Schüler einer Schule nur auf deren Schulhof aufhalten dürfen

vom 23.05.2016, 17:38 Uhr

Ich erinnere mich noch daran, dass wir früher zur Schulzeit auch gerne in unserer Freizeit auf den Schulhof einer anderen Schule gegangen sind. Wir haben uns dort einfach nur hingesetzt und etwas geplaudert oder sind herum gelaufen und haben dabei über Gott und die Welt gesprochen.

Allerdings kam es da vor, dass uns ein Lehrer, der wohl noch Nachmittags in der Schule zu tun hatte, ansprach. Er meinte, dass wir doch wohl keine Schüler dieser Schule wären und daher nichts auf dem Schulhof zu suchen hätten. Er hat uns dann des Schulhofs verwiesen und wir waren doch eingeschüchtert und sind nicht mehr dorthin gegangen.

Aber ich verstehe es bis heute nicht, denn wir haben dort ja nur auf den Bänken gesessen und weder Fußball noch sonst etwas gespielt, wo bei etwas hätte kaputt gehen können. Dürfen sich nur Schüler derselben Schule auf deren Pausenhof aufhalten? Oder wird das in der Freizeit außerhalb des Unterrichts generell nicht gerne gesehen, dass Schüler sich dann noch dort aufhalten?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Wir durften auch während den Pausen nicht das eigene Schulgelände verlassen. Bei uns war man noch auf dem Nachhauseweg von der Schule gegen Unfälle versichert, daher wollen die Schulen, dass man möglichst direkt nach Hause geht und nicht noch herumzieht oder sich gar noch auf dem Schulgelände herumtreibt.

Heutzutage muss man eigentlich fremde Personen des Schulareals verweisen, man weiß ja nie, ob die Personen anderen Schüler angreifen oder auflauern wollen. Daher kann ich die Reaktion teilweise verstehen.

» Bascolo » Beiträge: 3586 » Talkpoints: 0,29 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich gehe davon aus, dass es auch damals schon eine Versicherungsfrage gewesen ist. Denn fremde Schüler sind auf dem dortigen Schulhof einfach nicht versichert, wenn ihnen was passiert. Dazu habt ihr eben auf fremden Grundstücken nichts zu suchen. Oder würdest du es toll finden, wenn deine Nachbarn sich in deinen Garten setzen und unterhalten?

Wobei ich mittlerweile keine Schule mehr kenne, die nicht das eigene Geländer eingezäunt hat. Somit kann man auf legalem Weg schon den Aufenthalt von fremden Personen unterbinden. Wer sich dann dort doch aufhält, muss ja über den Zaun geklettert sein und hat damit schon mal Hausfriedensbruch begangen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Punktedieb hat geschrieben:IWobei ich mittlerweile keine Schule mehr kenne, die nicht das eigene Geländer eingezäunt hat. Somit kann man auf legalem Weg schon den Aufenthalt von fremden Personen unterbinden. Wer sich dann dort doch aufhält, muss ja über den Zaun geklettert sein und hat damit schon mal Hausfriedensbruch begangen.

Bei meinen Eltern in der Stadt steht noch immer die Grundschule, auf die ich auch gegangen bin. Der Schulhof ist schon von Weitem ersichtlich und wird nachmittags und am Wochenende rund um die Uhr von Familien genutzt. Die Eltern sitzen auf den Bänken, während die Kinder Seil springen und Fahrrad oder Inliner fahren. Abends treffen sich da gerne Cliquen, um zu rauchen und Bier zu trinken.

Wenn ich mal bei meinen Eltern bin und gerne ein wenig Inline skaten oder Federball spielen will, gehe ich dafür auch auf den Schulhof. Der ist zum einen direkt bei mir und zum anderen ist das einfach der Platz in der Stadt, an dem man sich trifft, um solchen Freizeitaktivitäten nachzugehen. Dass das nicht erlaubt sein soll, wäre mir völlig neu. Das handhaben alle schon seit Jahrzehnten so und da gab es noch nie Probleme.

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» Prinzessin_90 » Beiträge: 35273 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 35000 Beiträge



Kann es in deinem Fall vielleicht sein, dass dieses Gelände gar nicht direkt zur Schule gehört? Denn Ansonsten wäre ja der Schulträger, meist die Kommune, für alles zuständig, was dort passiert. Eben auch Unfälle aller Art. Da vermute ich fast, dass dies ein eher öffentlicher Platz für solche Aktivitäten auf eigene Gefahr ist, der unter der Woche gleichzeitig als Schulhof genutzt wird.

Ansonsten ist es halt wirklich die Problematik in Sachen Unfallverhütung, Versicherungsschutz und so was, wenn jeder auf Schulhöfen sein darf, wie er will. Deswegen ist es normal, wenn da Hausmeister oder andere berechtigte Personen reagieren, wenn fremde Menschen sich dort aufhalten.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ob man Schüler der jeweiligen Schule ist oder nicht hat meiner Erfahrung nach gar nichts damit zu tun. Jedenfalls wurde ich als Grundschülerin auch mal vom Hausmeister vom Schulhof gejagt, obwohl ich diese Schule besucht habe. Mein Freundin, die dabei war, zwar nicht, aber das war wohl nicht der Grund. Dort hatte sich außerhalb der Unterrichtszeiten wohl generell niemand aufzuhalten, was verschiedene Gründe haben kann. Unter anderem bestimmt auch, dass man befürchtet, dass dort Müll hinterlassen werden könnte.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Also bei uns war das Schulgelände nun nicht unbedingt eingezäunt, aber es wurde schon darauf geachtet, dass sich nur Schüler der jeweiligen Schule auf dem Schulhof aufgehalten haben. Wir durften ja auch nicht als Oberschüler den Schulhof der Grundschule betreten und umgekehrt. Es war einfach eine Versicherungssache.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12585 » Talkpoints: 9,82 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Normalerweise darf man während der Schulzeit das eigene Schulgelände nicht verlassen. Das hat wohl auch was mit den Versicherungen zu tun und kann nicht einfach so ignoriert werden. Sollte nämlich doch mal etwas passieren ist ja normalerweise die eigene Schule in die Verantwortung zu ziehen und nicht die Nachbarschule, bei der man sich da gerade aufgehalten hat, immerhin haben die dann auch die Aufsichtspflicht für Schüler, die man dort abgibt. In meiner Schulzeit wurde das auch ganz klar so kommuniziert.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


In meinem Bundesland dürfen Schüler der Klassen fünf und sechs das Schulgelände nicht verlassen. Das liegt an der recht eng gefassten Aufsichtspflicht für Kinder bis zwölf Jahre. Danach entscheidet die Schulkonferenz darüber, was Schülern der Klassen sieben bis zehn erlaubt ist. In der Oberstufe oder in der Berufsschule entscheiden die Schüler selbst.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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