Verjährung für Bußgeld - Fristen

vom 27.01.2010, 03:43 Uhr

Als F gerade seinen Schrank aufgeräumt hat, ist A eine Schachtel mit Unterlagen in die Hände gefallen und da war auch ein Bußgeldbescheid mit dabei. Der ist schon fast ein Jahr alt und A hat irgendwie total vergessen den zu zahlen. Offenbar hat die Polizei das aber auch vergessen denn da kam nie eine Mahnung an.

Kann A das nur wegschmeißen oder ist die Verjährung für das Bußgeld noch nicht erfolgt? Wisst Ihr ob A das noch zahlen muss?

» ZeuKz » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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Also wenn ich ehrlich bin, klingt das für mich nach einer unangenehmen Situation für A. Wenn A einen Bußgeldbescheid übersehen hat und dieser fast ein Jahr alt ist, dann besteht die Möglichkeit, dass das Bußgeld noch nicht verjährt ist und A somit noch dazu verpflichtet ist, die Strafe zu zahlen.

Normalerweise beträgt die Verjährungsfrist für Bußgeldbescheide in Deutschland laut § 26 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) drei Monate. Allerdings kann diese Frist durch weitere Ereignisse, wie zum Beispiel das Versäumen der Frist zur Einlegung eines Einspruchs, verlängert werden.

Daher würde ich dir raten, dass A schnellstmöglich prüfen sollte, ob die Verjährungsfrist für das Bußgeld bereits abgelaufen ist. Hierfür könnte A sich zum Beispiel an die zuständige Behörde wenden oder einen Anwalt konsultieren.

In jedem Fall sollte A den Bußgeldbescheid nicht einfach wegschmeißen, ohne zu prüfen, ob eine Zahlung noch erforderlich ist. Wenn das Bußgeld tatsächlich noch bezahlt werden muss, sollte A dies umgehend erledigen, um mögliche weitere Konsequenzen zu vermeiden.

» GoroVI » Beiträge: 3187 » Talkpoints: 2,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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