Wird die Echtheit einer Patientenverfügung geprüft?
Nehmen wir mal an, dass A ins Krankenhaus kommt und eigentlich keine Patientenverfügung hat. Aber A würde nur durch lebenserhaltende Maßnahmen weiter leben können und eventuell auch wieder genesen. A ist sehr wohlhabend und hat ein beträchtliches Vermögen. Nun kommt B ins Krankenhaus und bringt eine Patientenverfügung mit. Die Ärzte nehmen diese Verfügung zu ihren Akten und stellen die Geräte ab. B kann jetzt erben, weil A verstirbt.
Ist das wirklich so Alltag im Krankenhaus? Wird so eine Patientenverfügung nicht geprüft, ob die Unterschrift auch wirklich die vom Patienten ist? Muss so eine Patientenverfügung nicht notariell beglaubigt werden oder müssen nicht, wie bei einem Testament Zeugen mit unterschreiben, die dann wenigstens befragt werden?
Normalerweise sind die Ärzte meines Wissens verpflichtet sich zu überzeugen, ob diese Verfügung echt ist. Zum Beispiel indem man den Patienten auch befragt, wo weit dies möglich ist.
Wenn ich A wäre und reich wäre, würde ich einfach Patientenverfügungen im Krankenhaus und bei meinem Notar oder Anwalt hinterlegen, dass ich lebenserhaltende Maßnahmen ausdrücklich wünsche, wenn das so ist. Dann sollten die Ärzte eigentlich wissen, was ich will.
Ob Ärzte in dem von Dir geschilderten Beispielfall einfach so dann die Geräte abstellen würden, weiß ich nicht. Ich denke mal, dass da ein Erfahrener Arzt schon Zweifel hätte, wenn man beispielsweise im Geldbeutel oder in der Handtasche des Patienten keinen Hinweis auf eine Patientenverfügung findet oder wenn die Verfügung sonst wie dubios wirkt.
Wenn man sicher gehen will, muss man sich halt die Verfügung tätowieren lassen. Das sollte einigermaßen fälschungssicher sein. Wobei ich da als juristischer Laie auch nicht einschätzen kann, inwiefern das rechtsgültig und binden wäre.
Ich denke es wird nicht leicht sein herauszufinden, ob die Patientenverfügung echt ist. Dies könnte man nur nachweisen, wenn diese beim Notar war und diesem vorgelegt wurde. Sonst müssen die Ärzte einschätzen, ob es echt ist oder nicht. Haben Angehörige Zweifel können diese sicherlich rechtlich noch etwas machen, aber sonst wird man das wohl so machen, wie es in der Verfügung angegeben ist.
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