Wer muss die Beerdigung zahlen?

vom 18.03.2022, 18:23 Uhr

Die Mutter von A ist verstorben. Als pflichtbewusste Tochter fängt A an, die Wohnung leer zu räumen, Verträge zu kündigen etc. Erst nach mehr als sechs Wochen, also als die Frist zur Ausschlagung des Erbes abgelaufen ist, stellt A fest, dass ihre Mutter nicht wie eigentlich angenommen, für den Tod vorgesorgt hatte bzw. dass Geld für die Beerdigung vorhanden war.

Stattdessen sieht A sich sogar mit einem Kredit konfrontiert, von dem sie nichts wusste. A selbst lebt von Grundsicherung, weil ihre Rente nicht reicht. Auch ihre Kinder kommen so gerade eben über die Runden. Geld für eine Beerdigung haben sie nicht. Es gibt noch eine Schwester der Mutter, die in der Lage wäre, die anfallenden Kosten zu übernehmen, aber sie konnte die Mutter nicht leiden und will natürlich nicht zahlen.

A stellte daraufhin einen Antrag beim Sozialamt, damit von dort die Kosten übernommen werden. Doch es wird abgelehnt mit Verweis darauf, dass die Schwester ja zahlen könnte. A ist ratlos und weiß nicht, an wen sie sich nun wenden soll. Sie hat auch Angst, dass ihre eigene Privatinsolvenz gefährdet werden könnte, wenn die Beerdigungskosten ihr angelastet werden.

An wen kann A sich nun wenden bzw. wer ist in solchen Fällen für die Kosten verantwortlich? A war nicht ganz so klug bei allem, aber dieser Fall dürfte doch vermutlich häufiger vorkommen.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wen die Bestattungspflicht trifft, das regeln die einzelnen Bundesländer. Allerdings sind die Verordnungen meist recht ähnlich. Besonderheiten wie in Bayern, so es auch Angeheiratete treffen kann, sind selten. Die Reihenfolge der Zuständigkeit ist auch meist recht ähnlich. He enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto weiter vorne steht man in der Reihe. Als erster ist immer der Ehepartner dran, dann können Kinder, Eltern, Geschwister und so weiter. Hier muss halt die Tante ran. Ob die ihre Schwester mochte oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

» cooper75 » Beiträge: 13413 » Talkpoints: 516,13 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Was die Ausschlagung des Erbes angeht, sollte A sich dringend juristisch beraten lassen. Die diese Frist von 6 Wochen beginnt nicht mit dem Ableben des Erblassers. Meines Wissens nach beginnt das erst, wenn man über alle Finanzen den Überblick hat. Man kann ja nicht etwas annehmen oder ablehnen, was man gar nicht kennt.

Und wenn das Sozialamt mit Verweis auf die Tante den Antrag ablehnt, dann muss die eben auch zahlen. So schwer wie die Situation auch ist, aber da muss A eben auch dran bleiben. Wenn danach die Tante noch säuerlicher ist, dann ist das eben so. Scheinbar war der Kontakt vorher auch nicht gerade eng und man wird damit leben können.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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