Bezahlte Bildungszeit für Beschäftigte Weiterbildungsanreiz?
Nach österreichischem Vorbild möchte die Regierung dem Fachkräftemangel entgegensteuern. Nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sollen Beschäftigte in Zukunft die Möglichkeit bekommen in bezahlte Bildungszeit gehen zu können. Das Gesetz soll im Rahmen eines Weiterbildungsgesetzes in den nächsten Wochen im Bundeskabinett beschlossen werden und Beschäftigten auf dem Fachkräftemarkt neue Chancen eröffnen.
In Österreich können Beschäftigte bereits für maximal ein Jahr eine berufliche Auszeit nehmen, um eine Aus- oder Weiterbildung zu machen. Möglich ist auch eine sogenannte Bildungsteilzeit für bis zu zwei Jahre. Für diese Zeit erhält der Arbeitnehmer ein Weiterbildungsgeld.
In Abstimmung mit dem Arbeitgeber soll laut Heil auch in Deutschland so ein Bildungsjahr bzw. eine zweijährige Bildungsteilzeit ermöglicht werden. Finanziell wird dies über Mittel der Bundesagentur für Arbeit unterstützt, allerdings nur in Höhe vom aktuellen Arbeitslosengeld, sprich 60 Prozent des Gehaltes für Alleinstehende bzw. 67 Prozent, wenn man Kinder hat.
Was haltet ihr von dieser Möglichkeit der Bildungszeit? Ist dieses "Angebot" ein Anreiz für die Wahrnehmung von Weiterbildungsmöglichkeiten? Findet ihr es angemessen, dass diese Zeit mit einem Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes unterstützt wird? Würdet ihr selbst diese Bildungszeit bzw. Bildungsteilzeit wahrnehmen wollen?
Ich finde das sehr gut, da man damit durchaus die eignen Kenntnisse erweitern und damit auch mehr zur Fachkraft werden kann. Wenn das Ganze finanziell unterstützt wird und sei es nur mit dem eigentlichen Arbeitslosengeldsatz, dann ist das dennoch ein Anreiz, man bedenke nämlich mal, was man sonst in einer Ausbildung und so weiter bekommt. So ist das sicherlich ein guter Weg. Vor allem kann man ja auch wirklich etwas erreichen, wenn man 2 Jahre dafür Zeit hat.
Prinzipiell ist mehr Bildung natürlich immer besser als weniger. Was die Umsetzung angeht, erscheint mir einiges daran noch etwas unausgegoren. Was zählt beispielsweise unter "Weiterbildung"? Es macht schon einen Unterschied, ob ich für 60 Prozent meines bisherigen Gehalts einen entspannten Volkshochschulkurs machen oder jede Woche 40 Stunden mit Vor- und Nachbereitung ranklotzen muss.
Und bin ich danach verpflichtet, meine neu gewonnenen Fähigkeiten und Erkenntnisse bei dem Arbeitgeber einzusetzen, der mich immerhin ganz oder teilweise dafür freigestellt hat? Wenn ja, wie lange? Und umgekehrt: Habe ich dann ein Recht auf eine erkennbar besser bezahlte Stelle bei meinem bisherigen Arbeitgeber, wenn ich schon ein Jahr lang gedarbt und gelernt habe, oder darf das Unternehmen mich weiterhin als Schütze Arsch im letzten Glied beschäftigen, weil die "bessere" Stelle in meiner Abwesenheit gestrichen oder anderweitig besetzt wurde? Da müsste ich mich im Zweifelsfall erst einlesen und die Bedingungen sorgfältig abwägen und aushandeln, damit die ganze schöne "Bildung" nicht zur Zeitverschwendung verkommt.
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