Wohnungstausch vom Vermieter genehmigungspflichtig?

vom 05.03.2021, 11:44 Uhr

Manchmal stellen zwei verschiedene Mieter in einem Haus fest, dass ihre jeweiligen Wohnungen einen nicht mehr von der Größe her gefallen. Nun wollen Beide ihre Wohnungen untereinander tauschen. Doch was kann man nun als Mieter tun? Ist ein Wohnungstausch so ohne weiteres und ohne Erlaubnis des Vermieters möglich? Müssen in solchen Fällen neue Mietverträge aufgesetzt werden? Wie verhält sich das mit der eingezahlten Kaution bei einem Wohnungstausch, muss der andere Mieter diese vom Vormieter übernehmen? Wird bei einem Tausch den jeweiligen Mieter erst gekündigt bzw. müssen beide Mieter ihre Wohnungen erst kündigen bevor sie diese untereinander Tauschen können?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ein Wohnungstausch muss ein Vermieter meines Erachtens nicht genehmigen wenn vorher ordentlich gekündigt wird, von beiden Mietern und diese sich einig sind, im Anschluss die Wohnungen zu tauschen. Die Zählerstände müssen abgelesen und die Übergabebedingungen geklärt sein. Für beide Wohnungen sind dann neue Mietverträge anzufertigen, so würde ich das sehen. Ob es rechtlich auch so funktioniert, weiß ich nicht.

» Excelsior » Beiträge: 513 » Talkpoints: 0,23 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Meine glücklicherweise Ex-Vermieterin hat mir Mails geschrieben, weil mein Badfenster "beschlagen" war. (Gut zu wissen, dass sie vor meiner Wohnung herumkriecht, während ich dusche, aber das mal beiseite.) Von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass es einfach so möglich ist, die Wohnung zu tauschen und dem Vermieter locker im Nachhinein mitzuteilen, dass jetzt nicht mehr Frau Oberhuber in der Klitsche haust, sondern Herr Tahmoudi.

Schließlich werden Mietverträge ja auch mit bestimmten Personen geschlossen und nicht mit "Frau X, und allen, die mit ihr tauschen wollen". In vielen Gegenden ist der Wohnungsmarkt so angespannt, das VermieterInnen aus zahllosen Bewerbungen, wenn sie wollen, liebevoll die alleinstehenden Männer mit Beamtenjob herausfiltern können und sich im persönlichen Gespräch davon überzeugen, dass diese die Wäsche am Wochenende zur Mutti bringen und als einziges Hobby Puzzle legen.

Und dann sollen sie machtlos zusehen müssen, wenn der alleinstehende Herr Bartolomäus M, Sachbearbeiter mit Hobby Modellbau, mit Frau Jamila A., alleinerziehende Mutter zweier Kinder, Schauspielerin mit Hobby Bassposaune die Wohnung tauscht, solange sich Herr M. und Frau A. untereinander einig werden? Kann ich mir ums Verrecken nicht vorstellen.

» Gerbera » Beiträge: 11332 » Talkpoints: 52,90 » Auszeichnung für 11000 Beiträge



@Excelsior, wenn beide Mietparteien ordentlich gekündigt haben, wie soll es deiner Meinung nach weitergehen? Vielleicht ist der Vermieter froh, eine oder beide Parteien los zu sein? :lol: Das ganze kann nur mit Absprache und mit Zustimmung des Vermieters funktionieren, der muss schließlich neue Verträge schließen. Das geht dann aber mit außerordentlicher fristloser Kündigung zum Monatsende, weil er den jeweiligen Vormieter als Nachmieter akzeptiert. Auch das lässt sich vereinbaren. Allerdings darf der Vermieter natürlich wie bei jedem neuen Vertrag die Bedingungen ändern.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Das sollte man auf jeden Fall dem Vermieter mitteilen und dann gemeinsam eine Lösung finden. Man muss ja neue Verträge haben, vorher ordentlich kündigen und dann kann man die Wohnungen tauschen oder eben nicht. Das geht aber nicht einfach so, sondern muss alles Hand und Fuß haben und damit eben auch vertraglich abgesichert sein. Die Wohnungen werden ja nicht komplett gleich sein und da braucht man eben auch zur Wohnung passende Verträge,

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Grundsätzlich ist ein Wohnungstausch zwischen Mietern ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht möglich. Ein solcher Tausch bedarf einer Absprache mit dem Vermieter und einer schriftlichen Zustimmung. Zudem müssen neue Mietverträge aufgesetzt werden, da jeder Mieter nur für seine eigene Wohnung einen Mietvertrag hat.

Auch in Bezug auf die Kaution muss eine Lösung gefunden werden. Hier gibt es verschiedene Optionen: Entweder übernimmt der neue Mieter die Kaution des Vormieters oder die Kaution wird zwischen den beiden Mietern aufgeteilt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Kaution an den Vermieter zurückgezahlt wird und von dem neuen Mieter erneut eingezahlt wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Wohnungstausch nicht dazu führt, dass die Mieter von ihrer Kündigungsfrist befreit werden. Beide Mieter müssen ihre Wohnungen fristgerecht kündigen und dennoch ihre Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen. Erst nachdem beide Wohnungen geräumt und besenrein übergeben wurden, können die Wohnungen getauscht werden.

In jedem Fall empfehle ich, sich an einen Anwalt oder Mieterverein zu wenden, um rechtliche Fragen zu klären und mögliche Probleme im Vorfeld zu vermeiden. Ein Wohnungstausch kann zwar eine gute Lösung sein, um den eigenen Wohnbedürfnissen besser gerecht zu werden, aber es sollte immer in Absprache mit dem Vermieter erfolgen.

» Aguti » Beiträge: 3109 » Talkpoints: 27,91 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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