Finanzamt bei Haussanierung mit beteiligen?
Es ist ein großer Traum von sehr vielen Menschen, ein eigenes Haus zu haben, wo man keine Miete mehr an Andere zahlen muss und nur in das investiert, was einem auch gehört. Oft gehört es dazu, bei einem Hauskauf dieses dann auch sanieren zu müssen. Wer das nicht alleine kann, holt sich zwangsweise auch mal Handwerker dazu, die sie bei dem Vorhaben unterstützen sollen.
Manche Dinge darf oder sollte man aus Versicherungstechnischen Gründen auch nicht alleine sanieren und erneuern wie Stromleitungen, Wasserleitungen und so weiter, es sei denn man hat die Befähigung dazu. Kann man solche Handwerkerrechnungen, vielleicht auch Materialanschaffungen beim Finanzamt beziehungsweise in der Steuererklärung geltend machen und wenn ja, wie funktioniert das? Bekommt man die vollen Kosten erstattet oder nur prozentual?
Was hat das Finanzamt mit dem privaten Bauen zu tun? Sie fördern sowas doch nicht sondern irgendwelche KFW Programme oder Kreditgesellschaften wären für mich da ein Ansprechpartner. Ich gehe davon aus, dass Finanzierungen für ein Haus eh über Banken laufen, wieso dann noch auf Hilfe vom Finanzamt hoffen und sich da wiederum "nackig" machen in Bezug auf die Zahlen und Leistungen zwecks der Haussanierung?!
Selbstverständlich können auch Handwerkerrechnungen bei privaten Sanierungen beim Finanzamt geltend gemacht werden, um die Steuerlast zu mindern. Stichwort "haushaltsnahe Dienstleistungen".
Dabei werden allerdings nur die reinen Lohnkosten berücksichtigt, Materialkosten sind nicht absetzbar. Von den Lohnkosten werden dann 20% berücksichtigt. Das geht auch nur, wen die Rechnungen unbar bezahlt werden.
Alle möglichen Kategorien habe ich nicht im Kopf, aber wir haben neben dem Schornsteinfeger auch die Rechnungen für den Tischler, den Elektriker, die Firma für eine Mauerwerkssanierung, den Wegebau und eine Entsorgungsfirma bei der Steuer absetzen können. Wenn man eine Steuersoftware nutzt, sind dort bereits Vorschläge in einer Drop-Down-Liste aufgeführt, vielleicht hilft das ja bei der Entscheidung, ob man etwas absetzen kann oder nicht.
Ansonsten gilt: Ausprobieren und alles angeben, was einem möglich erscheint. Der Finanzbeamte lehnt schon ab, was nicht geltend gemacht werden kann.
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