Haben Mieter bei Kündigung das Recht auf Schadensersatz?
Abgeschlossene und befristete Mietverträge sind unter normalen Umständen wenn man sich noch in der Laufzeit befindet unkündbar. Wenn nun ein Vermieter, in der Regel der Hauseigentümer, beschließt das Haus zu verkaufen und den Mieter kündigt kann das unter Umständen nicht statthaft sein, weil der Verkauf wohl kein Kündigungsgrund sein soll. Kann der Mieter dann auf Schadenersatz klagen und damit sogar Erfolg haben? Schließlich gerät der Mieter ja unschuldig in die Situation.
Normal ist eine Kündigung seitens Vermietern zulässig, wenn das im Mietvertrag oder gesetzlich festgehalten wurde. Wieso soll ein Mieter ein Schadensersatz Anspruch auf etwas haben, was diesem nicht gehört? Ich vermute, dass ein Mieter im Fall einer Klage den Kürzeren ziehen wird und so oder so ausziehen muss, dabei leer ausgehen wird.
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