Sonderfälle für Führerschein mit Sechzehn oder früher
Bei mir in der Klasse war ein Mädchen, welches den Führerschein schon mit 16 Jahren machen durfte, weil ihr Vater blind war und nicht selber fahren konnte. Wir waren natürlich alle neidisch darauf. Das ist aber schon sehr lange her. Gibt es diese Regelung eigentlich noch? Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um den Führerschein schon mit Sechzehn oder vielleicht noch früher machen zu dürfen? Gelten vielleicht nur bestimmte Regionen, in denen man dann fahren darf, also zum Beispiel nur eine ganz bestimmte Strecke oder in einem eng begrenzten Radius um das Haus?
Meines Wissens ist dies nach wie vor möglich. Voraussetzungen wären, wie in diesem Fall, eine Erkrankung der Eltern oder nicht anders zu lösende Wegstrecken zu Schule oder Ausbildungsplatz.
Diese sogenannte Sondererlaubnis muss bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden, welche den Fall dann beurteilt. Bestimmte Auflagen, etwa dass die Erlaubnis nur für bestimmte Wegstrecken gilt, sind möglich; es kommt auf den Einzelfall an. Des Weiteren müssen ein medizinisch-psychologisches Gutachten und eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegen.
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