Ausbildungszeit bei Vorausbildung später anrechnen lassen?
In Deutschland gibt es mittlerweile viele berufliche Zweige, wo man nicht nur eine Ausbildung machen, sondern darauf folgend eine Aufbauschulung oder Weiterqualifizierung beziehungsweise eine Zweitausbildung folgen lassen kann. Als Erstausbildung kann man beispielsweise den Beruf des Sozialassistenten oder Kinderpflegers erlernen, welche an sich schon abgeschlossene Berufe sind.
Auch wenn sie aufgrund dessen, dass diese noch nicht so lange existent sind, nicht überall als vollwertig oder generell anerkannt werden. Darauf kann man dann aufbauen und eine Erzieherausbildung absolvieren, also noch einen Schritt weiter gehen. Doch kann man sich einen Teil der Ausbildungszeit auch auf eine andere Ausbildung anrechnen lassen, um die Folgeausbildung zu verkürzen oder ist das nicht immer möglich? In welchen Bereichen geht das nicht?
Das geht zum Beispiel bei sozialen Ausbildungen. Schulische Ausbildungen können als Grundlage und Sprungbrett für weiterführende Ausbildungen gut sein. Wer Wirtschaftsassistent im Bereich Informatik oder Bürokommunikation als schulische Ausbildung gelernt hat, kann danach eine Bürokauffrau Ausbildung oder eine Ausbildung zum Fachinformatiker absolvieren.
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