Für wen gibt es Schulbegleiter?
Ich habe schon mal ein Mädchen in meiner Klasse gehabt, die im Rollstuhl saß und die hatte eine Schulbegleiterin dabei. Diese Hilfe schrieb dann für sie alles auf, denn das konnte sie nicht sonderlich gut und begleitete sie auch auf die Toilette. Für welche Erkrankungen gibt es denn noch Schulbegleiter? Muss man das dann selber zahlen oder wird das übernommen? Über das Finanzielle habe ich nicht mit ihr gesprochen, aber das Mädchen war wirklich froh diese Möglichkeit zu haben, da sie geistig vollkommen normal war und sonst in eine Schule für Menschen mit Behinderungen hätte gehen müssen.
Wie du bereits sagst, müssen dafür bestimmte gesundheitliche Einschränkungen vorliegen. Ob diese psychische oder physischer Natur sind, ist dabei erstmal egal. Wichtig ist aber, dass man nicht in der Lage ist, den Alltag alleine zu meistern, aber dennoch in der Lage ist dem Unterricht kognitiv zu folgen. Wenn sie schwere geistige Einschränkungen hätte, würde es für sie keinen Sinn machen auf eine normale Schule zu gehen. Wenn sie aber in vollem Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten ist und nur körperliche Probleme hat: Warum sollte man sie dann in eine Schule für Menschen mit (geistigen) Behinderungen stecken, die Probleme beim Erfassen der Lerninhalte haben?
Dabei muss man jedoch sagen, dass solche Schulbegleiter immer eine Einzelfallentscheidung sind. Sicher gibt es Krankheiten, die eher eine Indikation dafür sind, dass man von einer solchen Begleitung profitieren würde, aber nur weil man Krankheit XY hat, heißt es nicht, dass man ein Recht dafür hat. Da so was in der Regel von der Krankenkasse bezahlt wird, muss natürlich auch ein entsprechendes Verhältnis zwischen Kostenfaktor und Nutzen bestehen. Wenn du eine solche Hilfe benötigst beziehungsweise jemanden kennst, der sie benötigt, dann wäre es empfehlenswert sich entweder an das Sozialamt oder die Krankenkasse zu wenden. Diese werden dir dann konkrete Ansprechpartner nennen können.
Eine Schulbegleitung zu bekommen ist gar nicht so einfach. Man muss schon bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt die Möglichkeit zu bekommen, eine Schulbegleitung zu beantragen. Es kann ja nicht jedes Kind eine Schulbegleitung erhalten. Meistens ist es so, dass man eine körperliche oder psychische Beeinträchtigung haben muss, die es dem Kind nicht ermöglicht, eigenständig am Schulunterricht teilzunehmen.
Manchmal ist es auch so, dass man keine anerkannte oder diagnostizierte psychische oder körperliche Beeinträchtigung hat und dennoch eine Schulbegleitung benötigt. Dann kümmern sich die Lehrer oder Lehrerinnen darum, dass die ganze Situation mit dem gewissen Kind beurteilt wird. Die Lehrkräfte versuchen dann einiges in die Wege zu leiten, um den Kind eben das Teilnehmen am Unterricht wieder zu ermöglichen.
Mein Sohn ist zum Beispiel psychisch beeinträchtigt. Er hat unteranderem eine Angststörung und eine soziale Phobie. Von der ersten Klasse an war es ihm nicht möglich, an einem normalen Unterrichtstag teilzunehmen. Es war bis zum Ende der zweiten Klasse so, dass er entweder Einzelunterricht bekommen hat oder ich mit ihm vor der Klassentür auf dem Flur saß. Die Lehrkräfte haben dann die Klassentür geöffnet gelassen, damit mein Sohn überhaupt etwas vom Unterrichtsstoff mit bekommt.
Nachdem ich im Endeffekt eineinhalb Jahre alleine dafür gekämpft habe, dass mein Sohn eine Schulbegleitung benötigt, sind die Lehrkräfte dann auch endlich zu dieser Einsicht gekommen. Die Lehrkräfte haben dann alle Schritte eingeleitet und wir mussten mit unserem Sohn bei einem Psychologen uns eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass er diese Schulbegleitung benötigt.
Bei uns muss man diese Anträge beim Jugendamt stellen, dies hat dann die Schule gemacht und nachdem wir diesen Schein bekommen haben und wir alle Unterlagen beim Jugendamt abgegeben haben, ging es alles auch recht schnell. Innerhalb von einer Woche haben wir die Kostenübernahme vom Jugendamt bekommen und drei Tage später kam auch schon der Anruf vom Jugendamt, dass sie eine Schulbegleitung für unseren Sohn gefunden hätten.
Sicherlich wird es von Bundesland zu Bundesland oder von Kreis zu Kreis anders gehandhabt. Da werden die Anträge vielleicht woanders gestellt und andere Unterlagen werden für den Antrag dann benötigt, um dann eine Schulbegleitung zu bekommen.
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