Schönheitsreparaturen in möblierten Wohnungen Pflicht?
Meistens sind Schönheitsreparaturen in Wohnungen, welche unmöbliert vermietet werden am Ende einer Mietzeit Pflicht und vom Mieter eigenständig zu erledigen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Doch wie ist das in Wohnungen, welche voll möbliert und schon komplett fertig zur Vermietung angeboten werden, sind am Mietende auch dort Schönheitsreparaturen fällig oder greift die Regelung hier nicht?
Rein von der Logik würde ich an der Stelle nun behaupten, dass auch in möblierten Wohnungen Schönheitsreparaturen erledigt werden müssten, sofern sie vertraglich vereinbart sind. Ich denke aber, dass der Umfang nicht so hoch sein wird, sondern sich der ganze Aufwand auf zuspachteln von Löchern in Wänden, am Fliesenspiegel im Bad und in den Decken konzentrieren wird. Wie soll ein Mieter eine Wohnung neu tapezieren, wenn das ganze Vermieterinventar dort drin steht?!
Ich denke es kommt erst mal auf den Vertrag an, den man hat und da steht dann eben drin, ob man die Wand weißen muss, neue Tapete anbringen muss, die Möbel flicken muss oder was auch immer. So aus meiner Sicht würde ich die Wände Weiß machen und wenn was an den Möbeln war das versuchen in Ordnung zu bringen, ansonsten klar Schiff machen und alles ordentlich übergeben, mit allem was da eben dazu gehört.
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