Was bedeutet eine Aufhebung der Immunität?

vom 15.10.2021, 10:36 Uhr

Heute wurde vermeldet, dass die österreichische Staatsanwaltschaft die Aufhebung der Immunität von Kanzler Kurz beantragt hat, um gegen die ihm zu Lasten gelegten Vorwürfe ermitteln zu können. So richtig verstehe ich diesen Vorgang aber nicht. Warum genießen denn Abgeordnete überhaupt eine derartige Immunität und was ist der Sinn dahinter? Warum dürfen ohne Aufhebung der Immunität im Vorfeld keinerlei Ermittlungen durchgeführt werden? Ist das nicht ein klarer Vorteil für den oder die Beschuldigten?

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» Lupenleser » Beiträge: 1130 » Talkpoints: 851,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Kurz ist nicht mehr Kanzler. Aber noch genießt er politische Immunität als Abgeordneter. Das heißt, gegen ihn darf nicht aufgrund seines Amtes ermittelt werden. Das war früher sehr wichtig. Denn als die ersten Parlamente in Europa zusammenkamen, gab es noch Monarchien. Nicht selten wurden unangenehme Abgeordnete aufgrund erfundener Vorwürfe verhaftet und verurteilt. Könige ließen gern vor Abstimmungen aufräumen, damit das Ergebnis wunschgemäß ausfiel. Außerdem sicherte es die Redefreiheit, als fast alles Majestätsbeleidigung war.

Heute wird das kritischer gesehen. In meinem Bundesland wurde mal über die Abschaffung diskutiert, aber das verlief dann im Sande. Eigentlich ist es nicht mehr nötig, allerdings würde man es nach einer Abschaffung wohl nicht wieder eingeführt bekommen, falls es nötig würde. Daher finde ich gut, dass es die Immunität noch gibt. Schließlich kann sie aufgehoben werden.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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