Hygienevorschriften auch für gerettete Lebensmittel?
Zwar geht es um Nahrungsmittel, aber meiner Meinung nach hat das Thema mehr eine politische als eine Rezept- und Ernährungskomponente, daher stelle ich es in das Forum Aktuelles. Heute kam die Meldung über ein Gerichtsurteil, welches den Verteilern geretteter Lebensmittel genau dieselben Hygieneauflagen zur Bedingung macht, wie den verkaufenden Geschäften.
Ein Mann, der Lebensmittel verteilte und von einem Amt verurteilt wurde, dies aufgrund hygienischer Mängel nicht mehr zu tun hatte gegen die Rüge erfolglos geklagt. Das Gericht war der Meinung des Amtes gefolgt, dass auch die geretteten Lebensmittel denselben Bedingungen genügen müssen wie frische Ware aus dem Handel.
Insgesamt war der Artikel der Überschrift nach etwas tendenziös und ließ den Gedanken aufkommen, dass man den ganzen Vorfall auch negativ sehen könnte. Wenn man aber bedenkt, dass sicher auch Leute sich an solchen Ausgabestellen Lebensmittel holen, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit nicht immer treffsicher sind, ist es ein bedenkenswerter Punkt. Auch der leicht tüdelige Rentner ohne viel Budget oder der schrullige Kauz, der nicht so genau auf die Hygiene achtet, müssen geschützt werden.
Wo würdet ihr eure Position in der Frage einordnen? Sollte es identische Regeln analog zu den Geschäften geben oder wäre eine Kompromisslösung denkbar? Oder sollten solche geretteten Lebensmittel komplett befreit werden, wenn es um Vorschriften geht?
Es wäre interessant zu wissen, was im konkreten Fall eigentlich genau passiert ist. Es ist ja ein großer Unterschied ob jemand verschimmeltes Brot verteilt oder ob irgendwo an irgendeiner Stelle die Kühlkette nicht penibel eingehalten wurde oder ob der Joghurt einen Tag über dem Mindesthaltbarkeitsdatum war.
Ich habe oft schon den Eindruck, dass es Menschen bei uns unnötig schwer gemacht wird gegen Lebensmittelverschwendung vorzugehen weil das von der Lobby so gewollt ist. Und ja, ich gebe dir völlig recht, das ist definitiv ein politisches Thema. Aber es ist halt schon ein Unterschied ob etwas objektiv ungenießbar war oder ob es um solche Sachen wie das Mindesthaltbarkeitsdatum geht, das eigentlich nur ein Richtwert ist.
Aber davon mal abgesehen - ich habe schon von Fällen gehört, in denen solche Boxen zum Verteilen von Lebensmitteln einfach verdreckt waren und das geht für mich einfach gar nicht. Egal um was es sich handelt. Wenn man so ein Ding aufstellt muss man sich auch regelmäßig darum kümmern. Das gilt auch für Boxen, in denen Bücher oder Kleidung oder sonstiges Zeug zum Verschenken angeboten werden.
Eine genaue Beschreibung der beanstandeten Mängel hätte mich in dem besagten Fall auch sehr interessiert, leider war im Artikel nur ganz vage von hygienischen Mängeln die Rede, ohne diese näher zu benennen. Da denke ich mir als Leserin schon alles mögliche von verschmutzten, aufgerissenen Verpackungen bis hin zu ganz harmlosen Dingen wie einem zwei Tage abgelaufenen Joghurt.
Kann dazu nur sagen, dass bei foodsharing bspw. auf jeden Fall die Kühlkette eingehalten werden muss, wenn man etwas in Verteilstationen gibt und man nur Lebensmittel dort rein legt, die man selbst noch essen würde. Dennoch sollte man sich natürlich auf seine Sinne verlassen, das gilt aber auch für den Einkauf im Supermarkt, da beiße ich ja auch nicht in einen schimmeligen Apfel, der übersehen wurde. Rohes Fleisch oder andere empfindliche Lebensmittel dürfen bspw. gar nicht in die foodsharing-Verteilstationen.
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