Abitur: Sozialkunde & Recht - Staatsrechtliche Grundlage

vom 20.04.2008, 21:51 Uhr

Der Staat

Frage: Was ist ein Staat?
Nach der Drei-Elemente-Lehre: Staatsgebiet, Staatsvolk und Machtausübung
Formaler Verfassungsbegriff:
Materieller Verfassungsbegriff: bezeichnet Verfassung als Grundordnung eines Gemeinwesens, (Entscheidung über die Staatsform, Regelung der Staatsgewalt, Grundrechte)

Was unterscheidet die Verfassung von anderen Rechtsnormen?
• Trifft nur Grundentscheidungen
• Erschwerte Abänderbarkeit
• Muss gefestigt sein
• Ursprung für die Ableitung aller anderen Normen

Die Lehre vom Gesellschaftsvertrag

• Thomas Hobbes
Wer schützt den Staat?
• John Locke (Obrigkeit als Treuhänder des Volkes)
• Jean-Jacques Rousseau ( Staat aus Ausdruck eines auf Selbstbestimmung gerichteten Genialwissens)
• Immanuel Kant (Staat als Vereinigung vom Menschen unter Rechtsgesetze n als Befriedigung der äußeren Freiheit)

Grundgesetz hat keine Volksabstimmung gefunden!

Geschichte der Grundgesetze:
• Altes Reicht (900-1866)
• Deutscher Bund (1815-1866)

Norddeutscher Bund & Kaiserreich
• Verfassung von 1867 und 1871v. Staatsbund zum Bundesstaat
• Organe, Kaiser , Reichstag, Bundesrat
Weimarer Republik
• Weimarer Reichsverfassung
• Organe, Reichspräsident, Reichstag, Reichsrat
Nationalsozialismus
• Ende von Rechtsstaat sowie Gewaltenteilung
• Entmachtung der Länder
Entstehung des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland
• 1945 – 1949 Alliierte Gewalt
• 1.07.1949 Übergabe Frankfurter Dokumente
• 10.-23.08.1948
• 01.09 – 08.05.1949 Parlamentarischer Rat
• 23.05.1949 Inkrafttreten des Grundgesetzes
• 30.05.1949 Erste DDR Verfassung
• 05.05.1955 Ende des Besatzungsstaats für die BRD
• 12.09.1990 Sogenannter 2+4 Vertrag
• 03.10.1990 Beitritt der DDR
Das Grundgesetz
• Ordnungsidee
- Präambel
- „Bund- und Länder“ (Regelt das Verhältnis )
- Staatsorgane
- Staatsgewalten
- Finanzverfassung
- Notstandsverfassung
- Übergangs- und Schlussbestimmungen
Verfassungsänderungen sind leicht möglich (es gab 52 Stück)
Artikel 12a / 87a: Ereignis: Gründung der Bundeswehr
Präambel: Gehört zum rechtlich verbindlichen Teil
Bekenntnis zur Verantwortung
Inhalt des letzten Satzes: Das Grundgesetz gilt für die Gesamtheit des deutschen Volkes
Verfassungsinterpretation
Artikel 13 Abs. 1: Die Wohnung ist unverletzlich
Auslegungsproblem: Definition Wohnung
Bundespräsident, Bundesverfassungsgericht, andere Gerichte die sich mit der Verfassung beschäftigten setzen das Grundgesetz durch Gerichte dürfen selbst nicht ein Gesetz als verfassungswidrig erklären (Art. 100). Dies bleibt dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten.
Art. 20 Abs 3: Gesetzgebung ist an verfassungsmäßige Ordnung gebunden.
Alle Staatsorgane, die mit der Gesetzgebung verbunden sind, müssen sich an die Verfassung halten: Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident

Rechtsstaatprinzip = 5. wichtiges Staatsstrukturprinzip
Art. 28 : Homogenitätsklausel, Staatsstrukturprinzipien gelten auch für die Länder
Art. 23: Bund darf an der EU nicht mitwirken, sollten die Prinzipien nicht geachtet werden

Demokratieprinzip:
Demokratie:
• Rechtsstaat ohne Demokratie nicht möglich
• Achtung der Grundrechte ohne Demokratie nicht möglich
• Verfassungsrechtlicher Gedanke
• Minderheitenschutz (Minderheit in der parlamentarischen Demokratie besitzt bestimmte Rechte, beispielsweise. Beantragung eines Untersuchungsausschusses, oder Möglichkeit einer Klage vorm Bundesverfassungsgericht)
• Bedarf politischer Bürgerrechte
Zusammenhang Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
• Grundrechtskatalog: Keine Eingriffe in Grundrechte ohne gesetzliche Grundsätze möglich
• Art. 20 Abs.3 : Gewalten sind an Rechte und Gesetze gebunden
• Entscheidungen des Souveräns, also demokratisches Gesetz
• Fiktion, dass wir bei Grundgesetzverletzung durch Repräsentanten in die demokratischen Gesetze eingewilligt haben
Vorraussetzungen für Demokratiesystem:
• Herrschaftsform, die an Bedingung geknüpft ist
• Staat handelt rechtswidrig, sollten die Bedingungen nicht eingehalten werden
• Volkssouveränität: Rückbindung von staatl. Herrschaftsausübung nach Volkswillen (Wahlen)
• Es ergeben sich viele Konkretisierungen, welche alle im Grundgesetz verankert sind
Prinzip der Volkssouveränität
• 1. Konkretisierungsstufe: Staatsgewalt geht vom Volke aus Art. 20. 2
• 2. Konkretisierungsstufe: Durch Wahlen sowie Abstimmungen.
• 3. Konkretisierungsstufe: Wie ist die Rückbindung?
• 4. Konkretisierungsstufe: Wie ist die Staatsgewalt durch die einzelnen Staatsorgane auszuführen?

Art. 38 ff regelt die Wahlen
Vor Art. 20 stehen individuelle Rechte Lückenloser Freiheitsschutz, Schutz von Selbstbestimmung.

Demokratische Legitimation:
• Person, die Staatsgewalt ausübt, muss demokratisch legitimiert sein
• Jeder, der Amt ausübt, muss Amt dem Willen des Volkes verdanken
Repräsentative Demokratie:
• Ausübung der Staatsgewalt durch Vertreter durch das Volk gewählt.
Wahlen und Abstimmungen
• Art. 20 II 2. GG

LG und viel Erfolg beim Lernen!

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