Schönheitsreparaturen mit dem eigenen Vermieter absprechen?
Eine Menge Mieter wollen an beim Einzug die Wohnung so gestalten, wie sie es für sich richtig halten. Ob bunte Wände, die räumliche Aufteilung oder eine neue Zwischentür, der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Doch irgendwann kommt man als Mieter in die Situation, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Muss man diese mit dem Vermieter vorher absprechen oder gibt es dafür kein Gesetz? Immerhin greift man manchmal auch in die Bausubstanz ein, auch wenn es nur um Bohrlöcher geht, welche man verursacht oder wieder zu machen will.
Ich kenne das nur so, dass Schönheitsreparaturen nur dann verpflichtend sind, wenn sie auch im abgeschlossenen Mietvertrag drin stehen und vereinbart wurden. Wenn beim Einzug die Wohnung unrenoviert ist, würde ich mit dem Vermieter vereinbaren, die Wohnung dann auch im unrenovierten Zustand wieder abzugeben. Die Arbeit für den Vormieter mit zu machen und dann noch selbst beim Auszug Hand anzulegen, wäre für mich ein Ding der Unwirklichkeit.
Als Mieter hat man grundsätzlich das Recht, die Wohnung nach seinen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Allerdings gibt es in dieser Hinsicht auch einige Einschränkungen und Regeln, die beachtet werden müssen. So ist es beispielsweise wichtig, dass man sich vor größeren Umbaumaßnahmen immer die Zustimmung des Vermieters einholt. Auch bei Schönheitsreparaturen gibt es klare Vorgaben, die im Mietvertrag festgehalten sind.
Generell gilt, dass der Mieter für kleinere Reparaturen und Schönheitsreparaturen selbst verantwortlich ist. Dazu zählen beispielsweise das Streichen der Wände, das Ausbessern von Bohrlöchern oder das Ersetzen von beschädigten Fliesen. Bei größeren Reparaturen, die in die Bausubstanz eingreifen, muss der Vermieter allerdings informiert werden. Hierzu zählen beispielsweise das Entfernen von Wänden oder das Verlegen von neuen Böden.
Wichtig ist es auch, sich an die Vorgaben des Vermieters zu halten. Manche Vermieter erlauben beispielsweise nur das Streichen in bestimmten Farben oder verbieten das Anbringen von Wandregalen oder Bildern. Wenn man sich nicht sicher ist, ob eine geplante Veränderung erlaubt ist, sollte man sich auf jeden Fall vorher beim Vermieter erkundigen.
Persönlich habe ich als Mieterin bereits die Erfahrung gemacht, dass es wichtig ist, sich vorher mit dem Vermieter abzusprechen, wenn größere Umbaumaßnahmen geplant sind. So habe ich beispielsweise einmal eine Zwischentür einbauen lassen, nachdem ich die Genehmigung meines Vermieters eingeholt hatte. Auch bei Schönheitsreparaturen habe ich mich immer an die Vorgaben des Vermieters gehalten und mich im Zweifelsfall vorher erkundigt, ob eine Veränderung erlaubt ist oder nicht.
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