Strafe für Spaßfahrten gerechtfertigt?

vom 30.01.2022, 00:57 Uhr

Kürzlich erzählte ich beim Kaffeeklatsch mit Freundinnen, dass ich grundsätzlich nach der Arbeit für ein bis zwei Stunden spazieren gehe, um einfach runterzukommen, zu entspannen und den Arbeitstag hinter mir zu lassen. Wenn das Wetter nicht so schön ist und es regnet bzw. es im Sommer zu heiß für einen Spaziergang war, habe ich mich aber gelegentlich auch gerne mal in mein Auto gesetzt, die Musik aufgedreht und bin einfach in der nahegelegenen Landschaft eine Runde spazieren gefahren - gerade in der Zeit in der ich mein neues Auto "eingefahren" habe.

Eine Freundin sagte mir daraufhin, dass ich Glück gehabt habe nicht von der Polizei kontrolliert worden zu sein. Sie habe im Radio gehört, dass ein Radiohörer mit 100,- Euro Bußgeld bestraft wurde, weil er bei einer dieser sinnlosen Fahrten, sog. Spaßfahrten, aufgehalten wurde. Dieser hatte dies auch so angegeben, bei der Frage nach dem Ziel der Fahrt. Dies solle wohl so auch wirklich in der Straßenverkehrsordnung festgehalten sein. Die Frage der Beamten nach dem Ziel bzw. Anlass der Fahrt habe also genau den Sinn den Autofahrer als "Spaßfahrer" zu enttarnen.

Abgesehen davon, dass ich solche "Spaßfahrten" aufgrund der hohen Benzinpreise wohl zukünftig sowieso vermutlich sein lassen werde, werde ich mir wohl zukünftig nun lieber ein sinnvolles Ziel suchen bzw. mir zumindest eines überlegen.

Wusstet ihr, dass eine solche ziellose "Spaßfahrt" tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit darstellt? Findet ihr es gerechtfertigt, dass man hierfür mit einem relativ hohen Bußgeld bestraft wird und wenn ja, aus welchen Gründen?

» EngelmitHerz » Beiträge: 3943 » Talkpoints: 17,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Dass es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt war mir bisher nicht bekannt. Ich habe es jetzt mal recherchiert und es stimmt sogar. Ist im Paragraph 30 der Straßenverkehrsordnung verankert. Es geht dabei hauptsächlich um Umweltschutz und weil sich wohl vor allem im Sommer Anwohner dadurch belästigt fühlen, wenn viele Autos einfach nur so unterwegs sind.

Davon abgesehen, dass ich so was bisher so gut wie nie gemacht habe, wüsste ich aber jetzt bei einer Verkehrskontrolle, dass ich halt einen konkreten Grund benenne, warum ich unterwegs bin.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Unnützes Herumfahren ist eine Ordnungswidrigkeit, das habe ich auch bisher in der Fahrschule bei jeder Führerscheinerweiterung gelernt, die ich gemacht habe. Daher überlege ich mir immer ein Ziel, wenn ich sinnlos herumfahren möchte, damit ich bei einer Kontrolle auch eine Angabe machen kann.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12585 » Talkpoints: 9,82 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Ich habe tatsächlich nicht gewusst, dass Spaßfahrten verboten sind und es dafür sogar eine Strafe geben kann. Davon habe ich noch nie etwas gehört. Ich bin aber auch niemand, der einfach solche Spaßfahrten macht, wobei das bei den derzeitigen Spritpreisen wahrscheinlich generell immer weniger Menschen machen dürften.

Was mein Mann und ich aber öfter mal machen, ist es, eine Extrarunde zu drehen und noch ein wenig sinnlos in der Gegend herumzufahren, wenn unser Sohn auf der Fahrt eingeschlafen ist und wir nicht direkt nach Hause wollen oder uns noch Zeit lassen möchten, bis wir an unserem Ziel ankommen. Während unser Sohn während der Fahrt wunderbar schläft, wacht er oft sofort auf, wenn man stehen bleibt, weil man beispielsweise parkt. Im blödesten Fall ist er dann total knatschig, unausgeschlafen und den ganzen Tag schlecht drauf. Natürlich schläft er dann auch nicht direkt wieder ein, so dass der Tag dann im schlimmsten Fall mehr oder weniger gelaufen ist.

Wenn er denn mal im Auto einschläft und wir Zeit haben, dann fahren wir eben gerne noch mal ein paar Extrarunden um zu warten, bis er von selbst aufwacht. Bisher sind wir aber auch schon einige Male ins Auto gestiegen und sind nur deshalb Auto gefahren, damit unser Sohn da einschlafen konnte, weil es zu Hause nicht geklappt hatte, ihn schlafen zu legen. Im Auto schläft er meist doch sehr schnell und unkompliziert ein. Ich frage mich, ob so etwas alles auch als Spaßfahrt gilt. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass es für so etwas tatsächlich eine Strafe geben sollte. Ich glaube auch, dass es viele Eltern gibt, die es so handhaben, wie wir es tun.

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» Prinzessin_90 » Beiträge: 35273 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 35000 Beiträge



Ich habe davon gehört, dass ziellose "Spaßfahrten" tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld bestraft werden können. Das ist auch aus Sicherheitsgründen verständlich, da durch solche Fahrten das Unfallrisiko erhöht wird. Außerdem können sie auch zu unnötigem Lärm und Abgasen führen, was der Umwelt schadet.

Ich persönlich denke, dass es gerechtfertigt ist, solche Fahrten zu bestrafen, da sie keine sinnvolle oder notwendige Funktion erfüllen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden können. Wenn man unbedingt eine Fahrt machen möchte, sollte man sich meiner Meinung nach ein Ziel suchen oder sich eine Route planen, die einem Spaß macht und dabei auch noch sinnvoll ist. So kann man auch noch etwas Neues entdecken und gleichzeitig sicher und umweltfreundlich unterwegs sein.

» Aguti » Beiträge: 3109 » Talkpoints: 27,91 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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