Was ist beim Homeoffice steuerlich absetzbar?
Derzeit arbeiten eine Menge Menschen im Homeoffice. Dabei haben sie nicht nur einen gewissen Materialaufwand, welcher in der Regel nicht vom Arbeitgeber getragen wird, sondern auch zusätzliche Strom- und Internetkosten. Doch was können Mitarbeiter, welche sich im Homeoffice befinden, konkret steuerlich absetzen und geltend machen?
Darauf gibt es keine simple Antwort. Wer seine gesamte berufliche Tätigkeit im Arbeitszimmer erledigt, dort also seinen beruflichen Mittelpunkt hat, kann die gesamten Kosten in unbegrenzter Höhe absetzen. Also anteilig Miete und Nebenkosten sowie Strom, Telefon\Internet und die komplette Einrichtung, Reparaturen, Renovierungsarbeiten und falls vorhanden auch die Reinigungskraft. Das sind Werbungskosten. Typischerweise geht das bei Angestellten in kompletter Heimarbeit.
Wer regelmäßig woanders arbeitet und für einen Teil seiner Tätigkeit keinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber hat, darf maximal 1.250 Euro pro Jahr absetzen. Voraussetzung in beiden Fällen ist ein Arbeitszimmer, das ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird und räumlich abgeschlossen ist. Also Zimmer mit Für innerhalb der Wohnung. Ein Durchgangszimmer funktioniert schon nicht.
Wer jetzt jetzt wegen Corona am Küchentisch oder in einer Ecke im Wohnzimmer gearbeitet hat, darf 2020 und 2021 5 Euro pro Tag pauschal absetzen. Allerdings begrenzt auf 600 Euro pro Jahr.
Ich bin selbstständig und ziehe alle Kosten für mein Arbeitszimmer als Betriebsausgaben von meinen Einnahmen ab.
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