Rechtfertigen Falschangaben im Lebenslauf eine Kündigung?
Wenn Menschen sich für eine Arbeitsstelle bewerben, dann müssen sie hierfür einen Lebenslauf der Bewerbung beilegen. Doch immer wieder gibt es Bewerber, die im Lebenslauf Falschangaben machen und mogeln, um sich besser zu präsentieren. Manchmal finden Arbeitgeber das heraus, nachdem der Angestellte schon eine Weile für das Unternehmen arbeitet. Können Falschangaben im Lebenslauf zu einer Kündigung führen oder droht ihm allenfalls eine Abmahnung?
Sagen wir mal "jein", die Rechtslage ist ein wenig kompliziert. Eine Kündigung kann nur für Fehlverhalten ausgesprochen werden, das während des bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses entsteht, welches während der Bewerbung noch nicht bestand. Sie wäre somit anfechtbar. Ausnahme wäre, wenn die Falschbehauptung sich unmittelbar auf die Tätigkeit auswirkt und gravierend für diese ist.
Kann der Arbeitgeber aus obigen Gründen wegen sich nicht unmittelbar auf die Tätigkeit auswirkender Falschbehauptungen nicht kündigen, hat er aber das Mittel, den Arbeitsvertrag auf dem Rechtsweg anzufechten. Wird dem durch ein Arbeitsgericht stattgegeben, hat dies die gleiche Folge wie eine außerordentliche Kündigung und das Arbeitsverhältnis endet sofort.
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