Gehört eine Steuernummer ins Impressum?
Mittlerweile müssen die meisten Homepages in Deutschland ein gültiges Impressum haben, um im Notfall den Betreiber der Präsentation zeitnah kontaktieren zu können. Gerade bei gewerblichen Anbietern findet man immer wieder auch die Steuernummer im Impressum. Ich habe mal gehört, dass diese da gar nicht hineingehört, da sie schnell für dubiose Zwecke missbraucht werden könnte. Aber gehört sie überhaupt ins Impressum oder muss dort neben den üblichen Daten eine Umsatzsteuer ID stehen?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: In § 5 Absatz 1 Nr. 6 TMG steht, dass man die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung angeben muss, falls man eine besitzt. Von einer Steuernummer steht dort nichts, sie muss daher auch nicht angegeben werden.
Ich kann mich allerdings noch an die Zeit erinnern, als das Gesetz am 26.02.2007 ausgefertigt wurde und drei Tage später in Kraft trat. Zu der Zeit gab es viele Unsicherheiten bezüglich dieser Nummer, denn im gleichen Jahr wurde diese erst eingeführt. Außerdem wurde schon über die Steueridentifikationsnummer geredet, die erst ein Jahr später eingeführt wurde.
Die Verwirrung über die ganzen Nummern war also perfekt, die Angst vor einer Abmahnung groß. Und weil eine große Unsicherheit herrschte, wurde damals dazu geraten, erst einmal die Nummer, die man gerade zur Hand hatte, in das Impressum einzutragen. Oft wurde danach einfach nichts mehr geändert, weshalb einige Nummern seit damals im Impressum stehen. Einige schreiben aber auch einfach so die Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer ins Impressum, weil sie denken, das müssten sie, weil sie ja keine andere Nummer haben.
Tatsächlich gehört aber nur die Umsatzsteueridentifikationsnummer ins Impressum. Die hat zwar nicht jeder, aber wenn das Unternehmen keine hat, braucht auch keine angegeben werden. Es empfiehlt sich sogar, keine andere Nummer anzugeben, weil mit den anderen Nummern auch Unberechtigte bei Finanzämtern sensible Daten erfragt werden können.
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