Kleiner Junge zu Haftstrafe verurteilt
Ein zehnjähriger Junge wurde Ende Juni in Daytona Beach, im US-Bundesstaat Florida, zu einer Haftstrafe verurteilt , weil er zusammen mit einem Freund, der ebenfalls 10 Jahre alt ist und einem weiteren Bekannten 17-jährigen einen Obdachlosen schwer misshandelte. Laut dem Richter ist der Junge eine Gefahr für die Gesellschaft, und er bräuchte geistige Untersützung. Bereits in der Schule sei er auffällig geworden und er soll seine Mutter geschlagen haben. Vor Gericht sprach der Junge, dass er sich für alles entschuldigen möchte und sich wünschte, er könnte seine Tat rückgängig machen. Diese Aussage half ihm nicht und er wurde in Handschellen abgeführt. Er wird nun in ein Jugendgefängnis verlegt.
Das hätte er sich vorher überlegen sollen, ob er mit zwei Freunden auf einen hilflosen Obdachlosen eintreten soll, oder nicht. Der Junge soll bestraft werden, jedoch finde ich es trotzdem schon sehr übertrieben, einen kleinen zehnjährigen Jungen gleich ins Gefängnis zu stecken.
Lg, Tauraxx
Ich finde das für schlicht weg "falsch". Mit 10 Jahren sollte man nicht strafmündig sein. Hier liegt die Grenze ja bei 14 Jahren.
Ein 10-jähriger kann die Konsequenzen für sein verhalten noch nicht übernehmen weil er sie auch nicht abschätzen kann.
Bestraft werden ja. Aber dann von den Eltern nicht vom Staat. Mit 10 Jahren ist das noch ein Kind und das hat nichts in einem Gerichtssaal, geschweigedenn in einem Gefängnis zu suchen, egal was es angestellt hat.
Aber auch ein 10jähriger weiß was Schmerz ist und dass man ihn keinem anderen Menschen zufügen sollte.
In diesem Alter tragen sie bereits in vielen anderen Dingen des Lebens die Konsequenzen für ihr Tun.
Und Konsequenzen muss es für diesen speziellen, schlimmen Fall auch geben, ob allerdings eine Gefängnisstrafe angebracht ist, halte ich für mehr als fraglich.
Ich stimme Deli zu, warum sollte ein 10 jähriger nicht die Konsequenzen für sein Handeln kennen lernen. Die Jugend will heutzutage immer mehr ernst genommen werden aber mit steigender Beachtung muss jedem Jugendlichen klar sein das auch die Ansprüche an Werten und Normen steigen.
Viele Jugendliche sind sich sehr wohl im klaren darüber was sie tun und sollten dementsprechend auch bestraft werden. Ein 15 Jähriger kann für sich selber entscheiden ob er sich körperlich durch Flatratepartys, Kiffen und andere Exzesse einen Schaden zufügt aber ist dann plötzlich nicht strafmündig wenn er eine Straftat begeht?
Wer fähig ist eine Handlung auszuführen muss auch fähig sein die daraus resultierenden Konsequenzen in aller gebotenen Härte zu tragen und das gilt auch für irgendwelchen Kiddies die (auch wenn es vielleicht unter der Anleitung des beteiligten 17-jährigen geschah) sich anmaßen sich über einen sozial benachteiligten Menschen zu stellen.
Timberwood
Ich finde ein bißchen wirfst du hier was durcheinander. Ein 15 jähriger muss die Konsequenzen für sein Handeln tragen das sehe ich genau so und unser Gesetzgeber ja auch schließlich ist man mit 14 strafmündig.
Aber hier geht es um ein 10-jähriges Kind. Und da sehe ich es absolut nicht so dass das Kind die Konsequenzen seines Handelns abschätzen kann. Das ist wikrlich noch ein Kind und deshalb finde ich es gut und richtig dass man in Deutschland mit 10 Jahren noch nicht strafmündig ist.
Aber dieser Fall stammt ja aus den USA und wie da die Rechtslage ist bezogen auf strafmündigkeit weiß ich nicht. Aber ein Kind einzusperren halte ich für schlicht weg falsch.
Timberwood hat geschrieben:Ein 15 Jähriger kann für sich selber entscheiden ob er sich körperlich durch Flatratepartys, Kiffen und andere Exzesse einen Schaden zufügt aber ist dann plötzlich nicht strafmündig wenn er eine Straftat begeht?
Das meint wohl der 15jährige, aber trotzdem kann er definitiv nicht für sich selbst entscheiden - genausowenig wie ein 10jähriger die VOLLE Tragweite seines Handelns überblicken kann. Zudem: Seit wann darf man das mit 15? Also nicht in Deutschland, soweit ich weiß
In dem Alter ist man noch so leicht beeinflussbar und manipulierbar, vor allem durch Ältere, daß der Gesetzgeber nicht umsonst ein Jugendstrafrecht neben dem Erwachsenenstrafrecht geschaffen hat, und Jugendliche oder 15jährige eben nicht auf Flatratepartys usw. dürfen.
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