Muss der Heizkörper vom Vermieter versetzt werden?
Meine neue Nachbarin hat ein Problem mit einem Heizkörper in ihrer Wohnung. Die Vormieterin war sich offenbar zu fein, die klobigen Möbel von den jeweiligen Stellen zu entfernen, wo die Heizungen und Rohe angebracht werden sollten, sodass die Heizungstechniker leider gezwungen waren, die Fernwärmeheizungen nahe der Wohnzimmertür statt am Balkon zu positionieren.
In allen anderen Räumen sind die Heizkörper dort, wo sie laut Heizungstechniker und Installateure hingehören, aber eben nicht im Wohnzimmer. Sie haben deutlich gemacht, dass diese an einer bestimmten Stelle am Balkon hingehören würde, weil dies wichtig für die volle Funktionsfähigkeit sei, wenn es kalt ist, um so auch Schimmel vorbeugen zu können.
Nun hat sie dies auch zu Beginn des Einzugs moniert und es sollte eigentlich verändert werden. Leider passierte jedoch nichts, weil im Zuge der Modernisierung hier zu viel Stress auf den Vermieter einprasselte neben Klagen.
Problem ist jedoch auch, dass der alte Bauleiter unserer Mietergesellschaft meinte, dass dies kein Problem sei und daher keinen Änderungsbedarf sieht. Jedoch ist deutlich im Winter zu spüren, dass die Wärme in den Flur zieht und das große Wohnzimmer in der hinteren Ecke beispielsweise auf dem Sofa überhaupt nicht beheizt, sodass sie teilweise frierend auf dem Sofa liegt.
Nun fragt sie sich, ob die Heizkörper wie die Installateure angemerkt haben, wirklich am Balkon/Fenster muss und wie sie argumentativ klar machen kann, dass man den Heizkörper bitte versetzen soll? Die Rohre liegen schon, sodass es eben auch nur um die Versetzung des Heizkörpers weiter vor zum Balkon an derselben Wand geht, aber wie würdet Ihr da vorgehen?
Wieso stellt sie das erst beim Einzug fest? Eine Wohnung besichtigt man doch vorher und kann da noch diverse Dinge, wie eben den Heizkörper ändern lassen. Was der Vermieter da aktuell noch für Sorgen hat, ist weder ihr Problem, noch sollte sie sich davon beeindrucken lassen. Wobei ich mir nicht wirklich vorstellen kann, dass eine Versetzung des Heizkörpers an der selben Wand so viel mehr Wärme zum Sofa bringen soll. Die Heizleistung verändert sich ja nicht. Und wenn viel Wärme in den Flur abzieht, dann sollte man wohl die Tür geschlossen halten.
Was sie jetzt machen kann, ist dem Vermieter das Problem nochmal schriftlich mitzuteilen. Sollte er darauf nicht oder nicht ausreichend reagieren, dann nochmals mit Terminsetzung bis wann die Sache erledigt sein soll und dabei gleich die Hilfe zur Selbsthilfe mit ankündigen. Das bedeutet, dass die Nachbarin selbst einen Handwerker beauftragt und die Rechnung dafür an den Vermieter geht.
Punktedieb, Heizkörper kommen nicht ohne Grund möglichst immer an eine Außenwand unter das Fenster. Weil dort immer verstärkt kalte Luft vorhanden ist, entsteht eine Zugbewegung, bei der warme Luft nach oben steigt und weiter in den Raum zieht und dort durch Abkühlung wieder absinkt. Die übliche Position sorgt für eine gleichmäßige Wärmeverteilung im Raum, was an anderer Stelle deutlich schlechter funktioniert. Frieren auf dem Sofa ist daher durchaus zu erwarten und normal.
Die Frage ist doch, was beim Abschluss des Mietvertrags vereinbart worden? Wurde schriftlich festgelegt, dass der Heizkörper versetzt wird, ist der Vermieter in der Pflicht. Das gilt natürlich auch für mündliche Vereinbarungen, für die es Zeugen gibt. Ansonsten muss das Ding eben nicht versetzt werden. Denn aus sehr vernünftigen physikalischen Gründen ist es zwar üblich, Heizkörper an der von der Mieterin gewünschten Stelle zu platzieren, aber es besteht keine Pflicht, das so zu bauen.
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