Eigentümerversammlungen derzeit zulässig?

vom 01.03.2021, 09:40 Uhr

Eigentümerversammlungen werden meistens einmal im Jahr durchgeführt. Geladen werden in der Regel nur geladene Gäste wie beispielsweise die jeweiligen Eigentümer und eventuelle Hausverwalter, welche das Eigentum für die Eigentümer regional verwalten. Außenstehende Personen dürfen in der Regel jedoch nicht teilnehmen. Da es sich um meistens um eine betriebsinterne Angelegenheit handelt und keine öffentliche Veranstaltung ist fragen sich sicherlich einige, ob solche Art von Versammlungen erlaubt sind, wenn man sie Outdoor veranstaltet jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Wie seht ihr das? Können solche Art der Veranstaltungen untersagt werden?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich finde, dass dies zu Veranstaltungen zählt und folglich wohl verboten ist, so wie andere Menschenansammlung im Freien und Privaten auch. Viele die das jährlich machen, werden wohl oder übel auf eine Onlinevariante umsteigen und diese Meetings auf elektronischem Wege abhalten. Alles andere würde keinen Sinn ergeben und sicher auch nicht statthaft sein.

» Excelsior » Beiträge: 513 » Talkpoints: 0,23 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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