespräch gehen wird, und hält diese eben auch konsequent ein.

Ein Personalgespräch unter vier Augen ist mir gänzlich unbekannt. Ich kenne es schon so, dass die von der Personalstelle mindestens immer zu zweit sind. Wenn das Personalgespräch eins zu eins stattfindet, geht es sicher nicht um viel oder es findet auf unterer Ebene mit dem unmittelbaren Vorgesetzten statt. Das ist natürlich dann schon verständlich. Die Personalstelle kümmert sich ja nicht um alle Personalangelegenheiten und der höhere Vorgesetzte auch nicht.

Wenn sich jemand Unterstützung holt, dann hängt das weniger von der sogenannten Thematik ab, sondern doch eher von jedem einzelnen selbst. Manche fühlen sich schon viel besser, wenn sie nur wissen, dass da noch jemand ist, der einem beistehen könnte. Auch ist es immer gut eine zweite Person dabei zu haben, die im Ernstfall etwas bezeugen kann.

Viele sind auch so aufgeregt, dass sie hinterher den gesamten Gesprächsverlauf gar nicht mehr erinnern können, sondern eher nur bruchstückhaft. Für solcherlei Personalangelegenheiten ist doch der Betriebsrat da und sollte auch dafür genutzt werden.

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Dort wo es einen Betriebsrat gibt, kann man diesen jederzeit hinzuziehen. Ob man dies möchte hängt sicherlich von der eigenen Persönlichkeit ab, sowie von dem Anlass des Gespräches. Geht es um eine Beförderung ist dies etwas anderes als wenn es schon eine Abmahnung gab und nun Vorwürfe im Raum stehen.

Wenn man mehreren Personen aus der Leitung gegenübersitzen soll, macht es meiner Meinung durchaus Sinn eine Person seines Vertrauens mitzunehmen, sei es nun jemand aus dem Betriebsrat, eine Anwältin oder andere Unterstützung der eigenen Interessen.

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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