Urlaub obwohl noch keine Vertragsverlängerung besteht?
Ich bin bis Ende Februar bei einer Zeitarbeitsfirma eingestellt. Wie es aussieht, werde ich anschließend verlängert, was aber noch nicht weiter unterschrieben ist. Ich heirate jetzt im März und brauche 1 Woche Urlaub, weil ich nicht in meinem Heimatort heirate sondern 500 km weiter weg.
Ich habe der Zeitarbeitsfirma schon bescheid gesagt, diese sagen ich soll 2 Wochen vorher noch einmal nachfragen. Ich muss aber für die Bahn buchen und auch meine Familie möchte wissen,wie lang ich zu meiner eigenen Hochzeit bleiben kann.
Was meint ihr, kann ich einfach Buchen, weil es ja noch nicht feststeht ob es eine Vertragsverlängerung gibt oder nicht. Oder könnte ich damit Probleme bekommen, wenn mich die Zeitarbeitsfirma deswegen nicht weiter behält und das Arbeitsamt mich wegen Eigenverschulden sperrt z.B.? Wie kann ich mich am besten verhalten?
Gizzi hat geschrieben:Oder könnte ich damit Probleme bekommen, wenn mich die Zeitarbeitsfirma deswegen nicht weiter behält und das Arbeitsamt mich wegen Eigenverschulden sperrt z.B?
Wie kann ich mich am besten verhalten?
Das Geefühl kenne ich, ist aber gängige Praxis bei den Zeitarbeitsfirmen, dass die sich 48 h vor Ende melden. Du bekommst sicher Probleme mit dem Arbeitsamt und eine Leistungssperre, denn wenn du dir nicht sicher bist, dass du verlängert wirst musst du dich 3 Monate vorher persönlich Arbeitssuchend melden. Ansonsten würd ich es einfach mal direkt ansprechen gehen bei dem Chef der Zeitarbeitsfirma und deinen Standpunkt darlegen und höflich Anfragen, zu welcher Tendenz es geht. Denn kein Arbeitgeber ist verpflichtet dich für deine Hochzeit von der Arbeit freizustellen und schon gar nicht interessiert es ihn, ob du den Zug buchen kannst etc.
Versuch es mit einem klärenden Gespräch, und solltest du nicht behalten werden dann würd ich mich umgehend Arbeitssuchend melden, Sperre kriegst du sowieso, sollte der Vertrag nicht verlängert werden.
Wenn man aber nach diesem Link geht: http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung20050.html# besteht sogar ein Recht auf Sonderurlaub!
Gizzi hat geschrieben:Ich heirate jetzt im März und brauche 1 Woche Urlaub, weil ich nicht in meinem Heimatort heirate sondern 500 km weiter weg.
Joi war etwas unglücklich, hab da einen Teil des Satzes vergessen war aber auch grad abgelenkt. Er will eine Woche, zur Hochzeit selbst kriegt man frei. Wenn vorher bereits am Standesamt der Tag verbraten wurde, dann gibts nichts mehr. Folglich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet ihm den Urlaub zu gewähren.
Allerdings muss der Antrag rechtzeitig und fristgemäß eingereicht werden. Für eine Hochzeit weiß man das schon Wochen vorher, was bei einer Beerdigung z.B. nicht der Fall ist. Dort ist es unterschiedlich, als ich bei der Zeitarbeitsfirma angestellt war musste man den Antrag 4 Wochen vorher einreichen damit er als fristgerecht gezählt hat.
Ich habe mich schon fristgerecht beim Arbeitsamt gemeldet. Das ist schon klar. Aber wenn mich der Arbeitgeber nun nicht weiter beschäftigen will, weil er mir den Urlaub nicht gewähren will (die haben schon öfter so krumme dinge abgezogen) und das Arbeitsamt dies als Eigenverschulden ansieht bin ich ja auch gesperrt. Ja das mit dem Sonderurlaub weiß ich schon, aber leider reicht mir ja ein Tag nicht aus.
Frage doch einfach mal beim Arbeitsamt nach und lass Dir schriftlich geben, was die dir sagen. Damit bist Du dann auf der sicheren Seite und fragen kostet ja in dem Fall nichts.
Wenn allerdings noch Resturlaub besteht, kannst du das einfordern bevor das Vertragsverhältnis endet. Wenn er ihn dir nicht geben will, dann muss er ihn dir danach Auszahlen (Grundsätzlich soll das Abfeiern aber vorgezogen werden). Und wäre für mich eher ein Deut, dass er dich behalten will. Aber wenn du schon sagst die machen krumme Dinger, dann würde ich mich nicht drauf verlassen.
Weiß ja nicht wie es bei dir geregelt ist, bei mir war es so wenn man 6 Wochen nichts vom Urlaubsantrag gehört hat war der automatisch genehmigt und der Arbeitgeber hat das nachsehen (kann nur im äußersten Notfall einen einziehen). Denn 6 Wochen für einen Urlaubsantrag sind mehr als genügend. Wann hast du den denn gestellt und steht auch bei dir so etwas in den Betriebsvereinbarungen?
Ich würde mich an deiner Stelle auch absichern nochmal mit dem Chef der Zeitarbeitsfirma sprechen und mit dem Arbeitsamt.
Vielleicht hast du ja noch Urlaub oder sogar Überstunden die du geltend machen kannst. Generell solltest du bei bestehenden Urlaubstagen und Überstunden sehen diese ab zu feiern. Eine Auszahlung bringt meistens nicht viel auf dem Papier. Freizeit geopfert, also auch Freizeit zurück. Eine Hochzeit ist ja ein sehr schöner Grund dafür.
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