"A.C.A.B."-Kleidung strafbar oder nicht?

vom 10.10.2021, 21:15 Uhr

Auf Fußballspielen sehe ich nicht selten den Schriftzug „A.C.A.B.“, der als Beleidigung gegen die Polizei aufgefasst werden darf. Doch auch in der Öffentlichkeit und auf Demos habe ich des Öfteren schon Schriftzeichen derart auf Pullovern, der Hose sowie auf der Haut als Tattoo gesehen.

Allerdings scheinen die entsprechenden Personen ja gar keine Angst davor zu haben, dass sie für diese Beleidigung von der Polizei entdeckt werden und dafür natürlich auch bestraft werden könnten. Es wird offen getragen und das ohne irgendwelche Ausreden.

Bei einigen sind es wirklich nur die Buchstaben, die eine klare Absicht kundtun und bei vielen sehe ich T-Shirts, die zwar diese Buchstaben größer im Shirt stehen haben, aber mit Motiven und anderen Übersetzungen. Zum Beispiel „All Clowns Are Butchers“ oder „Copacabana“.

Ich frage mich deswegen wirklich, in wieweit sich diese Buchstaben einzeln als Straftat der Beleidigung werten lassen und bei Shirts/Pullovern, die andere Übersetzungen/Motive inkludiert wissen? Ist die Buchstaben-Reihenfolge „A.C.A.B“ grundlegend strafbar, egal welche Motive und Übersetzungen dabei sind oder ist dies sogar noch Meinungsfreiheit?

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Dazu gibt es interessante Urteile, die in dem der Anklage zugrundeliegenden Sachzusammenhang darlegten, dass Polizisten keine definierbare und abgrenzbare Gruppe seien und es daher keine Beleidigung eines Kollektivs sei. Es gibt andere Urteile, die zu Verurteilungen wegen Beleidigung führten, als etwa bei einem Fußballspiel die so beleidigten Polizisten überschaubar und abgrenzbar waren, nämlich die, die bei dem Fußballspiel eingesetzt waren. Also kommt es stark auf den Zusammenhang an. Im normalen Alltag auf der Kleidung getragen ist es wohl eher nicht strafbar, vermute ich mal.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Das habe ich etwas anders gelesen. Es ist wohl so, dass es erstinstanzlich sehr oft zu Verurteilungen in solchen Fällen gekommen ist. Es ist jedoch so, dass all diese Urteile im Berufungsverfahren wieder einkassiert wurden, einige gingen sogar hoch bis zum Bundesverfassungsgericht. Diese bezogen sich auch auf Fußballspiele, Jahrmarktbesuche, und ähnliche Situationen. Auch auf das Hochhalten von Transparenten mit der Aufschrift gegenüber anwesenden Beamten. Oder auch das Tragen einer Weste mit diesem Aufdruck bei einer Einlasskontrolle.

Dass die Verurteilten auf eine abgrenzbare Gruppe von Polizisten oder gar einzelne stießen und sogar damit rechnen mussten, reichte den höhergestellten Gerichten nicht. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes ist es verfassungswidrig, eine auf eine Gruppe im Allgemeinen bezogene Äußerung auf eine Teilgruppe dieses Personenkreises zu übertragen. Es ist wohl verfassungsrechtlich nicht möglich, durch das Zurschaustellen dieser Beleidigung eine Individualisierung, die für eine Bestrafung nötig wäre, herzustellen. Ich finde nicht ein einziges Urteil, das Bestand hatte.

Nun ist es so, dass Amtsgerichte sich nach den Rechtsauffassungen der höheren Instanzen richten, obwohl sie es nicht müssen. Sie tun es aber, wenn klar ist, dass ihre Rechtsauffassung sich nicht halten und in der Berufung wieder einkassiert wird. Daher denke ich, dass wohl heute nicht mehr mit Anzeigen zu rechnen ist, denn auch den Polizisten ist klar, dass da nichts bei herauskommt.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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