Fahrradfahrer ansprechen welche den Radweg nicht nutzen?

vom 05.05.2018, 10:14 Uhr

Bei uns im Ort wurde erst kürzlich eine Brücke umgebaut, damit der Radweg eine eigene Spur bekommt. Die Spur für die Autos wurde dadurch deutlich enger. Soweit so gut, finde es positiv dass wir in Deutschland die Verkehrswege für die Radfahrer optimieren. Denn Fahrradfahren statt Auto, Bus oder Bahn schont den Geldbeutel, hält gesund und hilft der Umwelt.

Deswegen scheint es auch die Autofahrer zu nerven, dass die Fahrradfahrer die neue Möglichkeit nicht nutzen. Statt auf dem Radweg zu fahren, nuten viele Fahrradfahrer trotz guter Ausschilderung lieber die Straße und halten damit den Verkehr auf bzw. provozieren indirekt riskante Überholmanöver.

Die plumpe Methode wäre einfach oft und lautstark zu hupen, wie ich es jetzt schon ein paar Mal erlebt habe. Der Beifahrer eines Autos vor mir hat wohl auch neulich mal einen Fahrradfahrer beim Überholen schreiend auf die Nichtnutzung hingewiesen.

Was würdet ihr als Autofahrer machen? Meine Philosophie ist meistens leben und leben lassen, ich kann aber verstehen, dass das Verhalten mancher Fahrradfahrer nerven könnte.

» ANDi27 » Beiträge: 293 » Talkpoints: 0,10 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wo steht geschrieben, dass Fahrradfahrer einen Fahrradweg nutzen müssen? In der Straßenverkehrsordnung jedenfalls nicht und so lange das nicht gesetzlich festgelegt ist, hat keiner das Recht jemanden zurechtzuweisen, der einen Radweg nicht nutzt.

Mich nerven Fahrradfahrer auf der Straße, wenn Radwege vorhanden sind, ehrlich gesagt auch. Aber ich würde mir nicht erlauben jemanden, auch noch lautstark, darauf hinzuweisen. Das steht einem nicht zu. Ein Fahrradweg ist eine Empfehlung für Fahrradfahrer und kein Muss. Zwar sollte einem immer die eigene Sicherheit auch vorgehen, aber einigen Radfahrern, insbesondere, wenn sie mit mehreren Rädern unterwegs sind, stört das nicht, wenn sie den Verkehr damit aufhalten.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Den Fall hatte ich kürzlich erst. Da ist eine Radfahrerin mitten auf der Straße vor mir gefahren, obwohl wir einen Fahrradweg auf dieser Hauptstraße hatten, der sogar rot markiert war. Da wäre die Dame sicherer gewesen meiner Ansicht nach, aber zurechtgewiesen oder dergleichen habe ich sie nicht.

Das geht mich schließlich nichts an und ich möchte ja auch nicht, dass sich jemand in meine (freie) Entscheidungen einmischt, also mache ich das auch nicht. Da ich aber nach knapp 200 Metern eh abbiegen musste, habe ich sie auch nicht überholt, weil mir das an der Stelle einfach zu gefährlich war.

Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich dämlich und bescheuert, wenn man als Autofahrer dann laut hupt und schreit und den Radfahrer dann zurechtweist. Das sind dann die Menschen, die keine Lust haben, Rücksicht auf andere Menschen nehmen zu müssen und die unbedingt wollen, dass alles nach ihrer Pfeife tanzt.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Es gibt auch Fahrradfahrer, die einfach schneller unterwegs sind, wie zum Beispiel die Rennradfahrer. Die benutzen den Radweg auch eher selten, weil sie dort eher auf langsamere Radfahrer treffen könnten und es gefährlich werden könnte. Diese fahren oft auf der Fahrbahn und oft regen sich auch mal gerne Autofahrer auf.

Ich würde diese Radfahrer nicht ansprechen, denn es bringt nichts und meistens sind sie auch viel zu schnell unterwegs als dass sie es mitbekämen. Außerdem ist es sinnlos, immer jemanden zurechtzuweisen. Ich weise Radfahrer an der roten Ampel auch nicht zurecht, denn ich weiß auch, wie gefährlich diese bei uns in der Gegend sein können.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12585 » Talkpoints: 9,82 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Wo steht geschrieben, dass Fahrradfahrer einen Fahrradweg nutzen müssen? In der Straßenverkehrsordnung jedenfalls nicht und so lange das nicht gesetzlich festgelegt ist, hat keiner das Recht jemanden zurechtzuweisen, der einen Radweg nicht nutzt.

Also eigentlich war das, seit die Nationalsozialisten in den 1930er Jahren an die Macht gekommen sind, so vorgesehen. Und erst seit etwa der Jahrtausendwende ist die Straßenverkehrsordnung dahingehend geändert worden, dass eine Benutzungspflicht nur noch besteht, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen vorhanden ist.

