Doppelte Geldbuße bei Verkehrsverstößen möglich?
Im Straßenverkehr gibt es nicht nur vernünftige Autofahrer, sondern auch solche, welche immer wieder das Gesetz dehnen oder brechen. Sehr oft kann es vorkommen, dass ein Verkehrsteilnehmer nicht nur dicht auffährt und den Mindestabstand nicht einhält, sondern den Fahrer des vorausfahrenden Fahrers unter Einsatz der Hupe nötigt, schneller zu fahren.
Beides sind sicherlich Verstöße, welche geahndet und sanktioniert werden sollten, da diese die Verkehrssicherheit gefährden. Doch ist eine doppelte Bestrafung und somit eine doppelte Geldbuße möglich oder kann immer nur ein Vergehen geahndet werden?
Man wird sicherlich mehr als eine Sache ahnden können. Immerhin kann man ja auch mehr als eine Sache machen. So kann man ja zum Beispiel zu schnell fahren und falsch parken. Das sind beides zwei unterschiedliche Sachen und die müssten dann ja auch zählen, nur weil sie vielleicht kurz hintereinander stattfinden oder am selben Tag. Das wird dann sicherlich auch von Einzelfall zu Einzelfall entschieden wie man vorgeht. Ich habe bisher so etwas noch nicht gemacht und habe es auch nicht vor, aber ich wüsste nun nicht warum man nur das vermeintlich schlimmere Delikt bestrafen sollte.
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