Abgelaufenen Gutschein einlösen
Ich habe vor einiger Zeit einen Gutschein für ein größeres Einkaufszentrum geschenkt bekommen. Als ich ihn letzte Woche einlösen wollte, musste ich erschrocken feststellen, dass er abgelaufen war. Die Mitarbeiterin konnte mir nichts sagen und die Information des Einkaufszentrums ist noch bis Mitte Juli geschlossen. Würdet ihr euch per e-Mail an den Kundenservice wenden und auf Kulanz hoffen?
Ich würde es zumindest mal versuchen, was hat man denn schon zu verlieren? Ich habe das selbe mal mit einem Kinogutschein erlebt. Ich hatte einfach keine Zeit oder es lief nichts was ich sehen wollte und so lag der Jahre bei mir umher. Als dann doch mal ein Film kam, war der Gutschein dann wirklich abgelaufen, was mir ja auch hätte klar sein können. Ich habe dann einfach freundlich nachgefragt und tatsächlich wurde dann auf Kulanz mein Gutschein noch angenommen.
Ich würde es daher mal mit einer Nachricht probieren. Es kann ja eigentlich nichts passieren, womit man nicht rechnen kann. Entweder man bekommt eine Absage oder man bekommt aus Kulanz noch einen Gutschein oder zumindest die Zusage, dass das geht.
Ein Versuch und eine vorsichtige, höfliche Nachfrage kann sicher nicht schaden. Gerade im Zuge der Corona-Krise kann man aufgrund des mehrwöchigen Lockdowns ja ganz gut argumentieren, dass einem das Einlösen des Gutscheins nicht im gesamten Gültigkeitszeitraum möglich war und dass man sich eine Verlängerung aus Kulanz wünschen würde. Eine Garantie auf Erfolg mit dieser Strategie gibt es natürlich nicht, aber mehr als eine Ablehnung kann dir ja nicht passieren.
Ich würde auf Kulanz hoffen. Wegen Corona konnte man den Gutschein ja zeitweise gar nicht einlösen. Vielleicht hat man deswegen wahrscheinlich sogar ein Recht auf eine mehrwöchige Verlängerung? Vielleicht kann man sogar sein Geld zurückfordern? Aber einen Prozess würde deswegen wahrscheinlich nur ein Streithansl anfangen wollen.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Verbraucherschutz anzurufen oder eine E-Mail an die entsprechende Adresse zu schicken und dort mal nachzufragen, wie die Rechtslage ist. Wenn eine Veranstaltung wegen Corona nicht stattfindet, bekommt man ja auch sein Geld zurück. Dasselbe müsste doch gelten, wenn man kein Geschäft besuchen kann.
Es ist ja nicht gesagt, dass man den Gutschein gleich am Beginn der Gültigkeit einlösen muss. Es kann ja sein, dass man genau den Zeitraum der Schließung des Geschäfts ins Auge genommen hatte, weil man vielleicht genau dann ein Geburtstagsgeschenk für jemanden kaufen wollte.
Ich würde da auch einfach mal nachfragen und auf Kulanz hoffen. Es schadet ja nicht, einfach mal nachzufragen und kostet dich eben auch nichts. Wie hier bereits geschrieben wurde, kam ja die Corona-Krise dazwischen, so dass die Geschäfte für einige Zeit nicht offen hatten und nun auch nur begrenzt offen haben. Da kann es schon sein, dass der Gutschein dann eben verlängert wird, da du ja weniger Zeit und Gelegenheiten hattest, etwas einzukaufen.
Ich kann mir vorstellen, dass viele Geschäfte gerade in der jetzigen Zeit da wirklich sehr kulant sind. Der Einzelhandel wurde ja teilweise schwer von der Corona-Krise getroffen, so dass die Geschäfte sich darüber freuen, wenn die Leute wieder bei ihnen einkaufen. Ich denke, dass sie sich über jeden Kunden freuen und dich dann auch ungern vergraulen würden.
Ich würde auf jeden Fall eine E-Mail an den Kundenservice schreiben und höflich um Kulanz bitten. Schließlich handelt es sich um einen Gutschein, den ich geschenkt bekommen habe und der eigentlich noch einlösbar sein sollte. Es ist zwar ärgerlich, dass der Gutschein abgelaufen ist, aber ich denke, es lohnt sich, nachzufragen, ob es eine Möglichkeit gibt, ihn trotzdem noch einzulösen.
Allerdings würde ich auch realistisch bleiben und nicht zu große Hoffnungen haben, dass der Kundenservice meine Anfrage positiv beantwortet. Schließlich ist der Gutschein offiziell abgelaufen und das Einkaufszentrum ist nicht verpflichtet, Kulanz zu zeigen. Trotzdem ist es einen Versuch wert, denn vielleicht gibt es ja doch eine Möglichkeit, den Gutschein noch einzulösen oder zumindest einen Teil davon erstattet zu bekommen.
In der E-Mail würde ich höflich und freundlich formulieren und meine Situation schildern. Dabei würde ich betonen, dass ich den Gutschein geschenkt bekommen habe und mich sehr darüber gefreut hatte. Außerdem würde ich darauf hinweisen, dass ich aufgrund der Schließung des Einkaufszentrums keine Möglichkeit hatte, den Gutschein früher einzulösen und mich daher an den Kundenservice wende.
Am Ende würde ich mich für die Prüfung meines Anliegens bedanken und hoffen, dass eine Lösung gefunden werden kann.
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