Die Änderung von Paragraph 2 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung soll Radfahrer schützen, weil viele Radwege eher gefährlicher als die Straße sind. Mir ist es allerdings ziemlich egal. Verkehrserziehung ist nicht mein Job und wenn ich mal warten muss, geht davon die Welt nicht unter.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Man sieht hier deutlich das bereits vorhandene, aber durch modernere Überlegungen der Verkehrsplanung immer stärker werdende Konfliktpotenzial. Auch hier wieder: Mit Gesetzen und Vorschriften alleine wird das nichts mit der Verkehrswende. Kenne beide Seiten. Sowohl als Radfahrer, als auch als Fußgänger, an dem in 10 Zentimetern Abstand ein ca. 40 km/h schneller Radfahrer plötzlich vorbeizischt. Eine falsche Bewegung, und man landet im Krankenhaus.

Auch die jetzt so propagierten Zonen ohne klar durch Bordsteine oder zumindest farblicher Markierung zugewiesenen Verkehrszonen führen gerade zur Verunsicherung beim schwächsten Verkehrsteilnehmer, dem Fußgänger. Und abbiegende Fahrzeuge und Radfahrer benutzen den Wegfall von Barrieren, sprich vorher vorhandenen Metallgittersperren und abgesenkten Bordsteine als beliebte Abkürzung. Besonders ärgerlich finde ich das im Bahnhofsbereich. Die viel gepriesene Barrierefreiheit wird gerade von Radfahrern schamlos zu ihrem Vorteil ausgenutzt. Dass man beim Aussteigen aus der S-Bahn nicht gleich mit einem Radfahrer zusammenstößt, grenzt heutzutage bei der mangelhaften Disziplin der Radfahrer schon an ein Wunder.

Natürlich gibt es Vorschriften. Aber der Trend ist zu beobachten, dass sich keiner darum schert. Hauptsache irgendwie schnell vorankommen. Sogar in den als Muster für Radfahrverkehr so hochgepriesene Land Niederlande gibt es Verkehrssituationen, die eindeutig Verkehrsregelverstöße darstellen, und zwar von Radfahrern ausgeführt.

Beispiel: In den Niederlanden gibt es zahlreiche Kreisverkehre, sogenannte Rotonden, die sogar einen eigenen Namen besitzen, anstelle von beampelten Kreuzungen. Hier gehört es eine regelrecht zum Sport gewordene Angewohnheit von Zweiradfahrern zu beobachten, von den Radwegen auf die Fahrbahn und zurück zu wechseln. Dabei muss noch dazu gesagt werden, dass auch "Bromfietse", also Mopeds den Radweg benutzen sollten.

Habe schon gesehen in Amsterdam, wo wir mit dem Auto beinahe mit einer Harley-Davidson zusammengestoßen wären, die immer zwischen Radweg und Fahrbahn hin- und herpendelte. Die Radfahrer wird es auch nicht gerade gefreut haben, dass so einem Mixed Traffic dort Vorschub geleistet wird.

Und zur Frage des Themenerstellers zurückzukommen: In der konkreten Verkehrssituation hat der Autofahrer nur die Möglichkeit, einer Kollision mit dem Radfahrer auszuweichen, um nicht selbst straffällig zu werden. Eine irgendwie geartete Nötigung eskaliert sehr schnell zu justiziablem Verhalten.

Ja, Autofahren nervt. Und besser geworden sind die Verhältnisse auch nicht. Obwohl eine gewaltige Entwicklung stattgefunden hat. Man stelle sich nur vor, in den 50-ern Jahren gab es keine Ortsgeschwindigkeit. Erst nach zahlreichen Unfällen wurde Tempo 50 eingeführt. Vorher bretterten die Autofahrer mit 80 Sachen, mehr konnten sie wohl damals kaum schaffen, durch die geschlossenen Ortschaften.

Dann gab es kein Alkoholverbat am Steuer. Wie bitte? Ja, heute kaum mehr vorstellbar. Und dann kamen mit Verkehrsminister Leber die Spielstraßen, die Verkehrsberuhigung etc. Und ein saftiger Bußgeldkatalog für Verstöße. Für eine gewisse Zeitlang hat das alles zur Disziplinierung der Kraftfahrzeugbenutzer ausgereicht. Heute scheint das nicht mehr auszureichen. Die Österreicher machen es einem vor: Auto weg, wenn zu schnell. Man nimmt dem Deutschen sein Lieblingsspielzeug weg, nur damit kann man ihn am empfindlichsten Nerv treffen.

» Gorgen_ » Beiträge: 1151 » Talkpoints: 410,36 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Gorgen, das Problem mit den Fahrrädern in Kreisverkehren löst man hierzulande nun ja anders. Weil da unterschiedliche Spuren lebensgefährlich für Radfahrer sind, da nun einmal die Radfahrer, die im Kreisel bleiben möchten, den Autofahrern zwangsweise vor die Räder fahren müssen, führt man hierzulande nun den Radweg vor dem Kreisel auf die normale Fahrspur zurück.

Das funktioniert sehr gut, finde ich. Ich sehe aus dem Auto Radfahrer kommen, und als Radfahrer werde ich gut wahrgenommen. Einige hundert Meter weiter habe ich einen alten Kreisel mit zwei Spuren nebeneinander und direkt daneben laufendem rot markiertem Radweg.

