Dürfen Mieter ihre Fahrräder durch das Treppenhaus tragen?

vom 12.03.2021, 16:29 Uhr

Viele Mieter wollen unbedingt Schäden am eigenen Fahrrad vermeiden und stellen es deshalb nicht im Hinterhof ab. Sie tragen darum ihr Fahrrad durch den Flur bis in ihre Wohnung in einen der oberen Stockwerke, um es dort in den eigenen Räumlichkeiten abzustellen. Dabei kann es natürlich sein, dass Wände oder Geländer im Flur beschädigt werden. Kann ein Vermieter deshalb das Tragen von Fahrräder im Treppenhaus verbieten, wenn ja auf welcher gesetzlichen Basis?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Also ich schätze mal, dass es auf den Mietvertrag ankommt. Es gibt Mietverträge, in denen explizit enthalten ist, dass das Fahrrad zum Beispiel im Fahrradkeller abgestellt werden sollte. Ist solch ein Passus enthalten, kann der Mieter, der sein Fahrrad durch das Treppenhaus wuchtet und Wände oder Treppen beschädigt durchaus zur Rate gezogen werden.

Jetzt kommt aber die Krux bei der Sache. Hat ein Mieter ein Fahrrad als besonders wertvollen Alltagsgegenstand deklariert, zum Beispiel ein Fahrrad, das mal so 2000 Euro kostete, dann kann er widersprechen und darf sein Rad sogar mit in die Wohnung nehmen. Aber der Sachverhalt muss geprüft werden, was gar nicht so einfach ist. Da gibt es noch viele andere Nuancen dazwischen, aber wenn im Mietvertrag drinsteht, dass das Rad im Keller zu stehen hat, dann könnte der Vermieter einen Mieter schon für Schäden haftbar machen, wenn sie tatsächlich durch den Transport des Rades entstanden sind.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12586 » Talkpoints: 9,97 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Natürlich dürfen Mieter ihr Fahrrad in die Wohnung tragen. Die dürfen es dort nur nicht abstellen. Für Schäden, die man am Treppenhaus verursacht, haftet man sowieso. Ob ich mit dem Fahrrad anstoße oder mit dem Wasserkasten das ist egal.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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