Abiturwissen: Sozialkunde Politik - Wahlen und Abstimmung
Wahlen und Abstimmungen
A ) Abstimmungen ( Art 20 II 2 GG ): Volksabstimmung über Gesetz
- keine Bindung der Abgeordneten
- keine Haftung des Bürgers möglich
- nach herrschender Meinung nur in den Fällen der Art 29, 118 GG zulässig
- Gründe
o Entstehungsgeschichte des GG
o Systematik
□ Art 77 GG
□ Kein Verfahren der Volksabstimmung im GG vorgesehen
- Gegenseite
o Art 20 GG schließt Verfassungsänderung zum Volksentscheid nicht aus
o Volk als letzter Souverän; GG kann es nicht hindern, Abstimmung zu machen
Wahlrechtssysteme
- Mehrheitswahlrecht: Mehrheit der Stimmen in einem Wahlkreis
o Relatives GB
o Absolutes F
o Vorteil: Klare Mehrheiten leichter möglich
o Nachteil: Ungleichheiten
o Radikale Veränderungen möglich
o § 38 GG:
□ Derjenige, der mit absoluter Mehrheit gewählt wird, der regiert
□ Derjenige / Diejenige, die nicht mehrheitlich gewählt worden sind, werden nicht berücksichtigt
- Verhältniswahlrecht: Proportionale Umrechnung der Stimmenanteile auf die Sitzverteilung
o Nachteil: Tendenz zu Vielparteienparlamenten, evtl. Regierungsbildung schwer
o Vorteil:
□ Stimmenanteile werden besser abgebildet
□ Zwang zu Koalition
□ Kontinuität
- Deutschland ist eine Mischung aus den Vorteilen der beiden
DEUTSCHES WAHLSYSTEM
- Grundsatz: Personalisierte Verhältniswahl ( „1 I BWahlG)
- Zu vergeben sind 98 Sitze, je ½ aus
o Kreiswahlvorschlägen ( Erststimme)
o Landeslisten ( Zweitstimme)
o Gegen das Gebot von der Gleichheit aller Stimmen beim Wahlerfolg
- Auszählung ( §6 BWahlG):
o Nicht berücksichtigt Parteien, die
□ Weniger als 5 % der Zweitstimmen oder
□ Weniger als 3 Direktmandate in den Erststimmen erhalten
o Alle Sitze des BT werden im Proportionalverfahren Hare/ Niemeyer verteilt auf
□ Verbliebene Parteien
□ Landeslisten dieser Parteien
o Von dieser Zahl werden die Direktmandate angezogen
WAHLPRÜFUNG
- Verfahren
o Bundestag Art 41 I GG
o Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht Art 41 II GG
o Einzelheiten: Wahlprüfungsgesetz 1951
- Wahlfehler
o Sphäre der Parteien
o Sphäre der Staatsorgane
o Entscheidend: Beeinflussung des Wahlergebnisses
Frage: Wahlbeeinflussung durch unzulässige Parteienfinanzierung? BVerfGE 103, 111
Wahlrechtsgrundsätze Art 38 I GG
- Allgemeinheit: der Wahl. Alle sind wahlberechtigt.
o Ausnahmen:
□ Altersgrenze Art 38 II GG
□ Wohnsitz außerhalb des Europarates § 12 II BWahlG
□ Strafgerichtliche Verurteilung § 13 Nr. 1 BWahlG
□ Betreuung/ Einweisung in psychiatrische Anstalt § 13 Nr.2 BWahlG
o Fragen:
□ Änderung des Wahlalters ?
□ Untergrenze ?
- Unmittelbarkeit der Wahl:
o Keine Einschränkung einer Instanz, die ein Entscheidungsrecht hätte ( Wahlmänner )
o Fragen:
□ Landeslisten ?
• Erststimme kompensiert
• Nicht die Partei, sondern die Liste wird unmittelbar gewählt
□ Verlust des Listenplatzes und Nachrücken bei Parteiausschluss
• Steht vor der Wahl schon fest
- Freiheit der Wahl: Ohne Zwang
o Fragen:
□ Kirche oder Gewerkschaften ?
• Staat und Kirche muss man trennen
• Wahlempfehlung
• Sanktionen ?
• BVerG: Kirche ist eine normale gesellschaftliche Kraft und politische Ziele sind legal
- Geheime Wahlen
o Fragen:
□ Umfragen ?
• Antwort kann verweigert werden
• Nach der Wahl; illegitimer Einfluss kann nicht mehr stattfinden
□ Listenquorum § 27 I 2 BWahlG
• Nur pro für Existenz der Partei, nicht für die eigene Wahlentscheidung
□ Briefwahl
- Gleichheit der Wahl
o Gleicher Zählwert( jede Stimme wird bei der Auszählung mit gleichem gewicht berücksichtigt)
o Gleicher Erfolgswert ( Gleiche Berücksichtigung bei Sitzverteilung im Parlament)
□ Probleme:
• 5% Sperrklausel
o Erfahrungen der WR
o Ausnahme
o Verstoß gegen die Gleichheit
o Interesse des Zustandekommens von Beschlüssen, regierungsfähigen Mehrheiten
• Verbot Listenverbindungen verschiedener Parteien
o Keine Umgehung der 5 % Klausel
o Gemeinschaft erst nach der Wahl: Fraktionsgemeinschaft
• Familienwahlrecht
o Kind im Selbstwert unbeachtet
o Ungerecht
o Nicht mehr derselbe Zählwert
LG,H
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