Theoretisch haben Radfahrer, die über die abbiegenden Spuren im Kreisel bleiben, Vorfahrt. Das sagen die Schilder deutlich. Aber wer erfasst das bitte, wenn er ortsfremd ist, in den paar Sekunden. Der Autofahrer muss sich ja über das nötige Einordnen orientieren und den restlichen Verkehr im Blick behalten. Mitten im Hafengebiet ist das lebensgefährlich für Zweiradfahrer.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Ja die "Toelichting" wäre für ortsfremde Fahrer recht beachtenswert.hier Meinte aber bei den Kreisverkehren hauptsächlich diejenige, bei denen eine hierzulande sogenannte "Radfahrerfurt" durch Fahrbahnmarkierungen eindeutig gekennzeichnet ist.

Das Spurwechseln habe ich regelmäßig in NL vom Linienbus aus gesehen, wo der Stadtbus sich eindeutig korrekt verhält, schwenkt plötzlich ein schnelleres Bromfietse rechts an ihm vorbei, die Straße und nicht den für Radfahrer gekennzeichneten Bereich benutzend.

Das Moped hätte sich, straßenverkehrsregelkonform hinter dem Bus einordnen müssen meiner Meinung nach. Bei sonst freiem Kreisel wird manchmal von diesen Verkehrshooligans sogar ganz innen gefahren, und kaum kalkulierbare Spurwechsel durchgeführt, um möglichst schnell voranzukommen. Dass laut StVO das hierzulande anders geregelt ist, wurde ja von @cooper75 bereits erwähnt.

Bei dem von mir oben erwähnten Vorfall mit der Harley Davidson verhielt es sich so. Dieses Motorrad fuhr rechts auf dem Radweg sogar schneller als der stockende Straßenverkehr. Und natürlich schneller als ein Radfahrer sonst üblich. Und beim Rechtsabbiegen denkt man da kaum dran, dass ein Motorrad einen rechts überholend dann plötzlich auftaucht. Sicherlich konnte gebremst werden, aber dieser Vorfall gehört sicher in die Kategorie der gefährlichen Begegnungen.

Abgesehen davon gehören Zweiradfahrzeuge ab einer gewissen Klasse nicht mehr auf den Radweg, auch in den Niederlanden nicht. Wenn die Politie das gesehen hätte, hätte es für den Harley-Fahrer eine flinke Bote, ein saftiges Bußgeld gegeben. Aber die Leute scheren sich oft nicht um Verkehrsregeln. Gerade bei Schichtwechsel werden vor den Werkstoren die Verkehrsregeln auf den Kopf gestellt. Das weiß man dann aber auch und kann sich als Verkehrsteilnehmer entsprechend darauf einstellen, ohne gleich wie das HB-Männchen "in die Luft zu gehen". Aber mit Motorrädern auf Radwegen ist man noch nicht so vertraut.

Und um noch etwas zur Frage des Themenerstellers zu sagen. Kenne einen Fall, wo eindeutig der Radfahrer von einem Autofahrer "geschnitten" wurde, weil er wohl zu langsam vorankam. Der Autofahrer hielt sogar an, um den Radfahrer zur Rede zu stellen. Dieser verlor die Kontrolle über seine Emotionen und trat gegen die Fahrertür des Autos, so dass diese Beulen davontrug.

Die hinzugezogene Polizei nahm den Sachverhalt auf. Und nach Monaten kam dann die durchaus ernüchternde Gerichtentscheidung: Der Radfahrer hat neben der Begleichung der durch Beschädigung entstandenen Reparaturkosten in voller Höhe zu begleichen, nein, bekam noch eine Strafe in Höhe von 7000 Euro auferlegt. Auch ein Revisionsverfahren wurde abgelehnt.

Viele Radfahrer werden jetzt erst recht vor Wut platzen wollen, hatte doch der Autofahrer durch seinen zu geringen Abstand und durch sein Anhalten und Zur-Rede-Stellen-Wollen die Situation erst heraufbeschworen. Das Gericht entschied deswegen zuungunsten des Radfahrers, erstens weil keine neutralen Zeugen eindeutige Aussagen zum Vorfall machen konnten, und dann, dass grundsätzlich jede Art von Gewaltanwendung im Straßenverkehr im Keime erstickt werden sollte. Ob der Radfahrer sogar wegen mangelnder Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr seinen Führerschein verloren hatte, entzieht sich meiner Kenntnis, könnte aber durchaus Einzug in die Rechtspraxis gehalten haben.

Dies Beispiel zeigt deutlich, dass von irgendwelchen Eigenmächtigkeiten in dem Zusammenhang im Straßenverkehr möglichst Abstand gehalten werden sollte. Wie gesagt, als Autofahrer benötigt man mehr denn je ein dickes Fell heutzutage. Und Radfahrer haben auch nicht das Recht für sich gepachtet.

» Gorgen_ » Beiträge: 1151 » Talkpoints: 410,36 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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