BAT in Teilzeit

vom 23.03.2010, 21:41 Uhr

Ich werde demnächst wieder anfangen auf Teilzeit zu arbeiten und informiere mich nun über die Regelungen, damit ich beim Vertrag nichts Falsches unterschreibe. Ich habe im Hinterkopf, dass man laut BAT bei Teilzeit Stellen weniger Befristung bekommt, als bei Vollzeit.

Ist das so richtig? Wie lange darf die Zeit maximal sein, in der man einen befristeten Vertrag hat, wenn man zur Teilzeit arbeiten geht? Viele Arbeitgeber versuchen an diesem Punkt ja ihren Angestellten kleine Fallen zu stellen, um sie leichter wieder loswerden zu können.

» Cashew » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Erstmal würde ich an deiner Stelle mit deinem Arbeitgeber darüber reden, was er sich genau vorstellt. Es kann sein, dass er dich vielleicht schon nach einer kurzen Zeit unbefristet übernehmen möchte (zum Beispiel nach 6 Monaten). Es kann aber auch sein, dass er prinzipiell immer nur befristete Arbeitsverträge anbietet, was über einen Zeitraum von mehreren Jahren auch möglich ist.

Je nachdem wie lange der Arbeitsvertrag nach der Probezeit läuft (zum Beispiel zwei Jahre), darf dieser 2 Jahresvertrag dann, meines Wissens nach, mindestens zwei Mal auf einen erneuten 2 Jahresvertrag geändert werden. Wenn du aber sowieso nicht solange Teilzeit arbeiten möchtest, dann solltest du dir überlegen, ob es für dich überhaupt von Belang ist. Wenn du es jedoch langfristig machen möchtest, dann würde ich mich an deiner Stelle von einem Anwalt zum Thema Arbeitsrecht beraten lassen und mich nicht auf die Erfahrungen aus dem Internet verlassen. :lol:

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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