Höhe der Steuern bei Überschreitung von Sparer-Pauschbetrag
Aktuell liegt der Sparer-Pauschbetrag bei 1000€ pro Person und pro Jahr, und das bedeutet, dass man auf Zinserträge pro Jahr, dir unter dieser Summe liegen, keine Steuern abführen muss. Was für mich aber unklar ist, was ist denn, wenn man meinetwegen 1200€ Zinserträge im Jahr hat? Zahlt man dann nur für die überhängigen 200€ die Kapitalertragssteuer oder werden dafür die vollen 1200€ herangezogen?
Es gibt keinen Sparer-Pauschbetrag. Ein Pauschbetrag ist ein Pauschalbetrag, der ohne Nachweise über die tatsächliche Höhe der Ausgaben steuermindernd geltend gemacht werden kann. Das gilt beispielsweise für die Werbungskosten. Die kannst du bis 1.230 Euro ohne Nachweise angeben, erst wenn du mehr ausgegeben hast (z. B. teure Fortbildung), musst du Belege über die Gesamtbelastung nachweisen. Eine Pauschale mindert das zu versteuernde Einkommen.
Als Sparer hast du einen Freibetrag. Und ein Freibetrag ist das, was der Name sagt: ein Betrag, der steuerfrei ist. Natürlich geht ein Freibetrag nicht verloren, wenn man ihn überschreitet. Der steuerfreie Grundfreibetrag bleibt wie der Sparer-Freibetrag selbstverständlich immer steuerfrei. Steuern fallen nur auf den Betrag oberhalb der jeweiligen Freigrenze an.
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