Haften Verleiher bei Umweltplaketten Verstöße?
Viele Autos haben heutzutage keine Umweltplakette dran. Wenn nun eine Person, die sich ein Auto geliehen hat, was keine Plakette derart an der Frontscheibe befestigt hat, in einer Umweltzone, wo so eine Plakette aber oft benötigt wird, nun falsch parkt und das geahndet wird, wer haftet dafür, wer muss die Strafe bezahlen, der Verleiher als Eigentümer des Fahrzeugs oder der Falschparker? Wie verhält sich das, wenn sich der Falschparker nicht identifizieren lässt, weil keine Daten zu dem vorliegen, muss dann der Besitzer zwingend für den Verstoß aufkommen?
Aus meiner Sicht ist der Fahrer schuld, denn nicht der Verleiher sondern dieser hat den Verstoß schließlich begangen. Normalerweise muss ein Autoleiher seine Daten und Angaben beim Verleiher hinterlassen. Ich kenne also keinen Grund, warum es nicht möglich sein soll, den Fahrer zu ermitteln, es sei denn, dieser hat Falschangaben und falsche Papiere beim Verleiher hinterlassen. Da könnten wiederum Videoaufnahmen im Verleihunternehmen eine Hilfe sein, sofern welche existieren oder nich gespeichert sind.
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