Kann die Probezeit bei Ausbildungen verlängert werden?
Wenn Menschen in einem Unternehmen bewerben und anschließend dort eine Ausbildung machen dürfen ist das immer eine schöne Sache. Mit der Ausbildungsaufnahme haben Azubis in der Regel eine Probezeit, die bis zu sechs Monate geht. Doch wenn ein Chef noch nicht sicher ist, ob der Azubi auch dauerhaft was taugt und auch der Lehrling noch nicht weiß, ob und wie lange er im Unternehmen bleiben möchte, wäre es dann möglich, die Probezeit seitens des Ausbilders und / oder Azubis noch einmal zu verlängern und wenn ja, wie oft ist das machbar und wie lange kann die Probezeit nach sechs Monaten aufgestockt werden?
Eine klassische Ausbildung geht 3 Jahre, da sollte man sich nach einem halben Jahr schon sicher sein, ob man da arbeiten möchte oder ob man den Lehrling behalten will. Ich meine als Chef kann man ja dennoch immer noch sagen, dass man dem Angestellten kündigt, wenn es dann doch nicht passt. Es ändern sich ja im Prinzip auch nur die Fristen.
Auch als Lehrling sollte man nach einem halben Jahr gemerkt haben ob es etwas ist oder nicht und wenn nicht, dann hat man eben Pech gehabt und muss durchziehen. Ständige Arbeitgeberwechsel in einer Ausbildung sind ja auch nicht so clever und immer macht das nun mal auch keinen Spaß, aber es geht ja um die Ausbildung und den Abschluss.
Eine Probezeit von sechs Monaten ist laut dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) unzulässig für Auszubildende, sie greift nur bei regulären Arbeitnehmern. Auszubildende dürfen keine Probezeit von mehr als vier Monaten haben. Stehen in einem Ausbildungsvertrag also sechs Monate, ist das unzulässig und automatisch unwirksam.
Eine Verlängerung über vier Monate hinaus ist ausschließlich im Krankheitsfall erlaubt. In dem Fall auch nur um die Zeit, die der Auszubildende dem Betrieb fern war. Alles andere ist schlichtweg vom Gesetzgeber untersagt.
Wird aber eine Probezeit von unter vier Monaten vereinbart (sie muss mindestens einen betragen), so kann sie aber auf die zulässige Höchstzeit von vier verlängert werden, wenn Zweifel am Auszubildenden bestehen; dies ginge.
Ergänzend zu der Aussage von Paulie, dass eine Probezeit bei Ausbildungen maximal 4 Monate betragen darf (Ausnahme Krankheit), darf auch die Probezeit von normalen Arbeitsverträgen nicht über den Zeitraum von 6 Monaten verlängert werden. Also eine Probezeit von über 6 Monaten ist deshalb sowieso nicht zulässig.
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