Chinesische Onlineshops oder lokale Läden, wo kauft ihr ein?

vom 30.08.2024, 17:26 Uhr

Weil das gehäuft vorkommt bei "China"-Seiten. Und, da gebe ich den Kritikern Recht, bevor man den endgültigen Bestell-Button betätigt, sollte man nochmals nachprüfen, was man bestellt hat. Ich habe schon gemerkt, dass ein Angebot mit niedrigerem Preis dann bei der Endbestellung teurer war.

Oder: Es stehen in einem Angebotstext mehrere zunächst absolut gleich aussehende Artikel, lediglich die Farbauswahl ist geändert. Klickt man dann auf das Bild mit der Wunschfarbe, dem Wunschdesign, dann hat der Artikel eventuell sogar abweichende Eigenschaften. Und auch Größendifferenzen. Das ist m.M.n. unschön, trägt zur Verwirrung der Käufer bei. Bei den DAB+-Radios war bei einer Gehäusefarbe gar kein DAB+ dabei. Aber der Preis war anders, daran hätte ein kluger, aufmerksamer Kunde das vielleicht schon bemerken können.

Es kommt noch dazu, dass ein und derselbe Artikel zum einen auf verschiedenen Plattformen angeboten wird, zum Teil mit nicht unerheblich abweichender Preisgestaltung, zum anderen dann eventuell auf ein und derselben Plattform ebenfalls von verschiedenen "Sub-Verkäufern" zum Verkauf angeboten wird. Jetzt kann man sich da auch leicht "verklickern".

Wie gesagt, Augen auf beim Online Kauf. Mit ein bisschen Übung findet man schon seine Pappenheimer heraus. Aber Ali-Express hinterlässt bei mir noch den solidesten Eindruck. Bei Banggood zum Beispiel finde ich die nach dem Kauf einsetzende Spam-Email-Flut allerdings für absolut lästig.

Auch verschiedene Systeme zur Kundenbindung, Bonussysteme oder die "Premium"-Klassifizierungs-Methode sind etwas unübersichtlich. Jedenfalls bin ich irgendwo sogar geadelter "König". Aber das veranlasst mich keineswegs zu weiteren, eigentlich unnötigen Käufen bei dem Verkäufer, nur weil ich Punkte ernten will..

» Gorgen_ » Beiträge: 1151 » Talkpoints: 410,36 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Was unbedingt noch gesagt werden muss in Bezug auf die Bestellung von Waren aus dem Ausland, hier China, ist die oft bewusst fehlerhafte Angabe des tatsächlichen Warenwertes. Viele Online-Shops in China geben manchmal einen zu niedrigen Warenwert in der Zollerklärung, dem CN23- oder CN22-Aufkleber an.

Dabei werden solche Angaben gemacht, die den Preis insgesamt günstiger gestalten sollen, was stillschweigend auch im Interesse des Kunden sei. Dass Ware als Geschenk tituliert wird, kommt jetzt seltener vor. Dafür erscheinen die nach unten korrigierten Wertangaben immer öfter. Die Praxis, den Preis dadurch zu drosseln, indem Abgaben umgangen werden, Sendungen auf mehrere Pakete aufzuteilen, kommt auch vor. Was jetzt und in Zukunft aber von besonderem Interesse für die Kunden sein wird, ist die Reaktion des Zolls auf diese "Machenschaften". So ist eine gesetzliche Änderung geplant, die Freigrenzen anzupassen und gegen Falschdeklarierungen aktiv durch Strafverfolgung vorzugehen.

Bislang konnte sich der Warenempfänger auf die Verjährungsfrist verlassen, die wahrscheinlich ebenfalls abgeschafft werden dürfte. Auch der Warenempfänger ist dann mitschuldig, wobei allerdings das Verschulden einer falschen Wertangabe auf der Inhaltserklärung in erster Linie den Versender der Ware trifft. Da dieser aber nicht im Zugriffsgebiet der Strafverfolger liegt, wird stellvertretend der "Begünstigte", also der Empfänger der Ware juristisch verfolgt.

Möchte von einem selbst erlebten Fall berichten: Habe ein elektronisches Teil in China bestellt. Es wurde nach etwa sechs Wochen geliefert. Der Postbote kassierte die im Zusammenhang mit der Verzollung der Ware entstandenen Kosten. Mir fiel im Nachgang auf, dass der Warenwert mit 150 Euro angegeben war, in Wirklichkeit hatte ich fast das Doppelte für den Artikel bezahlt Daraufhin habe ich den Link, der auf dem Paketaufkleber angebracht war, aufzurufen versucht, um mir eine Einfuhrzollerklärung nachträglich ausdrucken zu lassen.

Der Link funktionierte nicht. Durch weitere Recherche habe ich dann das tatsächlich zuständige Zollamt erreichen können, den Vorgang geschildert, die Kaufquittungen in Ablichtungsform vorgelegt. Wenige Tage später erhielt ich eine Nachberechnung vom Zoll. Aufgrund der "Selbstanzeige" entfiel ein Ordnungswidrigkeitenverfahren beziehungsweise eine strafrechtliche Verfolgung.

Würde die dringende Empfehlung aussprechen, falls jemand sich in ähnlicher Situation befindet, wo zu wenig Zoll etc. berechnet wurde, obwohl das für ihn anhand des Aufklebers mit der Wertangabe offen ersichtlich war, sich ohne Verzug mit dem zuständigen Zollamt zwecks Nachberechnung in Verbindung zu setzen.

Es entzieht sich meiner Kenntnis, wie lange noch der Zoll "Kulanz" zeigt, bis dann die gesetzlichen Änderungen in Kraft treten werden, und dann der Käufer nicht mehr so leicht mit einem "blauen Auge" davonkommen wird.

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