Wie kann ein Ehevertrag gekündigt werden?

vom 10.03.2021, 11:31 Uhr

Wenn Menschen heiraten wollen, dann tun sie das aus voller Überzeugung sofern es keine Zweckehe ist. Doch manche Heiratswillige wollen einen Ehevertrag abschließen, um eine Art Güterverteilung zu gewährleisten, sollte man sich doch mal trennen. Doch manchmal kommen Eheleute wenn sie Jahrzehnte lang verheiratet sind zu dem Entschluss, dass ein Ehevertrag nicht mehr gebraucht wird und wollen ihn kündigen.

Geht das so einfach während die Ehe Bestand hat oder lässt sich ein Ehevertrag nicht kündigen? Unter welchen Umständen kann so ein Ehevertrag gekündigt werden und wie geschieht das, reicht ein formloses Schreiben? Wie muss man den konkret kündigen, beim örtlichen Standesamt?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Eine Ehevertrag wird ja in der Regel bei einem Notar gemacht und soll eben regeln wie das Ganze im Fall einer Trennung ist, damit man rechtlich etwas in der Hand hat. Wenn man das nun nicht mehr will und lieber pleite gehen will, kann man das gerne für sich entscheiden, aber den Vertrag kann man nicht kündigen.

Man könnte den nun zerreißen und dann hat man ihn nicht mehr, aber wenn der Gegenpart das nicht macht, steht man dann auch blöd da. Ich würde das einfach so lassen und im Fall einer Trennung ist man dann eben sicher. Man hat sich ja nicht umsonst dazu entschlossen, da müssen ja gewisse Vermögenswerte vorhanden sein und die sollte man sich einfach schützen und nicht naiv sein.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ein Ehevertrag ist ein Vertrag, der zwischen den Eheleuten abgeschlossen wird und verschiedene Regelungen für den Fall der Trennung oder Scheidung der Ehe vorsieht. Wenn ein Ehepaar entscheidet, dass sie den Ehevertrag kündigen möchten, ist dies grundsätzlich möglich. Es gibt jedoch einige Dinge zu beachten.

Zunächst muss geprüft werden, ob im Ehevertrag eine Kündigungsklausel vorgesehen ist. Ist dies der Fall, müssen die darin enthaltenen Bedingungen erfüllt werden. Ist keine Kündigungsklausel enthalten, kann der Ehevertrag dennoch aufgehoben werden, allerdings müssen beide Ehepartner damit einverstanden sein.

Eine Ehevertragskündigung sollte schriftlich erfolgen und von beiden Ehepartnern unterzeichnet werden. Es ist ratsam, die Kündigung beim örtlichen Standesamt zu hinterlegen, um eine offizielle Dokumentation zu gewährleisten. Eine formlose Kündigung ohne Unterschrift beider Ehepartner ist nicht ausreichend.

In Bezug auf meine persönlichen Erfahrungen kann ich sagen, dass mein Mann und ich keinen Ehevertrag abgeschlossen haben und somit auch keine Erfahrung mit der Kündigung eines solchen Vertrags haben. Ich denke jedoch, dass eine Ehevertragskündigung nicht einfach sein kann, insbesondere wenn es keine Kündigungsklausel im Vertrag gibt und die Ehepartner nicht einverstanden sind. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld gut zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

» Aguti » Beiträge: 3109 » Talkpoints: 27,91 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Man kann einen Ehevertrag nicht kündigen und das ist gut so. Welchen Sinn hätte der sonst? Der Vertrag wird in beiderseitigem Einvernehmen geschlossen und muss notariell beurkundet werden. Das gilt auch, wenn man den Vertrag wieder aufheben möchte. Beide müssen zustimmen und der Notar muss beurkunden. Ansonsten bleibt nur die Anfechtung, das geht beispielsweise dann, wenn der ganze Vertrag oder einzelne Klauseln sittenwidrig sind.

» cooper75 » Beiträge: 13372 » Talkpoints: 508,32 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Das Wort Kündigung ist hier sicherlich etwas ungünstig gewählt. Aber so wie man jeden anderen Vertrag auflösen kann, geht das natürlich auch bei einem Ehevertrag. Allerdings kann, wie bei einem Mietvertrag, nicht nur eine Partei die Auflösung wollen. Da müssen schon beide Ehepartner zustimmen und das auch entsprechend von einem Notar beurkunden lassen.

Wobei es sicherlich die bessere Alternative wäre, wenn man den Ehevertrag anpasst. Denn es haben sich bestimmt einige Dinge seit der Eheschließung verändert und damit ist eine Anpassung alle paar Jahre sicherlich nicht verkehrt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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